Sitzung: 12.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
a) Energiebeirat der Stadt Schwelm
1. Sitzung am 13.11.2018
Der RAT der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Bildung eines Energiebeirates und eine Geschäftsordnung für den Energiebeirat beschlossen (Beschlussvorlage 054/2018/1). Die Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm wurde am 09.07.2018 von der AVU Netz GmbH gegengezeichnet. Die 1. Sitzung des Energiebeirates der Stadt Schwelm findet am Dienstag, dem 13.11.2018 um 17:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Schwelm (Hauptstraße 14) statt. Dem Vorschlag der AVU Netz GmbH folgend, wurde die 1. Sitzung im November 2018 terminiert, damit u.a. die bis dahin vorliegenden Planungen für das Geschäftsjahr 2019 von der AVU Netz GmbH in der Sitzung vorgestellt werden können. Die Mitglieder des Energiebeirates wurden von der AVU Netz GmbH bereits über den Termin informiert. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Energiebeirates von der AVU Netz GmbH, nach Abstimmung mit der Bürgermeisterin, zugesandt (spätestens 12 volle Werktage vor dem Sitzungstag - § 4 der Geschäftsordnung).
Nachdem der Leiter des Fachbereiches
Planen & Bauen Herr Guthier vorgetragen hat, möchte Herr Feldmann wissen,
wie im Energiebeirat abgestimmt wird. Herr Guthier verweist auf die
Geschäftsordnung des Energiebeirates. Für die Stadt stimmen der Vorsitzende und
der 1. Stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung ab.
Sie sind an die Beschlüsse und Weisungen des Rates und der Fachausschüsse
gebunden.
b)
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und
Glatzer Weg
Einspruch
eines Eigentümers vom 18.06.2018
Mit Schreiben vom 18.06.2018 haben sich die
Eigentümer eines Grundstückes im Glatzer Weg an die Bürgermeisterin der Stadt
Schwelm und an die Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Schwelm gewandt.
Darin wird Einspruch gegen die geplante Maßnahme in Form einer grundhaften
Erneuerung erhoben und beantragt, die Straßen nur zu fräsen und mit einer neuen
Deckschicht zu versehen. Mit Schreiben vom 13.07.2018 wurde das Schreiben von
der Stadtverwaltung beantwortet. Darin wurde u.a. auf die zwei durchgeführten
Bürgerinformationsveranstaltungen, ein „Techniker-Gespräch“ und die mehrfache Thematisierung in den
politischen Gremien der Stadt hingewiesen. Darüber hinaus wurde noch einmal
dargelegt, warum eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen und der Gehwege in
den Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg erforderlich ist. Da
sich die Eigentümer mit Ihrem Schreiben auch an die Fraktionen im Rat der Stadt
gewandt haben, ist das Antwortschreiben der Stadtverwaltung auch an die
Fraktionsvorsitzenden übersandt worden. Das Schreiben der Eigentümer und das
Antwortschreiben der Stadtverwaltung sind der Mitteilung als anonymisierte
Anlagen beigefügt.
Nachdem der Leiter des
Fachbereiches Planen & Bauen Herr Guthier vorgetragen hat, bittet Herr
Kranz die Verwaltung den „Schwelmer Standard“ zu definieren. Herr Guthier
schlägt vor, die Definition ins Protokoll aufzunehmen.
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Schwelm wird - wie auch bei
vorangegangenen Ausbaumaßnahmen - im Rahmen des Ausbaus der Straßen Glatzer
Weg, Tilsiter Weg, Lausitzer Weg die betroffenen Straßen gemäß des „Schwelmer
Standards“ ausbauen. Der „Schwelmer Standard“ beschreibt hierbei das fachliche
Ermessen der Verwaltung sowie der TBS, den zu wählenden Ausbaustandard
bedarfsgerecht auf die jeweiligen Boden- und Untergrundverhältnisse anzupassen.
Der gewählte Ausbaustandard dient als wirtschaftlichste und nachhaltigste
Lösung. In Anbetracht der Schwelmer Boden- und Untergrundverhältnisse
gewährleistet er eine ausreichende Lebensdauer der Straßen und berücksichtigt die
Erschwernisse bei der Bauausführung „im Bestand“ und das Vorhandensein von Ver-
und Entsorgungsleitungen mit Einbauten, wie z.B. Schieber, Schächte, Abläufe.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass während der Frost- und Auftauperioden
keine schädlichen Verformungen entstehen. Bei der Dimensionierung des Oberbaus
für die Erneuerung der betroffenen Straßen wurden langjährige Erfahrungen und
Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.
c)
Aktualisierung
der Klimaanalyse
Der Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen,
dass die Verwaltung den Regionalverband Ruhr (RVR) mit der Aktualisierung der
Klimaanalyse aus dem Jahre 1998 beauftragen soll. Die Beauftragung erfolgte im
Frühjahr 2018. In der 36. Kalenderwoche
hat die Abteilung Klimatologie des RVR die ersten Zwischenergebnisse der
Herleitung der synthetischen Klimafunktionskarte für das Schwelmer Stadtgebiet
vorgestellt. Der RVR wird für die Erarbeitung der Planungshinweise für das
Stadtgebiet wegen personeller Engpässe noch etwa ein Jahr benötigen. Der
Verwaltung wurde jedoch zugesagt, dass die Planungshinweise und grundsätzlichen
Gesichtspunkte, die den Geltungsbereich des Schwelmer ISEKs betreffen,
vordringlich bearbeitet und im Frühjahr 2019 vorgelegt werden.
d)
Erarbeitungsverfahren
des Regionalplans Ruhr
Hier:
Beteiligungsverfahren der öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG
i.V.m.
§ 13 Abs. 1 LPIG NRW
Die
Verbandsversammlung des Regionalplans Ruhr hat am 06.07.2018 beschlossen, den
Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren
Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Die Planunterlagen
werden vom 27.08.2018 bis einschließlich 27.02.2019 auf der Website des
Regionalverbands Ruhr zum Download bereitgestellt. https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html
Die Bürgerinnen,
Bürger, die sonstige Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen werden bis zum 01.03.2019 Gelegenheit haben, ihre Hinweise
und Anregungen zu dem Planentwurf der Regionalplanungsbehörde mitzuteilen.
Einsichtnahmefrist:
27.08.2018 – 27.02.2019
Stellungnahmefrist:
27.08.2018 – 01.03.2019
Die Verwaltung
wird eine Stellungnahme für die Stadt Schwelm erarbeiten und dem AUS zur
Beratung vorlegen. Die Stellungnahme ist vom Rat der Stadt Schwelm zu
beschließen.
e)
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
vom 18.10.2017 zum Ausbau
Lindenstraße
(von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)
Mit Schreiben vom 18.10.2017 hat die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass für die weitere Planung der
Lindenstraße ein Fachplanungsbüro – mit dem Schwerpunkt Verkehrs- und
Freianlagen – beauftragt werden soll. Der AUS hat im November 2017 einen
entsprechenden Beschluss gefasst. Das auszuwählende Fachbüro soll eine
Entwurfsplanung als Anlieger- oder Wohnstraße unter Einbeziehung nachhaltiger
Standorte für große Straßenbäume entwickeln. Aufgrund der Abarbeitung
verschiedenster Themen im Bereich Verkehrsplanung (wie z.B. barrierefreier
Ausbau von Bushaltestellen, probeweise Öffnung Blücherstraße, Planung
Radverkehr) konnte der Beschluss bisher leider noch nicht umgesetzt werden. Die
Verwaltung hat jedoch inzwischen vorbereitende Arbeitsschritte unternommen,
sodass ab Herbst 2018 ein geeignetes Büro ausgewählt und die Planung
fortgesetzt werden kann.
Herr
Weidenfeld moniert, dass die Planungen noch nicht vorliegen. Herr Guthier
verweist auf die Vielzahl der laufenden Projekte.