Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Herr Beckmann teilt weiterhin den Sachverhalt nicht und findet es bedenklich, wie hier mit dem Datenschutz umgegangen werde.

 

Herr Gießwein teilt mit, dass er an der Abstimmung nicht teilnehme, da ihm die Zeit gefehlt habe, sich mit dem Sachverhalt eingehend zu befassen.

 

Die FDP-Fraktion teilt die Rechtsauffassung nicht und beantragt eine getrennte Abstimmung der Beschlusspunkte.

 

Dr. Bockelmann kündigt an, sich ebenfalls nicht an der Abstimmung zu beteiligen.

 

Herr Kranz werde in Teilen zustimmen.

 

Herr Flüshoh führt aus, dass es darum gehe, Herrn Beckmann ein rechtliches Mittel an die Hand zu geben, da durch die Bestätigung der Kenntniserlangung Fristen in Gang gesetzt werden. Einige Literatur führe aus, dass es dafür ein Beschluss des Gremiums brauche.

 

Herr Kick stimmt Herrn Flüshöh zu. Eine zügige Nachbesetzung sei auch Wunsch der FDP-Fraktion.

 

Herr Kirschner kann die Bedenken des Herrn Gießwein nachvollziehen. Dennoch bestehe die Problematik, dass Herr Beckmann Klarheit brauche.

 

Zudem empfinde er die Formulierung des Beschlussvorschlages als unglücklich und schlägt vor, im Punkt 1 nur Kenntnisnahme und keine Feststellung festzustellen.

 

Herr Kick führt aus, dass der Ausschluss automatisch erfolgt sei und der Beschluss nur deklaratorische Bedeutung habe.

 

Herr Beckmann verlässt das Gremium.

 

Herrn Schier gehe es darum, dass ein Beschluss gefasst werde, damit Herr Beckmann Rechtsmittel einlegen könne.

 

Das Gremium einigt sich darauf, den ersten Beschlusspunkt um die Uhrzeit zu ergänzen.

 

Vor Aufruf zur Abstimmung verlassen Frau Gießwein und die Herren Dr. Bockelmann, Gießwein, Kranz und Weidenfeld das Gremium.

 

Frau Grollmann ruft zur getrennten Abstimmung auf.


geänderter Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm stellt fest, dass er am 14.02.2019 um 21:00 Uhr Kenntnis davon erlangt hat, dass in der Person des Herrn Philipp Beckmann eine Unvereinbarkeit von Beruf und Tätigkeit im Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm gemäß § 13 Abs. 1 b) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) besteht.

  2. Es wird festgestellt, dass Herr Philipp Beckmann wegen Unvereinbarkeit mit Kenntnisnahme vom 14.02.2019 aus dem Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm ausscheidet.

  3. Herr Roland Zimmer wird als Nachfolger für Herrn Philipp Beckmann als Mitglied in den Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm gewählt.

 


 

Punkt 1                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

6

 

Punkt 2                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

7

 

Punkt 3                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

3