Sitzung: 12.06.2018 Schulausschuss
Herr Hens erinnert,
dass nach dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz die erweiterte Schulkonferenz gem.
§ 61 Schulgesetz entfällt. Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsregelung sind
bisher nicht geändert worden. Da es eine gesetzliche Regelung ist, müssen die
entsprechenden Regelungen in den Satzungen dringend geändert werden. Frau Grollmann erläutert, dass aus
personellen Gründen, die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsregelung noch nicht
geändert werden konnten.
Die Verwaltung sagt zu, im nächsten Schulausschuss zu berichten.
Herr Philipp
erinnert, dass die Schulsozialarbeit nur bis Ende 2018 gesichert ist. Eine
Entscheidung zur Weiterführung muss in diesem Jahr noch getroffen werden.
Herr Schweinsberg teilt mit, dass es Bestrebungen des Bundes gibt, die
Schulsozialarbeit weiterzuführen. Das Thema soll in der nächsten gemeinsamen
Sitzung Schulausschuss / Jugendhilfeausschuss
und in den Etatberatungen erörtert werden. Herr Flüshöh berichtet, dass das Land
zugesagt hat, gegebenenfalls für den Bund bis 2021 einzuspringen.
Herr Thomas berichtet, dass aufgrund der ausreichenden Lehrerkapazität ein Teil
einer Stelle für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann. Der
Schulträger übernimmt dann die andere Hälfte (nicht unbedingt Personalkosten,
sondern auch geeignete Maßnahmen mit entsprechendem Wert). Frau Schumann
berichtet, dass diese Lösung aufgrund der mangelnden Lehrerkapazität an der
Realschule nicht anwendbar ist. Sie bittet dringend um eine Aussage, da die
vorhandenen Schulsozialarbeiter auch eine Planungssicherheit benötigen.