Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 11

Die Produktgruppen werden erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder  beantwortet.

 

Zu dem Produkt 05.03. – Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz führt Frau Stippel-Fluit aus, dass für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 in allen NRW Kommunen eine Erhebung der Ist-Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen durchgeführt wurde. Die Auswertung der Kostenerhebung ergab, dass die durchschnittlichen Jahreskosten für die Unterbringung und Versorgung eines Geflüchteten bei rund 12.900,00 Euro liegt. Derzeit wird den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 10.392,00 Euro pro Person, die sich im lfd. Asylverfahren befinden, erstattet. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird daher gefordert, den Kommunen rückwirkend ab 01.01.2018 mindestens 12.900,00 Euro pro Jahr zu erstatten und zwar für alle Flüchtlinge, also Personen im laufenden Asylverfahren und abgelehnte Asylsuchende sogenannte Geduldete. Seitens des Landes liegt hierzu noch keine Entscheidung vor.

 

Zu dem Produkt 05.04 – Unterstützung von Senioren, Migranten und Obdachlosen erklärt Herr Schweinberg auf Anfrage, dass die Personalkosten des Wachdienstes nicht nach Obdach und Asyl getrennt werden können.


Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2019 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.


                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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