Sitzung: 10.10.2018 Sozialausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 137/2018
Die
Produktgruppen werden erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Zu dem Produkt
05.03. – Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz führt Frau Stippel-Fluit
aus, dass für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 in allen NRW Kommunen eine
Erhebung der Ist-Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen durchgeführt
wurde. Die Auswertung der Kostenerhebung ergab, dass die durchschnittlichen
Jahreskosten für die Unterbringung und Versorgung eines Geflüchteten bei rund
12.900,00 Euro liegt. Derzeit wird den Kommunen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 10.392,00 Euro pro Person, die sich im lfd.
Asylverfahren befinden, erstattet. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird
daher gefordert, den Kommunen rückwirkend ab 01.01.2018 mindestens 12.900,00
Euro pro Jahr zu erstatten und zwar für alle Flüchtlinge, also Personen im
laufenden Asylverfahren und abgelehnte Asylsuchende sogenannte Geduldete.
Seitens des Landes liegt hierzu noch keine Entscheidung vor.
Zu dem Produkt 05.04 – Unterstützung von Senioren, Migranten und Obdachlosen erklärt Herr Schweinberg auf Anfrage, dass die Personalkosten des Wachdienstes nicht nach Obdach und Asyl getrennt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2019 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |