Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Feldmann bringt zum Ausdruck, dass er bei derartigen Angelegenheiten eigentlich eher geheime Wahl favorisiere, überlasse die Antragstellung aber den Fraktionen.


Beschluss:

 

Der 1. Beigeordnete Ralf Schweinsberg wird gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW für eine zweite achtjährige Amtszeit vom 01.02.2019 bis 31.01.2027 als Beamter auf Zeit wiedergewählt und gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW mit unverändertem Geschäftsbereich zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin bestellt.

Herr Schweinsberg wird in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 Landesbesoldungsgesetz eingewiesen und erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin.


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

30

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0

 

Es schließt sich eine Gratulation durch die Bürgermeisterin, Fraktionsvorsitzenden, Verwaltungsvorstand und dem Personalrat an.

 

Herr Schweinsberg bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und dankt all denen, ohne die eine Wiederwahl nicht möglich gewesen sei. Er freut sich auf weitere 8 Jahre vertrauensvoller Zusammenarbeit zum Wohle der Verwaltung und der Stadt Schwelm.