Beschluss: Vorberatung - abgelehnt und weiter

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9, Enthaltungen: 0

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Philipp, der nicht Mitglied des Ausschusses ist, den Antrag „Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung“ vom 06.08.2018 zu erläutern. Dabei verweist er auf § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach sich ein Ratsmitglied, das dem Ausschuss nicht angehört, an der Beratung des Antrages, den er gestellt hat, beteiligen kann.

 

Herr Philipp erläutert den Hintergrund des Antrages und teilt mit, dass Ziel sei die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung. Eine Satzung erschwert das Fällen von Bäumen, erhöht aber auch das Verständnis für die Notwendigkeit, Bäume zu fällen.

 

Auf die Ausführungen von Herrn Philipp folgt eine intensive Beratung, in der über die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung kontrovers diskutiert wird. Herr Kirschner (SPD) hebt hervor, dass es zunächst nur darum geht zu entscheiden, ob eine Baumschatzsatzung wieder eingeführt wird. Über die inhaltliche Ausgestaltung und die einzelnen Regelungen wäre zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Herr Happe (CDU) betont, dass es gemeinsames Ziel ist, die Stadt „grüner“ zu gestalten. Dafür wird keine regulierende Baumschutzsatzung benötigt.

 

Herr Schweinsberg kündigt an, dass die „alte“ Baumschutzsatzung der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

Anmerkung des Protokolls:

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Schwelm vom 16.05.1989 (Baumschutzsatzung) ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Aufhebung der Satzung wurde vom Rat der Stadt Schwelm am 29.03.2001 beschlossen.

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

dafür

6

 

dagegen:

9

 

Enthaltungen:

0

 

Herr Schröder und Herr Müller haben Ihre Teilnahme an der Sitzung vor der Abstimmung beendet und deshalb nicht an der Abstimmung teilgenommen.