Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Grollmann eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Schwunk das Wort.

 

Herr Schwunk bietet an, den Antrag in den nächsten Beratungen zum Haushalt abzuarbeiten. Im Moment müsse das neue Gesetz abgewartet werden. Dennoch könne man ein Zeichen setzen und die Beiträge absenken. Hinsichtlich des Beschlussvorschlages führt Herr Schwunk aus, dass man den Punkt 1 vertagen könne und im Punkt 2 und 3 eine Senkung der Gebühren um 1/3 beschließen könne.

 

Herr Kick schließt sich dem Punkt 1 vollumfänglich an, werde aber keinen Beschluss über bereits bereitgestellte Mittel treffen. Eine Absenkung der Gebühren sei für ihn vorstellbar, er warte aber noch auf die Gebührentafeln.

 

Herr Schwunk konkretisiert seine Ausführungen vor dem Hintergrund, dass das Land entschieden habe, die Integrationspauschale vollumfänglich zu den Kommunen durchzuleiten. Damit ergebe sich ein Spielraum, da man deutlich im Plus sei. Es sehe daher die Möglichkeit auch etwas an die Bevölkerung zurückzugeben.

Er halte die Auffassung von Herrn Kick nicht richtig. Seiner Meinung nach investiere das Land eher in die Qualität und nicht in die Gebührenordnung. Die Gebührenordnung sei eine kommunale Angelegenheit und es sei ein Signal an die Bürgerschaft eine signifikante Absenkung der Beiträge herbeizuführen. Es müsse jetzt in den Haushalt eingebracht werden, damit es in die Beratungen 2019 einfließen könne.

 

Frau Mollenkott verweist auf eine Schnellmeldung des Städte- und Gemeindebundes, dass es noch keine belastbaren Zahlen oder Tabellen gebe und daher eine Veranschlagung im Haushalt nicht erfolgt sei.

 

Auf die Worte des Herrn Schwunk antwortet Herr Gießwein, dass es doch letztes Jahr die Fraktion der FDP gewesen sei, die auf die Erstellung einer neuen Gebührentabelle gedrungen habe. Die Verwaltung habe dann um Rückmeldung gebeten. Nach einem ¾ Jahr werde jetzt von der FDP Fraktion der gleiche Antrag gestellt. Lediglich das Datum und die Summe habe sich geändert.

Die FDP Fraktion erwecke den Eindruck, dass eine Gebührenerhöhung stattgefunden habe. Dies sei nicht der Fall. Auf Wunsch der FDP Fraktion habe man eine neue Beitragsgruppe eingefügt. Wenn eine Absenkung der Gebühren erfolgen soll, dann auch über alle Beitragsgruppen.

Seine Fraktion werde Punkt 1 zustimmen. Die Punkte 2 und 3 werde seine Fraktion ablehnen.

 

Herr Flüshöh führt aus, dass es eine Tatsache sei, dass die Bundesregierung per Gesetz die Bereitstellung von über 5 Milliarden Euro für die Erhöhung der Qualität in Kindertagesstätten beschlossen habe. Dieses Geld könne man nicht mit dem KIBIZ koppeln, da es sich um unterschiedliche Rechtsgebiete handele. Es bleibe abzuwarten in welcher Höhe die Gelder letztendlich bei den Kommunen ankämen.

Punkt 1 werde seine Fraktion zustimmen. Bei den Punkten 2 und 3 werde seine Fraktion nicht zustimmen, da abzuwarten bleibe, in welcher Höhe die Mittel durch den Bund gezahlt werden. Wenn die Gebührenminderung nicht gedeckt sei, müssen in 2020 Überlegungen zum Ausgleich angestellt werden. Darüber hinaus könne man im Nachgang viele Dinge regeln. Nachtragshaushalte oder die Genehmigung außerplanmäßiger Mittel seien probate Optionen. Noch befinde man sich im Stärkungspakt und ein überlegter Umgang mit Überschüssen sei angezeigt. Er sehe im Antrag der FDP Fraktion keinen verantwortungsvollen Umgang mit haushalterischen Mitteln.

 

Für Herrn Kranz komme dieser Antrag zu kurzfristig. Die Erkenntnis, das dem so sei, könne doch nicht so kurzfristig gewesen sein. Aus seiner Sicht mache man hier den 2. vor dem 1. Schritt. Herr Kranz fragt, wie die Gebühren in den Nachbarstädten gestaltet seien.

Dem Punkt 1 könne seine Fraktion zustimmen. Den Punkten 2 und 3 derzeit nicht.

Herr Gießwein beantragt getrennte Abstimmung über die Punkte des Beschlussvorschlages.

 

Frau Grollmann ruft die Punkte einzeln auf und bittet um jeweilige Abstimmung.

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Beschluss:

 

Die FDP-Fraktion stellt zu ihren Antrag vom 30.10.2018 nunmehr in folgender geänderter Version:

1.      Die Beschlussfassung wird auf die erste Sitzungsperiode 2019 vertagt, um gerade die aktuellen Entwicklungen im Land und Bund mit zu berücksichtigen zu können.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Satzungsentwurf unter Berücksichtigung der Satzungen der Nachbarkommunen mit abgesenkten Gebühren in Höhe von 400.000 € zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.      Im Haushalt 2019 wird hierzu eine Mindereinnahme von 200.000 € vorgesehen.

 


 

Punkt 1:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

1

 

Punkt 2:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

3

 

dagegen:

35

 

Punkt 3:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

3

 

dagegen:

35