Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Durch das Ausscheiden des städtischen Datenschutzbeauftragten und mit Inkrafttreten der DSGVO hat die Stadt einen externen Dienstleister für diese Aufgabe gesucht. Die TBS konnten mit dem selben Dienstleister einen ergänzenden Vertrag für die Datenschutzbelange der AöR  abschließen.