Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

1.      Abwicklung etatisierter Maßnahmen in 2019

 

Der Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen der Stadt Schwelm, Herr Guthier, berichtet über aktuelle Entwicklungen.

 

Vor dem Hintergrund anstehender Personal-Vakanzen im Bereich Tiefbau bei den TBS und fehlenden Personal-Ressourcen im Planungsbereich einerseits und den vielen anstehenden Maßnahmen und Arbeitsaufträgen andererseits hat ein Gespräch zwischen dem Fachbereich Planen und Bauen und der Werkleitung der TBS stattgefunden. Ziel dieses Gespräches war es, zu einer realistischen Einschätzung und Auswahl tatsächlich umsetzbarer Projekte in 2019 zu kommen.

 

Im Ergebnis wird den begonnenen bzw. in der Planung weit fortgeschrittenen Projekten eine besondere Priorität beigemessen. Hier ist das begonnene Projekt „Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg im Rahmen eines Gesamtkonzeptes (12.01.01/0246.785210)“ und das in der Planungsendphase stehende Projekt „Ausbau Rheinische Straße/Loher Straße (12.01.01/0248.785210)“ zu nennen.

Auch der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in Schwelm ist aufgrund eines gesetzlichen Auftrages weiterhin mit hoher Priorität und mit Kofinanzierung des Landes zu betreiben.

 

Bei der Realisierung dieser und ggf. weiterer Maßnahmen wird nach übereinstimmender Auffassung der TBS und des Fachbereiches Planen und Bauen die Vergabe von Ingenieurleistungen an ein externes Fachbüro nicht ausgeschlossen. Hierzu wird der Fachbereich dem AUS weiter berichten.

 

Als im Haushaltsjahr 2019 nicht durchführbare und daher konsequenterweise in Folgejahren haushaltsmäßig darzustellende Maßnahmen sind eingestuft worden:

 

09.02.02/0243.785200 - Erschließungsplanung Wilhelmshöhe - 30.000,00 €

Hier wird gegenwärtig ein Planungserfordernis nicht gesehen, da die Entwicklung der Fläche „Wilhelmshöhe“ aktuell nicht betrieben wird.

 

09.02.02/0262.785200 -  Ausbauplanung Herdstraße - 30.000,00 €

Der Ausbau der Straße wird als nicht prioritär eingestuft, daher Verschiebung in Folgejahre, ggf. in Verbindung mit der Entwicklung der angrenzenden privaten Mischgebietsflächen.

 

09.02.02/0286.785200 - Ausbauplanung Ernst-Adolf-Straße - 10.000,00 €

Die vorbereitenden Maßnahmen zur Ausbauplanung für Gehwege und Fahrbahn

(2019: Topographische Aufnahme, 2020: Entwurfsplanung, Anliegerbeteiligung) sollen zunächst um jeweils 1 Jahr geschoben werden.

 

12.01.01/0187.785210 - An TBS f Tiefbau, Ausbau ZOB - 60.000,00 €

Mit einer Realisierung von 5 Kiss&ride - Plätzen in 2019 ist kaum zu rechnen. Beendigung der Baumaßnahme „Empfangsgebäude“ und Einigung mit der Grundstückseigentümerin erscheint in 2019 nicht realistisch.

 

12.01.01/0232.785210 – Ausbau der Lindenstraße (Tobienstraße bis Am Ochsenkamp) 400.000,00 €

Hierzu wird gegenwärtig eine Entwurfsplanung beauftragt. Wesentlicher Inhalt dieser Planung soll insbesondere die Schaffung bzw. Erhaltung von Standorten stadtbildprägender Bäume sein, ggf. auch unter Einbeziehung privater Grundstücke. Die Planung wird im Laufe des Jahres vorgelegt werden; eine Umsetzung der Planung in 2019 erscheint unrealistisch.

 

12.01.01/0289.785210 - Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer Straße/Hauptstraße - 78.000,00 €

Maßnahme ist nach 2020 zu verschieben. Darüber hinaus soll die Maßnahme ergänzt werden. Die angrenzenden Gehwegbereiche sollen nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Dies wird verwaltungsseitig gegenwärtig geprüft.

 

Im Anschluss an die Mitteilung werden Fragen von Ausschussmitgliedern von der Verwaltung beantwortet.

 

a.       Herr Lusebrink (CDU) fragt nach, warum seit einiger Zeit anstelle der Bushaltestelle Friedhof eine Ersatzhaltestelle angefahren wird. Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung im Fachbereich Planen & Bauen) teilt mit, dass die Verlegung von der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) veranlasst worden ist, weil es Probleme bei der Anfahrt der Haltestelle gab.

 

b.      Herr Happe (CDU) teilt mit, dass beim Ausbau des ZOB versäumt worden ist, digitale Anzeigen zu installieren und schlägt vor, die dafür verantwortliche VER anzuhalten, die Installation nachzuholen. Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt Schwelm) berichtet, dass das Anliegen bereits bei der VER hinterlegt worden ist.

 

c.       Herr Guthier teilt mit, dass sich der Bau der geplanten Kiss & Ride-Plätze am Bahnhof weiter verzögern wird. Grund dafür sind die den Mitgliedern des Ausschusses wiederholt mitgeteilten Schwierigkeiten mit dem Investor.

 

 

2.      Bebauungsplan Nr. 105 "Gewerbegebiet Milsper Straße"

 

Herr Guthier teilt mit, dass vorgesehen ist, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 105 vorläufig anzuhalten und kündigt weitere Erläuterungen dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses an.

 

Der Wirtschaftsförderer der Stadt Schwelm, Herr Nowack, stellt im Anschluss den Flächenpool NRW und die geplante Bewerbung der Stadt um Aufnahme in den Pool vor.

 

Bewerbung Flächenpool NRW

 

Als flächenkleinste Kommune in Nordrhein-Westfalen hat Schwelm ein besonders hohes Interesse an der Innenentwicklung sowie der Nutzung von Brachflächen, insbesondere für gewerbliche Zwecke.

 

Der Flächenpool NRW, ein Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, fördert die Aktivierung von Standorten, die ihre frühere Nutzung verloren haben, und gibt Unterstützung bei der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Wiederverwendung ungenutzter Brachflächen oder Überplanung von Flächen, die hinter ihren Möglichkeiten zurück bleiben. Das Förderprogramm bietet an, komplexe Entwicklungshemmnisse dieser Standorte zu lösen und unterschiedliche Interessenlagen auszugleichen.

 

Zur umfassenden Sachaufklärung und fachlichen Moderation steht den teilnehmenden Kommunen ein zentraler Projektsteuerer zur Verfügung, der durch ein interdisziplinär besetztes Fachteam  der Landesentwicklungsgesellschaft NRW-URBAN Service GmbH und der Bahnflächenentwicklungs-Gesellschaft NRW mbH (BEG) unterstützt wird. Durch einen konsensorientierten Dialog werden alle Beteiligten, Eigentümer und Planungsbehörden, in einen kooperativen Prozess der Strategieentwicklung für die Standorte eingebunden. Ziel ist, jeweils eine Übereinkunft zur Standortentwicklung zu schließen und somit die Innenentwicklung in Schwelm wirksam und effizient voranzubringen.

 

Zum 29.03.2019 bewirbt sich die Stadt Schwelm für eine Teilnahme mit bis zu vier möglichen Flächen an diesem Förderprogramm. Sofern die Stadt Schwelm in das Förderprogramm aufgenommen wird, wird die Verwaltung die Politik zeitnah über den weiteren Fortgang des Projektes und mögliche Flächen informieren.

 

Im Anschluss an die Mitteilung werden Nachfragen von Mitgliedern des Ausschusses von der Verwaltung beantwortet.

 

Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) fragt nach, wer die Schwelmer Flächen für die Anmeldung zum Flächenpool NRW auswählt. Herr Antkowiak (CDU) fragt nach den Auswahlkriterien für die Flächen. Herr Nowack teilt mit, dass vorgesehen ist, die Flächen im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorzustellen.

 

 

3.      Ausbau Lindenstraße

 

Herr Guthier teilt mit, dass im Nachgang zum Werkstattgespräch Lindenstraße die Erstellung eines Entwurfsplanes in Auftrag gegeben worden ist. Herr Weidenfeld spricht sich für einen zeitnahen Ausbau aus. Herr Guthier weist daraufhin, dass der Ausbau nicht für 2019, sondern für 2020 geplant sei.

 

 

4.      Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße

 

Herr Guthier teilt mit, dass die Probephase, die am 01.08.2018 gestartet worden ist, am 31.03.2019 endet. Da es in der Probephase zu keinen größeren Verkehrsproblemen gekommen ist, wird die Verwaltung vorschlagen, die probeweise Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße dauerhaft zu realisieren und dazu zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.05.2019 eine Beschlussvorlage vorlegen.

 

   

5.      Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“

 

Herr Lippki berichtet zum aktuellen Sachstand. Mit Beschluss vom 02.02.2017 hat der Rat der Stadt Schwelm die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ beschlossen. Die Notwendigkeit eines Bebauungsplanverfahrens ergibt sich v.a. daraus, dass die derzeit geplante Nutzung (Zwecke der öffentlichen Verwaltung sowie Einzelhandels- und Gewerbenutzungen) nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 96 einhergeht, welcher für den betroffenen Bereich ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festsetzt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, vom 01.04.2019 bis einschließlich 12.04.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Auf eine gesonderte Gremienbeteiligung hierzu wurde verzichtet. Darüber hinaus führt die Verwaltung derzeit ein Verfahren zur Auswahl eines Fachplanungsbüros durch, welches mit der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 103 beauftragt werden soll.

 

Nachfragen werden nicht gestellt.