Sitzung: 04.06.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 071/2018
Die Ausschussmitglieder stellen Fragen zu verschiedenen Details und kommen dann zur Abstimmung.
Beschlussempfehlung
des AUS und Hauptausschusses an den Rat
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 13,
Flurstücke 542 tlw., 558, 559, 560, 572, 573, 574, 575, 743 tlw., 744 tlw.
und 745tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9
Abs. 7 BauGB).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
13 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |