Sitzung: 07.11.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Anfrage der FDP-Fraktion „Lichterbaum Kirchstraße“
Mit Schreiben vom
18.09.2018 hat die FDP-Fraktion mehrere Anfragen zum Rat am 27.09.2018
gestellt. Der Rat hat die Bearbeitung der Anfragen in die jeweiligen
Fachausschüsse verwiesen.
Mit der
vorbezeichneten Anfrage bezieht sich die FDP-Fraktion auf einen Konflikt
zwischen einem Anlieger und einer Drittfirma, die von den TBS mit
Baumpflegearbeiten in der Kirchstraße beauftragt worden war. Weiter wird die
Notwendigkeit einer Drittvergabe von Baumpflegearbeiten hinterfragt. Die Anfrage ist im Wortlaut bereits im
Ratsinformationssystem eingestellt.
Verw. und TBS haben den Sachverhalt
zwischenzeitlich aufgearbeitet. Danach kommt eine Übernahme von Kosten oder
Leistungen nur aus den von der anfragestellenden Fraktion genannten Gründen ("Unterstützung
eines bürger- schaftlichen Engagements")
in Betracht.
Eine Entscheidung wird im geeigneten Rahmen herbeigeführt. Der
Anlieger wird auch einen Gestattungsantrag stellen.
Zur weiteren Frage weisen die TBS darauf hin,
dass die „Drittvergabe von Baumpflegearbeiten“ vor dem Hintergrund erfolgt,
dass auf Grund der gestiegenen Schadensbilder an vielen Schwelmer Bäumen eine Aufarbeitung
von Rückständen in der Baumpflege erforderlich wurde. Die
TBS-Baumpflegetruppe ist mit dem Alltagsgeschäft aber ausgelastet. Der Rat der
Stadt Schwelm hat deshalb ein entsprechendes Budget für eine Fremdvergabe
bereitgestellt.“
Anfrage der FDP-Fraktion „Bäume in Schwelm“
Mit Schreiben vom
18.09.18 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an die Stadtverwaltung hinsichtlich
des Umgangs mit Bäumen im öffentlichen Raum gerichtet. Die Anfrage wurde in der
Ratssitzung am 27.09.18 in den AUS delegiert.
Die Verwaltung
hat grundsätzlich ein Interesse daran, den Bestand an Bäumen im öffentlichen
Raum zu sichern bzw. nachhaltig zu entwickeln. Allerdings stellt die Planung von
Maßnahmen jeglicher Art (Bauleitplanverfahren, Straßenplanung etc.) stets einen
Abwägungsprozess dar, in welchen öffentliche und private Belange unter- und
gegeneinander gewichtet werden müssen. Einem solchen Abwägungsverfahren
unterliegt ebenfalls die Umgestaltung der Bushaltestellen. Bei dem Umbau der
Haltestelle Möllenkotten in Richtung Innenstadt wurde beispielsweise der
Barrierefreiheit eine übergeordnete Rolle zugesprochen.
Darüber hinaus
dient die derzeitige Bearbeitung des Antrags „Lindenstraße“ der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen unter anderem dazu ein Konzept erarbeiten zu lassen,
welches den zukünftigen Umgang mit Straßenbäumen bei Ausbaumaßnahmen aufzeigt.
Das Ziel hierbei ist die nachhaltige Sicherung sowie die Weiterentwicklung von
Baumstandorten im öffentlichen Straßenraum.
Ergänzend führen
die TBS noch Folgendes aus:
Kriterien zum
Erhalt des bestehenden Baumbestandes
Der Erhalt eines
Baumes geht immer vor. Die klimatischen Wirkungen eines Baumes sind erheblich
und durch nichts anderes im Stadtbereich zu erreichen. Und der Baum hat einen
nicht unerheblichen Wert (durchschnittlich ca. 3.500,- € pro Baum) und in ihn
wurde über Jahre und Jahrzehnte erhebliche Arbeit und Pflege gesteckt. Deshalb
geht Erhalt immer vor Fällung. Wenn ein Baum aber ernsthafte
Verkehrssiche-rungsprobleme verursacht, die durch die jährliche Baumpflege
nicht mehr erfolgreich und nachhaltig bearbeitet werden können, muss über eine
Fällung nachgedacht werden. Gleiches gilt, wenn ein Baum so alt oder krank ist,
dass es keine tragbare Prognose für ein weiteres Überleben gibt bzw. die
notwendigen Investitionen für eine baumchirurgische Sanierung in keinem
Verhältnis zur Prognosezeit steht.
Welchen Aufwand
kalkulieren die TBS für die Pflege eines Baumes?
Diese Frage kann
nicht pauschal beantwortet werden – ein Mittelwert hilft ebenfalls nicht
weiter. Das liegt an den sehr unterschiedlichen Pflegephasen eines Baumes. Ein
Jungbaum ist innerhalb der ersten 10-20 Jahre stark pflegedürftig. In den
mittleren Jahrzehnten sind Bäume zwar regelmäßig zu überprüfen, können aber
meist mit kleinen Eingriffen leben. Größere Eingriffe sind wieder in den
letzten 20 Jahren erforderlich. Dies ist aber von Baum zu Baum stark
unterschiedlich, da immer die konkreten Standortbedingungen (Belüftung,
Wasserhaushalt, Verdichtung, Größe der Baumscheibe, Nähe zu Verkehrseinflüssen,
etc.) maßgeblich sind. Es zeichnet sich ab, das aufgrund der großen Anzahl
älterer Bäume und durch die aktuellen klimatischen Veränderungen ein
verstärkter Handlungsdruck entsteht. Deutlich wird dies auch durch das aktuell
durchgeführte Sonder-Baumsanierungspaket, dass durch erheblichen Mehrbedarf in
der Baumpflege entstanden ist.
Als Anhaltspunkt
für die Kostenseite können Werte aus aktuellen Ausschreibungen genannt werden,
die einzelne baumpflegerische Maßnahmen betreffen: so kostet eine Kronenpflege
aktuell 300,- €, gleiches in Seilklettertechnik 360,- €, Totholz entfernen
220,- €, Stamm- und Wurzelausschläge entfernen 20,-€, eine dynamische
Kronensicherung 200,-€.
Anfrage der SPD Fraktion zur
Schulstraße
Mit
Schreiben vom 09.08.2018 hat die Fraktion der SPD eine Anfrage vorgelegt, die
die Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der Schulstraße thematisiert. Die
Punkte „Schrägparken“ und „Baumpflanzungen“ wurden besonders hervorgehoben.
Die
Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine mögliche Errichtung einer
Einbahnstraße mit Schrägparken auf der Schulstraße nicht zielführend ist. Um
eine effektivere Verkehrsberuhigung zu erzielen, ist eine versetzte
Schrägaufstellung mit zwei „Wendepunkten“ erforderlich, was zum Verlust von
Stellplätzen führt, da die Straßenbreite für einen Begegnungsverkehr nicht
ausreichend ist. Zur Visualisierung werden Skizzen bereitgestellt.Darüber
hinaus wurde bereits in einem Verkehrs- gutachten aus dem Jahr 2012 deutlich,
dass bei der baulichen Entwicklung des Brauereigeländes die Schulstraße genutzt
werden wird, um die damit einhergehenden Verkehrsströme verträglich
abzuwickeln. Die Ausweisung einer Einbahnstraße ist in diesem Zusammenhang nicht
geeignet. Stattdessen beabsichtigt die Verwaltung sonstige Maßnahmen zu prüfen,
um eine Verkehrsberuhigung in dem betroffenen Bereich zu erwirken.
Da
die grundhafte Erneuerung der Schulstraße bautechnisch bereits abgeschlossen
ist, wird das nachträgliche Pflanzen von Straßenbäumen aus wirtschaftlichen
Gründen seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Zudem wäre mit der
Bepflanzung ein weiterer Verlust von Stellplätzen verbunden. Stattdessen wird
die Verwaltung im weiteren Verfahren prüfen, inwiefern sonstige Grünelemente in
der Schulstraße angesiedelt werden können.
Herr Stobbe hat
im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 12.09.2018 nach den Planungen
zur Beleuchtung in der Schulstraße gefragt.
Antwort der Verwaltung:
Geplant war die
Kettenverspannung durch Beleuchtungsmasten zu ersetzen. Dies konnte aber, wie
sich während der Bauphase herausgestellt hat, wegen zahlreich vorhandener
Versorgungsleitungen im Gehwegbereich nicht realisiert werden. Alternativ wird
jetzt geprüft, ob die vorhandene Beleuchtungsanlage (Ketten-verspannung)
ertüchtigt werden kann oder ob eine Erneuerung erforderlich ist.
Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum
Die Verwaltung
beabsichtigt, zukünftig einen Betrag von 20.000,- € pro Jahr zur Steigerung der
Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum im Etat einzuplanen. Es wurde
hierfür die Buchungsstelle „An TBS für barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Straßenraumes“ im Produkt 12 des Haushalts eingerichtet.
Durch eine solche
Position kann die Stadt Schwelm flexibler auch auf kurzfristig entstehende
Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Bordsteinabsenkungen,
taktile Leitelemente etc.) reagieren. Zudem wird die Verwaltung eine
Prioritätenliste aufstellen, um sukzessive Verbesserungen der Barrierefreiheit
im öffentlichen Raum vorzunehmen.
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
18.10.2017 zum Ausbau der Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)
Mit Schreiben vom
18.10.2017 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass für die
weitere Planung der Lindenstraße ein Fachplanungsbüro - mit dem Schwerpunkt
Verkehrs- und Freianlagen - beauftragt werden soll.
Die Verwaltung
hat sechs Fachbüros mit der Bitte um Abgabe eines Angebots bis zum 25.11.2018 angeschrieben. Es ist ein
Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vor-
und Entwurfsplanung) zu erstellen. Hierbei sind folgende Grundlagen und
Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
- Zukünftige Gestaltung der Lindenstraße
als Anlieger oder Wohnstraße,
- Planung von nachhaltigen Standorten für
große Bäume,
- Einbeziehung nicht öffentlicher
Grundstücksflächen in die Grünflächenplanung,
- Erstellung eines Konzepts technischer
Standards (Größe des Wurzelraumes, Baumarten, erforderliche Abstände zu
Gebäuden und Leitungen) für Baumstandorte.
Die Büros werden gebeten, bei der Planung den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erarbeiteten Konzeptplan zu berücksichtigen und eine Kostenschätzung für den späteren Ausbau zu erarbeiten. Darüber hinaus soll das Plankonzept anwendbar sein für zukünftige, vergleichbare Straßenbaumaßnahmen mit großem Baumbestand im Schwelmer Stadtgebiet.