Nachtrag: 22.01.2008
Sitzung: 22.01.2008 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Bebauungsplan der Stadt Ennepetal Nr. 84 „Oelkinghausen Süd – West“
Der
Rat der Stadt Ennepetal hat am 15.02.2005 die Aufstellung des o.g.
Bebauungsplanes beschlossen (Anlage 1). Teile des Bebauungsplanes überplanen
den Geltungsbereich des Landschaftsplanes für den Raum Ennepetal, Gevelsberg,
Schwelm. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes widersprechen bisher der
Verwirklichung des Bebauungsplanes (Anlage 2). In seiner Sitzung am 17.12.2007
hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: „Der Darstellung des
Bebauungsplanes in dem Überschneidungsbereich mit dem Landschaftsplan wird
nicht widersprochen. Die widersprechende Festsetzung des Landschaftsplanes
tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft.“