Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Ausschussmitglieder stellen Fragen zu verschiedenen Details und kommen dann zur Abstimmung. 


Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 559, 560, 572, 573, 574, 575, 743 tlw., 744 tlw. und 745tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0