Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34

Frau Grollmann erteilt dem Antragsteller das Wort.

 

Herr Gießwein betont, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die Radwege deutlich zur Sicherheit der Radfahrer gekennzeichnet werden. Er bittet die Verwaltung Kontakt mit der Stadt Wuppertal aufzunehmen, um eine Anbindung an das bestehende Radnetz der Schwarzbachtrasse sicherzustellen.

 

Dieses Vorhaben sei seiner Meinung nach förderungswürdig aus Mitteln des Landesprojektes „Mobilität“. Gegebenenfalls könne man dies mit dem gemeinsamen Vorhaben der Hauptverwaltungsbeamten (IGA 2027) kombinieren.

 

Herr Schweinsberg nimmt Bezug auf seine Zusage gegenüber Herrn Lenz, in der heutigen Sitzung eine Kostenschätzung zu den zu erwartenden Folgekosten des Radwegeprojektes abgeben zu wollen.

 

Er beantwortet die Fragestellung hinsichtlich der Ausgestaltung dahingehend, dass es sich bei dem Radweg nach Gevelsberg um einen kombinierten Fuß- und Radweg handele.

 

Weiter gehe die Verwaltung aktuell davon aus, dass sich der Standard der Beleuchtung an den Standards der Nordbahntrasse und der Kohlenbahn in Hattingen orientiere. Dies bedeute sicherlich, dass der Tunnel zu beleuchten sei. Ob und in welcher Form dies auf der restlichen Strecke erfolgen werde, könne noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

Durch die Ausführung der Strecke in Asphalt sei der Einsatz einer Kehrmaschine oder eines Räumfahrzeuges vermutlich möglich. Die Kosten im Bereich Freischnitt der Trasse können zurzeit noch nicht verlässlich ermittelt werden.

 

Die Gespräche mit dem Ingenieurbüro seien noch nicht so weit gediehen. Somit sei die Aussage, dass sich die Folgekosten aus der Vorlage erklären nicht vollumfänglich zutreffend.

 

Der Bau werde allerdings nicht umgesetzt, bevor nicht alle haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt seien.

 

Herr Schweinsberg bedauert, die Anfrage zum heutigen Tag nicht konkreter beantworten zu können.

 

Herr Lenz bedankt sich für die Ausführungen des Herrn Schweinsberg und den Versuch der Beantwortung seiner Anfrage. Er begrüßt, dass dieses Projekt in den Haushalt eingebracht werde. Herr Lenz tut sich schwer damit, einen Beschluss ohne die Kenntnis über die Folgekosten zu fassen. Er werde dagegen stimmen, betont allerdings, dies nicht in der Sache an sich zu tun, sondern gegen die Art und Weise.

 

Herr Feldmann weist daraufhin, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt an einem Scheideweg befinde, was den Verkehrswechsel anginge. Gleichzeitig weist er nochmals auf das Gefahrenpotential für die Radfahrer hin, welches mit der geplanten Streckenführung zusammenhinge.

 

Herr Gießwein erläutert, dass die jetzige Diskussion über die Streckenführung und die Kosten einen Tagesordnungspunkt vorher zu behandeln gewesen seien. Im jetzigen Tagesordnungspunkt und dem damit verbundenen Antrag ginge es um die Standards.

 

Herr Lenz stimmt dem zu.


Beschluss:

 

Es besteht Einigkeit, dass die vom RVR definierten Qualitätsstandards für Radhauptverbindungswege und Radverbindungen eingehalten werden sollen, auch für die Wegführung durch die Innenstadt und entlang der Barmer Straße.

 

Auch wenn die sogenannten Alternativrouten (s. Anlage 2 zur Vorlage 112/2018, blaue und schwarz gestrichelte Wegführung) nicht zum regionalen Radwegenetz gehören, sollten hier ebenso entsprechend hohe Qualitätsstandards eingehalten werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Fördermittel hierfür akquiriert werden können. Eine Klärung der innerstädtischen Wegführung erfolgt im Rahmen der ISEK Betrachtungen.

 

Da die priorisierte Streckenführung zur Anbindung an die Nordbahntrasse entlang der Barmer Straße und über die Stadtgrenzen hinaus entlang der Schwelmer Straße führt, muss der Planungsprozess hierfür mit der Stadt Wuppertal, die nicht dem RVR angehört, abgestimmt werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt Gespräche mit der Stadt Wuppertal und den relevanten regionalen Akteuren zur Abstimmung von Planung und Ausführung aufzunehmen.


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x