Frau Grollmann begrüßt Herrn Knuth von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW).

 

Herr Knuth erläutert in einer Präsentation (dem Protokoll beigefügt)

kurz die Rolle der GPA NRW als Prüforgan und als Beratungsorgan. Die GPA NRW begleite die Stadt Schwelm seit Jahren beratend als Stärkungspakt Kommune und erarbeite in diesem Zeitraum Handlungsempfehlungen, die teilweise umgesetzt wurden und noch werden.

 

Frau Grollmann bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet die Möglichkeit für Rückfragen.

 

Herr Stutzenberger fragt, nach welchen Kriterien einzelne erreichte Werte gemessen wurden. Konkreten Bezug nimmt er hier auf den Grad der Mitarbeiterzufriedenheit. Weiter fragt er, wo konkret Einsparungen erreicht wurden.

 

Herr Knuth antwortet, dass er konkreten Bezug auf den Fachbereich 4 nehme. Hier habe es in der Vergangenheit eine Schnittstellenproblematik zwischen dem Fachbereich 4 und der verwaltungsinternen IT-Abteilung gegeben. Diese Schnittstelle konnte in konkreten Gesprächen analysiert und optimiert werden, was zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit geführt habe.

Herr Schweinsberg berichtet ergänzend, dass der Beratungsprozess konkret im Bereich der Hilfen zur Erziehung monetär niedergeschlagen habe und es hier zu Verbesserungen im Haushalt gekommen sei.

Frau Peters, Fachbereichsleiterin Jugend & Soziales, bestätigt, dass die Mitarbeiterzufriedenheit gestiegen und man auf einem guten Weg sei.

 

Frau Grollmann ergänzt, dass auch die Neuanschaffung von Arbeitsmaterialien wie Headsets für die Verwaltung und Tablets für den Außendienst zu einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und- motivation geführt habe. Weiter hätten auch gecoachte Teambildungsprozesse eine sehr gute Resonanz unter den Mitarbeitern gezeigt.

 

Herr Schweinsberg führt aus, dass sich der FB 4 nicht nur als erster Fachbereich auf den Weg gemacht, sondern auch von einer sehr guten Beratung durch die GPA NRW profitiert habe. Die nunmehr nachweislichen Kostensteigerungen im Bereich Jugendhilfe lägen deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 8%, ohne das es Einbußen in der Qualität gegeben habe. Damit habe der Fachbereich Jugend & Soziales wesentlich zur Haushaltskonsolidierung beigetragen.

 

Herr Schwunk fragt nach der Schnittstelle zwischen der Tochter Technische Betriebe Schwelm  AöR und dem Fachbereich Immobilienmanagement.

 

Herr Knuth berichtet, dass es hier Beratungsempfehlung gewesen sei, eine Rahmenvereinbarung zwischen beiden Organisationen zu schließen. Diese bestehe schon in groben Zügen, bedarfe aber einer weiteren Ausgestaltung hinsichtlich der Beschreibung einzelner Leistungen. Verbunden sei hiermit auch die Regelung der Rechte und Pflichten. Eine Mustervereinbarung gebe es schon zu einem Bereich.

 

Frau Grollmann fügt ergänzend hinzu, dass die Mustervereinbarung nunmehr auf weitere Bereiche übertragen werden müsse. Wichtig hierbei seien die konkreten Beschreibungen der Leistungen und der Schnittstellen mit einer klaren Abgrenzung von Rechten, Pflichten und Verwantwortlichkeiten.

 

Herr Schwunk hält eine Rahmenvereinbarung dem Grunde nach für sinnvoll und fragt, inwieweit es beabsichtigt sei, die Politik an der Erarbeitung zu beteiligen.

 

Herr Knuth berichtet, dass die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  BPG im Auftrag der GPA NRW eine Mustervereinbarung erarbeitet habe und aus seiner Sicht nichts dagegen spräche, diese der Politik zur Kenntnisnahme zu geben.

 

Frau Grollmann führt aus, dass die Erarbeitung der einzelnen Leistungsbeschreibungen neben dem Alltagsgeschäft entstünden und man sich hier eine Zeitschiene von einem Jahr gesetzt habe. Die Rahmenvereinbarung an sich würde nur von Nutzen sein, wenn sie mit Leben gefüllt werde.

 

Herr Gießwein geht davon aus, dass diese Rahmenvereinbarung und ihre Inhalte auch zukunftsweisend ausgearbeitet seien.

 

Herr Schweinsberg erläutert, dass der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei den Überlegungen berücksichtigt wurde. Es gebe allerdings noch keine eindeutige Klarheit im Umgang mit dem §2b UStG, was auch die Meinung anderen Städte widerspiegele.

 

Er verweist darauf, dass dem Verwaltungsrat der TBS AöR hinsichtlich der Entwicklung der Gesetzeslage regelmäßig berichtet worden wäre, es jedoch derzeit noch keinen Sinn mache eine Vorlage für 2021 zu erstellen, bevor das Finanzministerium des Bundes keine konkrete Klarheit im Umgang mit dem §2b UStG bestimmt habe.

 

Herr Flüshöh fragt, ob es möglich sei, der Politik die Berichte der Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Knuth führt aus, dass es keine Berichte in dem Sinne gebe und verweist auf die zusammenfassende Darstellung der Empfehlungen in seiner Präsentation.

 

Frau Grollmann bedankt sich bei Herrn Knuth für seine Ausführungen und wünscht ihm einen guten Heimweg.