Sitzung: 26.03.2019 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
1.
Abwicklung
etatisierter Maßnahmen in 2019
Der Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen der Stadt Schwelm, Herr
Guthier, berichtet über aktuelle Entwicklungen.
Vor dem Hintergrund anstehender
Personal-Vakanzen im Bereich Tiefbau bei den TBS und fehlenden
Personal-Ressourcen im Planungsbereich einerseits und den vielen anstehenden
Maßnahmen und Arbeitsaufträgen andererseits hat ein Gespräch zwischen dem
Fachbereich Planen und Bauen und der Werkleitung der TBS stattgefunden. Ziel
dieses Gespräches war es, zu einer realistischen Einschätzung und
Auswahl tatsächlich umsetzbarer Projekte in 2019 zu kommen.
Im Ergebnis wird den begonnenen bzw. in der
Planung weit fortgeschrittenen Projekten eine besondere Priorität beigemessen.
Hier ist das begonnene Projekt „Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg
im Rahmen eines Gesamtkonzeptes (12.01.01/0246.785210)“ und das in der
Planungsendphase stehende Projekt „Ausbau Rheinische Straße/Loher Straße
(12.01.01/0248.785210)“ zu nennen.
Auch der barrierefreie Ausbau der
Bushaltestellen in Schwelm ist aufgrund eines gesetzlichen Auftrages weiterhin
mit hoher Priorität und mit Kofinanzierung des Landes zu betreiben.
Bei der Realisierung dieser und ggf. weiterer
Maßnahmen wird nach übereinstimmender Auffassung der TBS und des Fachbereiches
Planen und Bauen die Vergabe von Ingenieurleistungen an ein externes Fachbüro
nicht ausgeschlossen. Hierzu wird der Fachbereich dem AUS weiter berichten.
Als im Haushaltsjahr 2019 nicht durchführbare
und daher konsequenterweise in Folgejahren haushaltsmäßig darzustellende
Maßnahmen sind eingestuft worden:
09.02.02/0243.785200 - Erschließungsplanung
Wilhelmshöhe - 30.000,00 €
Hier wird gegenwärtig ein Planungserfordernis nicht gesehen, da die
Entwicklung der Fläche „Wilhelmshöhe“ aktuell nicht betrieben wird.
09.02.02/0262.785200 -
Ausbauplanung Herdstraße - 30.000,00 €
Der Ausbau der Straße wird als nicht prioritär eingestuft, daher
Verschiebung in Folgejahre, ggf. in Verbindung mit der Entwicklung der
angrenzenden privaten Mischgebietsflächen.
09.02.02/0286.785200 - Ausbauplanung Ernst-Adolf-Straße - 10.000,00 €
Die vorbereitenden Maßnahmen zur Ausbauplanung für Gehwege und Fahrbahn
(2019: Topographische Aufnahme, 2020: Entwurfsplanung,
Anliegerbeteiligung) sollen zunächst um jeweils 1 Jahr geschoben werden.
12.01.01/0187.785210 - An TBS f Tiefbau, Ausbau ZOB - 60.000,00 €
Mit einer Realisierung von 5 Kiss&ride - Plätzen in 2019 ist kaum zu
rechnen. Beendigung der Baumaßnahme „Empfangsgebäude“ und Einigung mit der
Grundstückseigentümerin erscheint in 2019 nicht realistisch.
12.01.01/0232.785210 – Ausbau der Lindenstraße (Tobienstraße bis Am
Ochsenkamp) 400.000,00 €
Hierzu wird gegenwärtig eine Entwurfsplanung beauftragt. Wesentlicher
Inhalt dieser Planung soll insbesondere die Schaffung bzw. Erhaltung von
Standorten stadtbildprägender Bäume sein, ggf. auch unter Einbeziehung privater
Grundstücke. Die Planung wird im Laufe des Jahres vorgelegt werden; eine
Umsetzung der Planung in 2019 erscheint unrealistisch.
12.01.01/0289.785210 - Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung
Barmer Straße/Hauptstraße - 78.000,00 €
Maßnahme ist nach 2020 zu verschieben. Darüber hinaus soll die Maßnahme
ergänzt werden. Die angrenzenden Gehwegbereiche sollen nach Möglichkeit
barrierefrei gestaltet werden. Dies wird verwaltungsseitig gegenwärtig geprüft.
Im Anschluss an die Mitteilung werden Fragen von Ausschussmitgliedern
von der Verwaltung beantwortet.
a.
Herr Lusebrink
(CDU) fragt nach, warum seit einiger Zeit anstelle der Bushaltestelle Friedhof
eine Ersatzhaltestelle angefahren wird. Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes
Planung im Fachbereich Planen & Bauen) teilt mit, dass die Verlegung von
der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) veranlasst worden ist, weil es
Probleme bei der Anfahrt der Haltestelle gab.
b.
Herr Happe
(CDU) teilt mit, dass beim Ausbau des ZOB versäumt worden ist, digitale Anzeigen
zu installieren und schlägt vor, die dafür verantwortliche VER anzuhalten, die
Installation nachzuholen. Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt
Schwelm) berichtet, dass das Anliegen bereits bei der VER hinterlegt worden
ist.
c.
Herr Guthier
teilt mit, dass sich der Bau der geplanten Kiss & Ride-Plätze am Bahnhof
weiter verzögern wird. Grund dafür sind die den Mitgliedern des Ausschusses
wiederholt mitgeteilten Schwierigkeiten mit dem Investor.
2.
Bebauungsplan Nr. 105 "Gewerbegebiet
Milsper Straße"
Herr Guthier teilt mit, dass vorgesehen ist,
das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 105 vorläufig anzuhalten und kündigt
weitere Erläuterungen dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Ausschusses an.
Der Wirtschaftsförderer der Stadt Schwelm,
Herr Nowack, stellt im Anschluss den Flächenpool NRW und die geplante Bewerbung
der Stadt um Aufnahme in den Pool vor.
Bewerbung Flächenpool NRW
Als
flächenkleinste Kommune in Nordrhein-Westfalen hat Schwelm ein besonders hohes
Interesse an der Innenentwicklung sowie der Nutzung von Brachflächen,
insbesondere für gewerbliche Zwecke.
Der Flächenpool
NRW, ein Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, fördert die Aktivierung von
Standorten, die ihre frühere Nutzung verloren haben, und gibt Unterstützung bei
der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Wiederverwendung ungenutzter
Brachflächen oder Überplanung von Flächen, die hinter ihren Möglichkeiten zurück
bleiben. Das Förderprogramm bietet an, komplexe Entwicklungshemmnisse dieser
Standorte zu lösen und unterschiedliche Interessenlagen auszugleichen.
Zur umfassenden
Sachaufklärung und fachlichen Moderation steht den teilnehmenden Kommunen ein
zentraler Projektsteuerer zur Verfügung, der durch ein interdisziplinär
besetztes Fachteam der
Landesentwicklungsgesellschaft NRW-URBAN Service GmbH und der
Bahnflächenentwicklungs-Gesellschaft NRW mbH (BEG) unterstützt wird. Durch
einen konsensorientierten Dialog werden alle Beteiligten, Eigentümer und
Planungsbehörden, in einen kooperativen Prozess der Strategieentwicklung für
die Standorte eingebunden. Ziel ist, jeweils eine Übereinkunft zur
Standortentwicklung zu schließen und somit die Innenentwicklung in Schwelm
wirksam und effizient voranzubringen.
Zum 29.03.2019
bewirbt sich die Stadt Schwelm für eine Teilnahme mit bis zu vier möglichen
Flächen an diesem Förderprogramm. Sofern die Stadt Schwelm in das
Förderprogramm aufgenommen wird, wird die Verwaltung die Politik zeitnah über
den weiteren Fortgang des Projektes und mögliche Flächen informieren.
Im Anschluss an die Mitteilung werden
Nachfragen von Mitgliedern des Ausschusses von der Verwaltung beantwortet.
Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) fragt
nach, wer die Schwelmer Flächen für die Anmeldung zum Flächenpool NRW auswählt.
Herr Antkowiak (CDU) fragt nach den Auswahlkriterien für die Flächen. Herr
Nowack teilt mit, dass vorgesehen ist, die Flächen im Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung vorzustellen.
3.
Ausbau Lindenstraße
Herr Guthier teilt mit, dass im Nachgang zum
Werkstattgespräch Lindenstraße die Erstellung eines Entwurfsplanes in Auftrag
gegeben worden ist. Herr Weidenfeld spricht sich für einen zeitnahen Ausbau
aus. Herr Guthier weist daraufhin, dass der Ausbau nicht für 2019, sondern für
2020 geplant sei.
4.
Aufhebung der Diagonalsperre an der
Einmündung Blücherstraße / Saarstraße
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Herr Guthier teilt mit, dass die Probephase, die am 01.08.2018 gestartet worden ist, am 31.03.2019 endet. Da es in der Probephase zu keinen größeren Verkehrsproblemen gekommen ist, wird die Verwaltung vorschlagen, die probeweise Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße dauerhaft zu realisieren und dazu zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.05.2019 eine Beschlussvorlage vorlegen.
5.
Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“
Herr Lippki
berichtet zum aktuellen Sachstand. Mit Beschluss vom 02.02.2017 hat der Rat der
Stadt Schwelm die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“
beschlossen. Die Notwendigkeit eines Bebauungsplanverfahrens ergibt sich v.a.
daraus, dass die derzeit geplante Nutzung (Zwecke der öffentlichen Verwaltung
sowie Einzelhandels- und Gewerbenutzungen) nicht mit dem bestehenden
Bebauungsplan Nr. 96 einhergeht, welcher für den betroffenen Bereich ein
Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festsetzt.
Die Verwaltung
beabsichtigt, vom 01.04.2019 bis einschließlich 12.04.2019 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Auf eine gesonderte Gremienbeteiligung hierzu wurde verzichtet.
Darüber hinaus führt die Verwaltung derzeit ein Verfahren zur Auswahl eines
Fachplanungsbüros durch, welches mit der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 103
beauftragt werden soll.
Nachfragen werden nicht gestellt.