Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

a)      Energiebeirat der Stadt Schwelm
1. Sitzung am 13.11.2018

Der RAT der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Bildung eines Energiebeirates und eine Geschäftsordnung für den Energiebeirat beschlossen (Beschlussvorlage 054/2018/1). Die Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm wurde am 09.07.2018 von der AVU Netz GmbH gegengezeichnet. Die 1. Sitzung des Energiebeirates der Stadt Schwelm findet am Dienstag, dem 13.11.2018 um 17:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Schwelm (Hauptstraße 14) statt. Dem Vorschlag der AVU Netz GmbH folgend, wurde die 1. Sitzung im November 2018 terminiert, damit u.a. die bis dahin vorliegenden Planungen für das Geschäftsjahr 2019 von der AVU Netz GmbH in der Sitzung vorgestellt werden können. Die Mitglieder des Energiebeirates wurden von der AVU Netz GmbH bereits über den Termin informiert. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Energiebeirates von der AVU Netz GmbH, nach Abstimmung mit der Bürgermeisterin, zugesandt (spätestens 12 volle Werktage vor dem Sitzungstag - § 4 der Geschäftsordnung).

Nachdem der Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen Herr Guthier vorgetragen hat, möchte Herr Feldmann wissen, wie im Energiebeirat abgestimmt wird. Herr Guthier verweist auf die Geschäftsordnung des Energiebeirates. Für die Stadt stimmen der Vorsitzende und der 1. Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung ab. Sie sind an die Beschlüsse und Weisungen des Rates und der Fachausschüsse gebunden.

 

b)     Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg

Einspruch eines Eigentümers vom 18.06.2018

Mit Schreiben vom 18.06.2018 haben sich die Eigentümer eines Grundstückes im Glatzer Weg an die Bürgermeisterin der Stadt Schwelm und an die Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Schwelm gewandt. Darin wird Einspruch gegen die geplante Maßnahme in Form einer grundhaften Erneuerung erhoben und beantragt, die Straßen nur zu fräsen und mit einer neuen Deckschicht zu versehen. Mit Schreiben vom 13.07.2018 wurde das Schreiben von der Stadtverwaltung beantwortet. Darin wurde u.a. auf die zwei durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltungen, ein „Techniker-Gespräch“ und  die mehrfache Thematisierung in den politischen Gremien der Stadt hingewiesen. Darüber hinaus wurde noch einmal dargelegt, warum eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen und der Gehwege in den Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg erforderlich ist. Da sich die Eigentümer mit Ihrem Schreiben auch an die Fraktionen im Rat der Stadt gewandt haben, ist das Antwortschreiben der Stadtverwaltung auch an die Fraktionsvorsitzenden übersandt worden. Das Schreiben der Eigentümer und das Antwortschreiben der Stadtverwaltung sind der Mitteilung als anonymisierte Anlagen beigefügt.

Nachdem der Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen Herr Guthier vorgetragen hat, bittet Herr Kranz die Verwaltung den „Schwelmer Standard“ zu definieren. Herr Guthier schlägt vor, die Definition ins Protokoll aufzunehmen.

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Schwelm wird - wie auch bei vorangegangenen Ausbaumaßnahmen - im Rahmen des Ausbaus der Straßen Glatzer Weg, Tilsiter Weg, Lausitzer Weg die betroffenen Straßen gemäß des „Schwelmer Standards“ ausbauen. Der „Schwelmer Standard“ beschreibt hierbei das fachliche Ermessen der Verwaltung sowie der TBS, den zu wählenden Ausbaustandard bedarfsgerecht auf die jeweiligen Boden- und Untergrundverhältnisse anzupassen. Der gewählte Ausbaustandard dient als wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung. In Anbetracht der Schwelmer Boden- und Untergrundverhältnisse gewährleistet er eine ausreichende Lebensdauer der Straßen und berücksichtigt die Erschwernisse bei der Bauausführung „im Bestand“ und das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen mit Einbauten, wie z.B. Schieber, Schächte, Abläufe. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen Verformungen entstehen. Bei der Dimensionierung des Oberbaus für die Erneuerung der betroffenen Straßen wurden langjährige Erfahrungen und Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.

 

c)      Aktualisierung der Klimaanalyse

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, dass die Verwaltung den Regionalverband Ruhr (RVR) mit der Aktualisierung der Klimaanalyse aus dem Jahre 1998 beauftragen soll. Die Beauftragung erfolgte im Frühjahr 2018. In der 36. Kalenderwoche hat die Abteilung Klimatologie des RVR die ersten Zwischenergebnisse der Herleitung der synthetischen Klimafunktionskarte für das Schwelmer Stadtgebiet vorgestellt. Der RVR wird für die Erarbeitung der Planungshinweise für das Stadtgebiet wegen personeller Engpässe noch etwa ein Jahr benötigen. Der Verwaltung wurde jedoch zugesagt, dass die Planungshinweise und grundsätzlichen Gesichtspunkte, die den Geltungsbereich des Schwelmer ISEKs betreffen, vordringlich bearbeitet und im Frühjahr 2019 vorgelegt werden.

 

d)     Erarbeitungsverfahren des Regionalplans Ruhr

Hier: Beteiligungsverfahren der öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG

i.V.m. § 13 Abs. 1 LPIG NRW

Die Verbandsversammlung des Regionalplans Ruhr hat am 06.07.2018 beschlossen, den Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Die Planunterlagen werden vom 27.08.2018 bis einschließlich 27.02.2019 auf der Website des Regionalverbands Ruhr zum Download bereitgestellt. https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html

Die Bürgerinnen, Bürger, die sonstige Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bis zum 01.03.2019 Gelegenheit haben, ihre Hinweise und Anregungen zu dem Planentwurf der Regionalplanungsbehörde mitzuteilen.

Einsichtnahmefrist:                   27.08.2018 – 27.02.2019

Stellungnahmefrist:                   27.08.2018 – 01.03.2019

Die Verwaltung wird eine Stellungnahme für die Stadt Schwelm erarbeiten und dem AUS zur Beratung vorlegen. Die Stellungnahme ist vom Rat der Stadt Schwelm zu beschließen.

 

e)      Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2017 zum Ausbau

Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)

Mit Schreiben vom 18.10.2017 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass für die weitere Planung der Lindenstraße ein Fachplanungsbüro – mit dem Schwerpunkt Verkehrs- und Freianlagen – beauftragt werden soll. Der AUS hat im November 2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das auszuwählende Fachbüro soll eine Entwurfsplanung als Anlieger- oder Wohnstraße unter Einbeziehung nachhaltiger Standorte für große Straßenbäume entwickeln. Aufgrund der Abarbeitung verschiedenster Themen im Bereich Verkehrsplanung (wie z.B. barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, probeweise Öffnung Blücherstraße, Planung Radverkehr) konnte der Beschluss bisher leider noch nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung hat jedoch inzwischen vorbereitende Arbeitsschritte unternommen, sodass ab Herbst 2018 ein geeignetes Büro ausgewählt und die Planung fortgesetzt werden kann.

Herr Weidenfeld moniert, dass die Planungen noch nicht vorliegen. Herr Guthier verweist auf die Vielzahl der laufenden Projekte.