Sitzung: 13.09.2018 Hauptausschuss
Frau Grollmann begrüßt Herrn Knuth von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA NRW).
Herr Knuth erläutert in einer Präsentation (dem Protokoll beigefügt)
kurz die Rolle der GPA NRW als Prüforgan und als Beratungsorgan. Die GPA
NRW begleite die Stadt Schwelm seit Jahren beratend als Stärkungspakt Kommune
und erarbeite in diesem Zeitraum Handlungsempfehlungen, die teilweise umgesetzt
wurden und noch werden.
Frau Grollmann bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet die
Möglichkeit für Rückfragen.
Herr Stutzenberger fragt, nach welchen Kriterien einzelne erreichte
Werte gemessen wurden. Konkreten Bezug nimmt er hier auf den Grad der
Mitarbeiterzufriedenheit. Weiter fragt er, wo konkret Einsparungen erreicht
wurden.
Herr Knuth antwortet, dass er konkreten Bezug auf den Fachbereich 4
nehme. Hier habe es in der Vergangenheit eine Schnittstellenproblematik
zwischen dem Fachbereich 4 und der verwaltungsinternen IT-Abteilung gegeben.
Diese Schnittstelle konnte in konkreten Gesprächen analysiert und optimiert
werden, was zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit geführt habe.
Herr Schweinsberg berichtet ergänzend, dass der Beratungsprozess konkret
im Bereich der Hilfen zur Erziehung monetär niedergeschlagen habe und es hier
zu Verbesserungen im Haushalt gekommen sei.
Frau Peters, Fachbereichsleiterin Jugend & Soziales, bestätigt, dass
die Mitarbeiterzufriedenheit gestiegen und man auf einem guten Weg sei.
Frau Grollmann ergänzt, dass auch die Neuanschaffung von
Arbeitsmaterialien wie Headsets für die Verwaltung und Tablets für den
Außendienst zu einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und- motivation
geführt habe. Weiter hätten auch gecoachte Teambildungsprozesse eine sehr gute
Resonanz unter den Mitarbeitern gezeigt.
Herr Schweinsberg führt aus, dass sich der FB 4 nicht nur als erster
Fachbereich auf den Weg gemacht, sondern auch von einer sehr guten Beratung
durch die GPA NRW profitiert habe. Die nunmehr nachweislichen
Kostensteigerungen im Bereich Jugendhilfe lägen deutlich unter dem
Landesdurchschnitt von 8%, ohne das es Einbußen in der Qualität gegeben habe.
Damit habe der Fachbereich Jugend & Soziales wesentlich zur
Haushaltskonsolidierung beigetragen.
Herr Schwunk fragt nach der Schnittstelle zwischen der Tochter
Technische Betriebe Schwelm AöR und dem
Fachbereich Immobilienmanagement.
Herr Knuth berichtet, dass es hier Beratungsempfehlung gewesen sei, eine
Rahmenvereinbarung zwischen beiden Organisationen zu schließen. Diese bestehe
schon in groben Zügen, bedarfe aber einer weiteren Ausgestaltung hinsichtlich
der Beschreibung einzelner Leistungen. Verbunden sei hiermit auch die Regelung
der Rechte und Pflichten. Eine Mustervereinbarung gebe es schon zu einem
Bereich.
Frau Grollmann fügt ergänzend hinzu, dass die Mustervereinbarung nunmehr
auf weitere Bereiche übertragen werden müsse. Wichtig hierbei seien die
konkreten Beschreibungen der Leistungen und der Schnittstellen mit einer klaren
Abgrenzung von Rechten, Pflichten und Verwantwortlichkeiten.
Herr Schwunk hält eine Rahmenvereinbarung dem Grunde nach für sinnvoll
und fragt, inwieweit es beabsichtigt sei, die Politik an der Erarbeitung zu
beteiligen.
Herr Knuth berichtet, dass die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft BPG im
Auftrag der GPA NRW eine Mustervereinbarung erarbeitet habe und aus seiner
Sicht nichts dagegen spräche, diese der Politik zur Kenntnisnahme zu geben.
Frau Grollmann führt aus, dass die Erarbeitung der einzelnen
Leistungsbeschreibungen neben dem Alltagsgeschäft entstünden und man sich hier
eine Zeitschiene von einem Jahr gesetzt habe. Die Rahmenvereinbarung an sich
würde nur von Nutzen sein, wenn sie mit Leben gefüllt werde.
Herr Gießwein geht davon aus, dass diese Rahmenvereinbarung und ihre
Inhalte auch zukunftsweisend ausgearbeitet seien.
Herr Schweinsberg erläutert, dass der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei
den Überlegungen berücksichtigt wurde. Es gebe allerdings noch keine eindeutige
Klarheit im Umgang mit dem §2b UStG, was auch die Meinung anderen Städte
widerspiegele.
Er verweist darauf, dass dem Verwaltungsrat der TBS AöR hinsichtlich der
Entwicklung der Gesetzeslage regelmäßig berichtet worden wäre, es jedoch
derzeit noch keinen Sinn mache eine Vorlage für 2021 zu erstellen, bevor das
Finanzministerium des Bundes keine konkrete Klarheit im Umgang mit dem §2b UStG
bestimmt habe.
Herr Flüshöh fragt, ob es möglich sei, der Politik die Berichte der
Beratung zur Verfügung zu stellen.
Herr Knuth führt aus, dass es keine Berichte in dem Sinne gebe und
verweist auf die zusammenfassende Darstellung der Empfehlungen in seiner
Präsentation.
Frau Grollmann bedankt sich bei Herrn Knuth für seine Ausführungen und
wünscht ihm einen guten Heimweg.