Frau Grollmann teilt mit, dass die Niederschriften zu den Sitzungen vom 08.03.2018 und 03.05.2018 allen Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugeleitet und Einwände gegen Sie nicht vorgetragen worden seien.

 

Sie schlägt vor, die Kenntnisnahme der Niederschriften und das Nichtvorliegen von Einwänden gegen sie festzustellen und entsprechend zu protokollieren.

 

Gegen diesen Vorschlag wird kein Widerspruch erhoben.

 

 


Die Niederschrift wurde zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass Einwände

gegen sie nicht erhoben werden.