Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Zu der Nachfrage von Herrn Meckel bezüglich der sonstigen kurzfristigen Passiva aus dem Gebührenüberschuss (309 T€) – Seite 15 des Prüfberichtes:

 

Gebührenüberschüsse entstehen dadurch, dass die für die Gebührenbedarfsberechnung angesetzten Plankosten im Laufe des Wirtschaftsjahres nicht vollständig zum Tragen kommen. Die Betriebsabrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten weist in diesem Fall eine Gebührenüberdeckung aus. Diese ist dem Gebührenzahler innerhalb von vier Jahren im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnungen zu erstatten.

Die in die Gebührenbedarfsberechnungen 2018 eingeflossenen Gebührenüberschüsse werden im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 bei der Betrachtung der Fristigkeiten von Bilanzpositionen den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugerechnet, da sie innerhalb des Folgejahres ausgeglichen werden.

 

Der ausgewiesene Gebührenüberschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:

·                Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Abwasserbeseitigung, Anlage 1 zu Vorlage 148/2017, S. 2, unter Einnahmen:

o  Ausgleich Überdeckung aus Vorjahren (Niederschlagswasser):            133.550 €

o  Ausgleich Überdeckung aus Vorjahren (Schmutzwasser):                         75.050 €

·                Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Abfallwirtschaft, Anlage 1 zu Vorlage 149/2017, unter Einnahmen:

o  Ausgleich Überdeckung aus Vorjahren:                                                             55.000 €

·                Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Straßenreinigung, Anlage 1 zu Vorlage 150/2017, unter Einnahmen:

o  Ausgleich Überdeckung aus Vorjahren:                                                             45.750 €

Ausgleich Überdeckung aus Vorjahren in Summe:                                                                       309.350 €

 

Auf Nachfrage von Herrn Abels teilt der Vorstand mit, dass es sich bei dem Satz zum generellen Risiko auf Seite 3 der Anlage zu Vorlage 090/2018 lediglich um einen grundsätzlichen Hinweis handelt, der sich auf keinen konkreten Fall bezieht.

 

Hinweis:

Die Präsentation von Frau Kober über die Prüfung des Jahresabschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2017 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.795.094,83 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.486.250 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, neben der Zuführung der Erhöhung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 HGB (83.466 Euro) wird ein Betrag in Höhe von 225.378,83 Euro der Gewinnrücklage zugeführt.

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.

 

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 


Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird über die Punkte 1. bis 3. im Block abgestimmt.

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig