Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2

Herr Kranz erklärt, dass Herr Schweinsberg im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) gesagt habe, dass hier das Einzelhandelskonzept umgesetzt würde. In diesem stehe aber, dass das Zassenhausgelände mit Einzelhandel gestaltet werde. Er habe bereits klar gemacht, dass die Fraktion SWG/BfS dem Einzelhandelskonzept zustimme, aber diesen Punkt ablehne.

 

Herr Weidenfeld bezieht sich auf seine Aussage im AUS, dass die Fraktion B‘90/Die Grünen das Einzelhandelskonzept an dieser Stelle anders verstehen, als es auf den Weg gebracht werde. Sie stimmen dem Aufstellungsbeschluss zu, da das Gelände entwickelt werden müsse, behalten sich aber vor, im weiteren Verfahren dagegen zu stimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 559, 560, 572, 573, 574, 575, 743 tlw., 744 tlw. und 745tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

32

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen: