Anfrage der FDP-Fraktion „Lichterbaum Kirchstraße“

Mit Schreiben vom 18.09.2018 hat die FDP-Fraktion mehrere Anfragen zum Rat am 27.09.2018 gestellt. Der Rat hat die Bearbeitung der Anfragen in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.

Mit der vorbezeichneten Anfrage bezieht sich die FDP-Fraktion auf einen Konflikt zwischen einem Anlieger und einer Drittfirma, die von den TBS mit Baumpflegearbeiten in der Kirchstraße beauftragt worden war. Weiter wird die Notwendigkeit einer Drittvergabe von Baumpflegearbeiten hinterfragt.  Die Anfrage ist im Wortlaut bereits im Ratsinformationssystem eingestellt.

Verw. und TBS haben den Sachverhalt zwischenzeitlich aufgearbeitet. Danach kommt eine Übernahme von Kosten oder Leistungen nur aus den von der anfragestellenden Fraktion genannten Gründen ("Unterstützung eines  bürger- schaftlichen Engagements") in Betracht.

 

Eine Entscheidung wird  im geeigneten Rahmen herbeigeführt. Der Anlieger wird auch einen Gestattungsantrag stellen.

 

Zur weiteren Frage weisen die TBS darauf hin, dass die „Drittvergabe von Baumpflegearbeiten“ vor dem Hintergrund erfolgt, dass auf Grund der gestiegenen Schadensbilder an vielen Schwelmer Bäumen eine Aufarbeitung von Rückständen in der Baumpflege erforderlich wurde. Die TBS-Baumpflegetruppe ist mit dem Alltagsgeschäft aber ausgelastet. Der Rat der Stadt Schwelm hat deshalb ein entsprechendes Budget für eine Fremdvergabe bereitgestellt.“

 

 

Anfrage der FDP-Fraktion „Bäume in Schwelm“

Mit Schreiben vom 18.09.18 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an die Stadtverwaltung hinsichtlich des Umgangs mit Bäumen im öffentlichen Raum gerichtet. Die Anfrage wurde in der Ratssitzung am 27.09.18 in den AUS delegiert.

Die Verwaltung hat grundsätzlich ein Interesse daran, den Bestand an Bäumen im öffentlichen Raum zu sichern bzw. nachhaltig zu entwickeln. Allerdings stellt die Planung von Maßnahmen jeglicher Art (Bauleitplanverfahren, Straßenplanung etc.) stets einen Abwägungsprozess dar, in welchen öffentliche und private Belange unter- und gegeneinander gewichtet werden müssen. Einem solchen Abwägungsverfahren unterliegt ebenfalls die Umgestaltung der Bushaltestellen. Bei dem Umbau der Haltestelle Möllenkotten in Richtung Innenstadt wurde beispielsweise der Barrierefreiheit eine übergeordnete Rolle zugesprochen.

Darüber hinaus dient die derzeitige Bearbeitung des Antrags „Lindenstraße“ der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter anderem dazu ein Konzept erarbeiten zu lassen, welches den zukünftigen Umgang mit Straßenbäumen bei Ausbaumaßnahmen aufzeigt. Das Ziel hierbei ist die nachhaltige Sicherung sowie die Weiterentwicklung von Baumstandorten im öffentlichen Straßenraum.

Ergänzend führen die TBS noch Folgendes aus:

Kriterien zum Erhalt des bestehenden Baumbestandes

Der Erhalt eines Baumes geht immer vor. Die klimatischen Wirkungen eines Baumes sind erheblich und durch nichts anderes im Stadtbereich zu erreichen. Und der Baum hat einen nicht unerheblichen Wert (durchschnittlich ca. 3.500,- € pro Baum) und in ihn wurde über Jahre und Jahrzehnte erhebliche Arbeit und Pflege gesteckt. Deshalb geht Erhalt immer vor Fällung. Wenn ein Baum aber ernsthafte Verkehrssiche-rungsprobleme verursacht, die durch die jährliche Baumpflege nicht mehr erfolgreich und nachhaltig bearbeitet werden können, muss über eine Fällung nachgedacht werden. Gleiches gilt, wenn ein Baum so alt oder krank ist, dass es keine tragbare Prognose für ein weiteres Überleben gibt bzw. die notwendigen Investitionen für eine baumchirurgische Sanierung in keinem Verhältnis zur Prognosezeit steht.

Welchen Aufwand kalkulieren die TBS für die Pflege eines Baumes?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden – ein Mittelwert hilft ebenfalls nicht weiter. Das liegt an den sehr unterschiedlichen Pflegephasen eines Baumes. Ein Jungbaum ist innerhalb der ersten 10-20 Jahre stark pflegedürftig. In den mittleren Jahrzehnten sind Bäume zwar regelmäßig zu überprüfen, können aber meist mit kleinen Eingriffen leben. Größere Eingriffe sind wieder in den letzten 20 Jahren erforderlich. Dies ist aber von Baum zu Baum stark unterschiedlich, da immer die konkreten Standortbedingungen (Belüftung, Wasserhaushalt, Verdichtung, Größe der Baumscheibe, Nähe zu Verkehrseinflüssen, etc.) maßgeblich sind. Es zeichnet sich ab, das aufgrund der großen Anzahl älterer Bäume und durch die aktuellen klimatischen Veränderungen ein verstärkter Handlungsdruck entsteht. Deutlich wird dies auch durch das aktuell durchgeführte Sonder-Baumsanierungspaket, dass durch erheblichen Mehrbedarf in der Baumpflege entstanden ist.

Als Anhaltspunkt für die Kostenseite können Werte aus aktuellen Ausschreibungen genannt werden, die einzelne baumpflegerische Maßnahmen betreffen: so kostet eine Kronenpflege aktuell 300,- €, gleiches in Seilklettertechnik 360,- €, Totholz entfernen 220,- €, Stamm- und Wurzelausschläge entfernen 20,-€, eine dynamische Kronensicherung 200,-€.

 

Anfrage der SPD Fraktion zur Schulstraße

Mit Schreiben vom 09.08.2018 hat die Fraktion der SPD eine Anfrage vorgelegt, die die Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der Schulstraße thematisiert. Die Punkte „Schrägparken“ und „Baumpflanzungen“ wurden besonders hervorgehoben.

Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine mögliche Errichtung einer Einbahnstraße mit Schrägparken auf der Schulstraße nicht zielführend ist. Um eine effektivere Verkehrsberuhigung zu erzielen, ist eine versetzte Schrägaufstellung mit zwei „Wendepunkten“ erforderlich, was zum Verlust von Stellplätzen führt, da die Straßenbreite für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend ist. Zur Visualisierung werden Skizzen bereitgestellt.Darüber hinaus wurde bereits in einem Verkehrs- gutachten aus dem Jahr 2012 deutlich, dass bei der baulichen Entwicklung des Brauereigeländes die Schulstraße genutzt werden wird, um die damit einhergehenden Verkehrsströme verträglich abzuwickeln. Die Ausweisung einer Einbahnstraße ist in diesem Zusammenhang nicht geeignet. Stattdessen beabsichtigt die Verwaltung sonstige Maßnahmen zu prüfen, um eine Verkehrsberuhigung in dem betroffenen Bereich zu erwirken.

Da die grundhafte Erneuerung der Schulstraße bautechnisch bereits abgeschlossen ist, wird das nachträgliche Pflanzen von Straßenbäumen aus wirtschaftlichen Gründen seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Zudem wäre mit der Bepflanzung ein weiterer Verlust von Stellplätzen verbunden. Stattdessen wird die Verwaltung im weiteren Verfahren prüfen, inwiefern sonstige Grünelemente in der Schulstraße angesiedelt werden können.

Herr Stobbe hat im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 12.09.2018 nach den Planungen zur Beleuchtung in der Schulstraße gefragt.

Antwort der Verwaltung:

Geplant war die Kettenverspannung durch Beleuchtungsmasten zu ersetzen. Dies konnte aber, wie sich während der Bauphase herausgestellt hat, wegen zahlreich vorhandener Versorgungsleitungen im Gehwegbereich nicht realisiert werden. Alternativ wird jetzt geprüft, ob die vorhandene Beleuchtungsanlage (Ketten-verspannung) ertüchtigt werden kann oder ob eine Erneuerung erforderlich ist.

 

Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum

Die Verwaltung beabsichtigt, zukünftig einen Betrag von 20.000,- € pro Jahr zur Steigerung der Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum im Etat einzuplanen. Es wurde hierfür die Buchungsstelle „An TBS für barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes“ im Produkt 12 des Haushalts eingerichtet.

Durch eine solche Position kann die Stadt Schwelm flexibler auch auf kurzfristig entstehende Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Bordsteinabsenkungen, taktile Leitelemente etc.) reagieren. Zudem wird die Verwaltung eine Prioritätenliste aufstellen, um sukzessive Verbesserungen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum vorzunehmen.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2017 zum Ausbau der Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)

 

Mit Schreiben vom 18.10.2017 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass für die weitere Planung der Lindenstraße ein Fachplanungsbüro - mit dem Schwerpunkt Verkehrs- und Freianlagen - beauftragt werden soll.

Die Verwaltung hat sechs Fachbüros mit der Bitte um Abgabe eines Angebots bis  zum 25.11.2018 angeschrieben. Es ist ein Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) zu erstellen. Hierbei sind folgende Grundlagen und Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:

  • Zukünftige Gestaltung der Lindenstraße als Anlieger oder Wohnstraße,
  • Planung von nachhaltigen Standorten für große Bäume,
  • Einbeziehung nicht öffentlicher Grundstücksflächen in die Grünflächenplanung,
  • Erstellung eines Konzepts technischer Standards (Größe des Wurzelraumes, Baumarten, erforderliche Abstände zu Gebäuden und Leitungen) für Baumstandorte.

Die Büros werden gebeten, bei der Planung den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erarbeiteten Konzeptplan zu berücksichtigen und eine Kostenschätzung für den späteren Ausbau zu erarbeiten. Darüber hinaus soll das Plankonzept anwendbar sein für zukünftige, vergleichbare Straßenbaumaßnahmen mit großem Baumbestand im Schwelmer Stadtgebiet.