Nachtrag: 22.01.2008

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Bebauungsplan der Stadt Ennepetal Nr. 84 „Oelkinghausen Süd – West“

Der Rat der Stadt Ennepetal hat am 15.02.2005 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen (Anlage 1). Teile des Bebauungsplanes überplanen den Geltungsbereich des Landschaftsplanes für den Raum Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm. Die Festsetzungen des Landschaftsplanes widersprechen bisher der Verwirklichung des Bebauungsplanes (Anlage 2). In seiner Sitzung am 17.12.2007 hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst: „Der Darstellung des Bebauungsplanes in dem Überschneidungsbereich mit dem Landschaftsplan wird nicht widersprochen. Die widersprechende Festsetzung des Landschaftsplanes tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplanes außer Kraft.“