Herr Menke berichtet, dass der Bedarf für die Mittel im Rahmen der Förderung nach §21a KiBiz (PlusKITA- und Sprachförderung) zum 1. August 2018 neu berechnet und die Mittel neu bewilligt werden müssen. Nach den zur Verfügung stehenden Berechnungskriterien hat sich eine Verschiebung ergeben. Die Ergebnisse können im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dargestellt werden.


Beschlussvorschlag: Für die Verteilung der zusätzlichen Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“  lt. Kinderbildungsgesetz sollen ab Kindergartenjahr 2018/19 für die Einrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien haben, die zur Verfügung stehenden Kriterien angewendet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

Enthaltungen:

0