Frau Mollenkott informiert  über das Haushaltsgespräch vom 02.10.2018 bei der Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung begrüße, dass der Jahresabschluss 2017 zeitgleich mit der Einbringung des neuen Haushaltes geschehen sei.

 

Zur Haushaltssituation erläutert sie, dass die Liquiditätskredite deutlich minimiert und damit das Risiko bei der zukünftigen Zinsentwicklung minimiert werde.

 

Die Erklärung der Steigerung der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr wie auch zur bisherigen Planung 2019 läge unter Anderem  in der Tariferhöhung und Stellenneuschaffungen begründet.

 

Im Bereich Zentralisierung habe man für das Rathaus und Kulturzentrum einen Generalplaner ausgewählt. Daher sei man erst über die Änderungsliste in der Lage erste Zahlen in den Haushalt einzuspielen.

 

Es sei der Hinweis der Bezirksregierung erfolgt, dass die Stadt Schwelm auf Konsolidierungsbeiträge verzichten würde, wenn die Hebesetzreduzierung auf 742 Punkte erfolge.

 

Zu dem Themenkomplex Bäderlandschaft gebe es zurzeit 2 Varianten, die diskutiert werden. Im 1. Quartal 2019 solle es hierzu eine Entscheidung geben. Die auf der Kostenstelle Hallenbad dargestellten Geldern stünden nicht in Verbindung mit der Haushaltssanierungsplan (HSP)-Maßnahme, sondern seien höhere Investitionen zur Aufrechterhaltung des Betriebes gewesen. Der Haushaltssanierungsplan müsse auch in den Einzelblättern bis 2022 fortgeschrieben werden. Eine Anpassung der Endfassung sei zugesagt.

 

Der Standort Gustav-Heinemann Schule sei im Haushalt durchgängig als Gebäude gerechnet. Gespräche mit dem Kreis, inwieweit das Gebäude als Ausweichgebäude im Zuge einer Brandschutzsanierung übernommen werden könne, seien noch nicht abgeschlossen.

 

Im Bereich der Bauunterhaltung werde man größere Rückstellungen bilden. Ein detailliertes Maßnahmepaket sei für den Liegenschaftsausschuss am 02.10. 2018 erstellt. Das Ziel sei es, möglichst viele Rückstellungen im Jahr 2018 zu bilden. Dies schmälere zwar den aktuellen Überschuss, werde aber die Steigerung der Haushaltsansätze für 2019 verhindern.

 

Für die Umsetzung des OGS Rechtsanspruches bis 2025 werde ein Pauschalbetrag in Höhe von 1 Million in den Haushalt eingestellt. Dieser werde mit einem Sperrvermerk für die Umbaumaßnahmen an den Grundschulen versehen. Dieses Vorgehen entspreche noch nicht den Kriterien des § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dies sei aktuell noch nicht möglich. Die Bezirksregierung akzeptiere das Vorgehen.

 

Am 1.10.2018 habe es einen weiteren Termin im Ministerium hinsichtlich einer Novellierung des Neuen kommunalen Finanzwesens (NKF) gegeben. Seitens des Ministeriums werde es keine Vorgaben geben. Den Kommunen bleibe es selbst überlassen ob und wie das neue Recht angewandt wird. Schwelm werde das neue Recht nicht anwenden.

 

Hinsichtlich des Leasings von Fahrzeugen und dergleichen seien die Kommunalaufsichten nicht eingebunden, da dies eine Entscheidung der Kommune sei. Hier müsse die Wirtschaftlichkeit im Vorfeld geprüft werden.

 

Herr Schweinsberg teilt mit, dass Herr Feldmann in verschiedenen Gremien ausgeführt habe, dass es keinen Beschluss zur Aufgabe der Sportanlage „Rote Berge“ gebe und daher einige Vorlagen der Verwaltung auf fehlerhaften Grundlagen basieren würden. Er kommt dem Wunsch des Herrn Feldmann nach, ihm dazulegen, dass es solch einen Beschluss gebe.

 

Es sei letztmalig mit der Vorlage 153/2017/1 (Bewirtschaftung Sportanlage An der Rennbahn“) die Aufgabe der Sportanlage „Rote Berge“ beschlossen worden. Dies sei auch völlig sachlogisch, da mit dem Bau des Kunstrasenplatzes auch immer eine Entlastung des Haushaltes einhergehen solle. Der seinerzeitige Beschluss sei einstimmig unter der Mitwirkung des Herrn Feldmann gefasst worden.

 

Herr Feldmann erwidert, dass er es anders in Erinnerung habe, der Punkt aber für ihn jetzt erledigt sei.