Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 21, Enthaltungen: 14

Frau Grollmann erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Herr Schwunk führt aus, dass er erheblich den Spiegelbildlichkeitsgrundsatz verletzt sehe und die momentane Ausschussbesetzung das Wahlergebnis nicht widerspiegele. Für ihn sei alleine die Auflösung einer Fraktion und eine weitere während der Legislaturperiode eingetretene Verschiebung durch Fraktionswechsel eines Ratsmitgliedes ausreichende Gründe einer Neuwahl der Ausschüsse, ausgenommen dem Jugendhilfeausschuss. Er werde seinen Antrag dahingehend abändern, dass alle betroffenen Ausschüsse zum Inhalt werden.

 

Herr Flüshöh sieht die Rechtslage ähnlich. Die Auffassung des Herrn Schwunk liese sich nicht widerlegen. Er betont, dass das Verfahren aber dann alle Gremien und Ausschüsse betreffe.

 

Herr Feldmann bezweifelt die Rechtslage nicht an, weist aber darauf hin, dass er dann Angelegenheiten des Liegenschaftsausschusses in den Rat einbringen müsse.

 

Herr Kirschner führt aus, dass eine Rechtspflicht für ihn nicht gegeben sei. Er sehe lediglich die Möglichkeit, aber eben nicht die Pflicht. Er verstehe den Städte- und Gemeindebund so, dass eine wesentliche Änderung gegeben sein müsse. Es gehe nicht darum Unschärfen zu korrigieren.

Er könne für die Stadt Schwelm keine wesentliche Störung feststellen. Daher nehme er davon Abstand, ohne Rechtspflicht eine funktionierende Ausschussarbeit zu ändern. Das Verfahren sei eine wesentliche Zäsur der Gremienarbeit. Herr Kirschner gibt weiter zu Bedenken, dass eine solche Befassung mit sich selbst (Rat) und der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht nötig sei.

 

Herr Schwunk entgegnet, dass die Befassung in der Sache notwendig sei, weil es das Demokratieverständnis gebietet. Die Wesentlichkeit sei für ihn durch die Auflösung einer Fraktion gegeben. 20% der Sitze seien von einer Neuverteilung betroffen. Auch das stelle für ihn eine Wesentlichkeit dar.

 

Herr Kranz führt aus, dass sich für seine Fraktion die Situation der unterschiedlichen Rechtsauffassungen stelle, die er nicht beurteilen könne. Daher werde er sich mit seiner Fraktion enthalten.

 

Frau Lubitz sagt, dass das Verfahren nicht nur für ausgesuchte Ausschüsse gelten dürfe.

 

Herr Flüshöh unterstreicht nochmal seine Rechtsauffassung in der er die Erheblichkeit überschritten sehe, da Fraktionen Mitglieder in Ausschüsse entsenden, was sie nach seiner Auffassung nicht mehr dürften.

 

Herr Kirschner erkundigt sich bei der Verwaltung ob die Rechtssicherheit gewahrt bliebe, wenn seine Fraktion ablehnend beschließen würde.

 

Frau Heringshaus bestätigt die Rechtssicherheit und führt aus, dass die Verwaltung ebenfalls geprüft habe und zu keine Rechtspflicht gekommen sei. Der in der Diskussion angesprochene Fall der Stadt Spröckhövel sei anders rechtlich zu bewerten, da sich in Sprockhövel eine Fraktion neu gebildet habe.

 

Herr Gießwein erläutert, dass man im Ältestenrat einen vernünftigen Weg gefunden habe und entgegen den dortigen Absprachen sich nunmehr die FDP-Fraktion sich  nur interessante Ausschüsse herausgepickt habe. Er sehe den Aufwand und die Kosten in keinem Verhältnis zur restlichen Dauer der Legislaturperiode.

 

Herr Schwunk ändert den Antrag der FDP-Fraktion wie folgt:

 

Die FDP-Fraktion beantragt bis zum 14.2.2019 die  Auflösung und Neuwahl aller Ausschüsse, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschuss.

 

Frau Grollmann bittet um Abstimmung über den nunmehr geändert eingebrachten Antrag.

 


Geänderter Beschluss:

 

Die FDP-Fraktion beantragt bis zum 14.2.2019 die  Auflösung und Neuwahl aller Ausschüsse, außer dem Jugendhilfeausschuss.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

3

 

dagegen:

21

 

Enthaltungen:

14