Herr Müller
(CDU) fordert, den Spielplatz nicht zu verkaufen, sondern als Reservefläche in
Form einer Grünfläche zu erhalten. Deshalb stellt er den Antrag, die
Zweckbestimmung „Spielplatz“ im Bebauungsplan Nr. 31 „Hagener Straße“
aufzugeben und die Fläche als Grünfläche zu erhalten. Herr Müller übergibt den
entsprechenden schriftlichen Antrag der CDU als Anlage zur Niederschrift.
Frau Burbulla (DIE
BÜRGER) ist auch für den Nichtverkauf.
Herr Zachow
(Die Linke) ist gegen den Verkauf, weil immer mehr Freizeitflächen verloren
gehen. Die Fläche soll als Grünbegegnungsfläche für die Anwohner erhalten
bleiben. Er fordert deshalb die Verwaltung auf, den Verkauf der Fläche zu
unterlassen und dies auch zu protokollieren. Einen entsprechenden Antrag
übergibt er als Anlage zur Niederschrift.
Herr Müller
(CDU) sagt, dass sich Anwohner an der Pflege beteiligen wollen.
Herr Philipp
(SPD) stimmt dem Antrag der CDU zu und schließt sich diesem an.
Herr Grüntker
(CDU) sieht mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundene Risiken.
Herr
Schweinsberg kann sich grundsätzlich eine ehrenamtliche Beteiligung vorstellen
und spricht diesbezüglich mit TBS. An dieser Stelle würde er aber keine
Haftungsfragen geklärt.
Herr Lenz
(CDU) schlägt eine Zusammenkunft mit den Bürgern vor, um gemeinsam darüber zu
sprechen, wie die frühere Spielplatzfläche weiterentwickelt werden kann.
Herr Schwunk
(FDP) schlägt zusammenfassend vor, die notwendigen Dinge nochmal zu überprüfen,
auch die Haftungsfragen und die Pflege der Fläche zu klären.
Herr
Schweinsberg zieht daraufhin die Vorlage aus der Beratung zurück.
Die CDU
kündigt einen Antrag über die weitere Gestaltung der Fläche an, der im nächsten
LA in 2019 eingebracht werden soll.
Herr
Schweinsberg sichert zu, den jetzt vorliegenden schriftlichen Antrag der CDU
allen Fraktionen zur weiteren Beratung zuzusenden.
Herr Zachow
erklärt, dass er die zu Beginn der Diskussion gestellte Forderung an die
Verwaltung zurücknimmt und dies protokolliert werden soll.
Der
Liegenschaftsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Vorlage Nr. 181/2018 aus
der Beratung zurückgezogen wurde.