Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung das Kesselhaus unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu sanieren / umzubauen.  Bei der Entwicklung des Objektes ist der überwiegende Teil der im Erdgeschoss befindlichen Flächen für die Verortung eines Gastronomiebetriebes  herzurichten. Weiterhin sind in den übrigen Flächen des Objektes  u.a. Wohnungen bzw. nicht störendes Gewerbe zu errichten und einer Vermietung an Dritte zuzuführen. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng einzubinden.

 

  1. Für die Umsetzung der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" für das Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0291.785100 – Hochbauinvestitionen Kesselhaus – bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt".

  2. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung – analog dem Auswahlverfahren Projektsteuerer Rathaus  – unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner, als Geschäft der laufenden Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das Vergabeverfahren Projektsteuerung  Kesselhaus durchzuführen und den Projektsteuerer auszuwählen.

 

  1. Die weiteren finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2019 ff abzubilden.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

29

 

dagegen:

6

 

Enthaltungen: