Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Irrtümlich wurde die Einladung mit Frau Grollmann statt mit Herrn Philipp unterzeichnet und versandt. Es handelt es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen. Die Einladung wurde vollumfänglich mit dem Vorsitzenden abgestimmt.

Der Schulausschuss erhebt keine Bedenken.