a)      Ausbau der Linderhauser Straße im Bereich des Überführungsbauwerkes

 

Einen Zeitpunkt zur Freigabe der Linderhauser Straße für den Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehr kann nicht genau bestimmt werden. Sollten keine unvorhersehbaren Probleme auftreten, kann die Freigabe bis zum Ende dieser Woche erfolgen.

Das Überführungsbauwerk wurde bereits im letzten Jahr abgerissen. Der Ausbau der Kreuzung hatte sich aufgrund unvorhersehbarer Unwägbarkeiten verzögert und ist abgeschlossen. Die neue Ampelanlage wurde installiert und die erforderlichen Markierungsarbeiten durchgeführt. Die abgestimmte Beschilderung ist ebenfalls aufgestellt und bis zur Freigabe verdeckt.

Fahrbahn und Gehwege sind hergestellt und werden noch durch die TBS abgenommen. Vor Freigabe der Kreuzung für den Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehr ist die Ampelanlage durch den Landesbetrieb Straßen-NRW in Betrieb zu nehmen.

Termine für die Abnahme der Arbeiten und die Inbetriebnahme der Ampelanlage sind für die laufende Woche vorgesehen.

Herr Lusebrink beklagt die längst überfällige und augenscheinlich auch mögliche Öffnung und Inbetriebnahme der Kreuzung und beschreibt die Probleme der Anlieger durch die Umleitungsstrecke. Er wirft der Verwaltung fehlenden Willen vor. Herr Sieker bestreitet die Befahrbarkeit der Kreuzung für Busse ohne Mittelgelenk. Die Verwaltung beruft sich daraufhin auf ihr Prinzip des „Rechtmäßigen Handelns“ und auf das „Qualifizierte Planen“ der beteiligten Fachbüros.

 

b)      Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes Ruhrgebiet durch den RVR

Der Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Verbandskommunen einen Entwurf für ein regionales Radwegenetz für den Alltagsradverkehr in der Region. Dieser Entwurf ist am 14.05.2018 den Fachvertretern der Verwaltungen, in diesem Fall konkret der „Verkehrsplanung“, in Essen vorgestellt worden. Der Entwurf berücksichtigt die angestrebte Radwegeverbindung zwischen Gevelsberg und Wuppertal auf Schwelmer Stadtgebiet. Der RVR beabsichtigte, bis zum 25.05.2018 den Entwurf an die Kommunen zu versenden. Danach verbleibt den Kommunen eine Beteiligungsfrist von 6 Monaten für die politischen Beratungen. Bis zum 28.05.2018 sind bei der Stadt Schwelm keine Unterlagen eingegangen. Daher konnte eine Einbringung und Behandlung des Entwurfs im AUS am 04.06.2018 nicht vorbereitet werden. Nächstmöglicher AUS-Termin wäre der 12.09.2018. Zu der Konferenz am 14.05.2018 sind außer den fachlich Beteiligten der Institutionen und der Verwaltungen auch Politikerinnen und Politiker aus den vertretenen Ratsfraktionen eingeladen gewesen. Für Schwelm hat der Vorsitzende der Radwegekommission teilgenommen. Ein Vertreter des ADFC EN hat ebenfalls teilgenommen. Das gesamte Radwegnetz will der RVR in seiner aktuellen Fassung in Kürze als GIS Datensatz und zusätzlich als pdf-Dokument zur Verfügung stellen.

c)      Änderungsverfahren für den LEP NRW - Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange

Mit Schreiben vom 26.04.2018, hier eingegangen am 04.05.2018, wurde die Stadt Schwelm im o.g. Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endet am 15.07.2018.  Der Entwurf der Änderung des LEP basiert in der Hauptsache auf den veränderten Zielvorstellungen der jetzigen Landesregierung und auf den Änderungen des Raumordnungsgesetzes.  Die geplanten Änderungen, die den ländlichen Raum, die Neuerrichtung von Windkraftanlagen, die Bedeutsamkeit von Flughäfen und die Erleichterung des Abbaus von Rohstoffen betreffen, tangieren die Belange der Stadt Schwelm nicht. Außerdem sollen Investitionen zur Ansiedlung, Erweiterung und Sicherung bestehender Unternehmen erleichtert, sowie die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten rechtssicherer gestaltet werden. Die Begrenzung des täglichen Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsflächen wird gestrichen und durch allgemeinere Planungsziele zum sparsamen Umgang mit Flächen ersetzt. Die beiden letztgenannten geplanten Änderungen des LEP bieten den Gemeinden wieder mehr Handlungsspielraum für die Stadtentwicklung. Dieser zu erwartende Sachverhalt hat für die Stadt Schwelm keine negativen Auswirkungen. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung, im anstehenden LEP-Änderungs-Verfahren für die Stadt Schwelm keine Stellungnahme abzugeben. Herr Weidenfeld erläutert daraufhin seine gegenteilige Meinung und kündigt eine Antrag für die nächste Ratssitzung an, die eine anderslautende Einschätzung ausdrücken soll. Dies solle an die Sitzungssachbearbeiterin gesendet werden. Die anderen Fraktionen deuten Beratungsbedarf an.

d)     Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr - Beteiligungsverfahren

Der RVR erarbeitet zurzeit als zuständige Planungsbehörde den Regionalplan Ruhr für die gesamte Metropole Ruhr. Am 14.11.2017 wurde erstmals ein aktueller Bearbeitungsstand des Regionalplans Ruhr der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Der nun vorliegende Entwurf des Regionalplans Ruhr soll am 13.06.2018 dem Planungsausschuss des RVR zur Vorberatung und zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 06.07.2018 vorgelegt werden, um das formelle Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten. Damit wird einem breiten Kreis von Behörden und Trägern öffentlicher Belange in der Gesamtregion (u.a. den Kommunen in der Region) die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen gegeben. Das Beteiligungsverfahren soll demnach ab Sommer dieses Jahres durchgeführt werden und wird voraussichtlich eine Frist zur Beteiligung von sechs Monaten beinhalten. Da die Stellungnahme seitens der Stadt Schwelm vom Rat der Stadt beschlossen werden muss, wird die Verwaltung nach der Sommerpause eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage vorbereiten.

e)      Aufhebung der Diagonalsperre an Einmündung Blücherstraße/Saarstraße in Fahrtrichtung Nord.

Gemäß dem AUS-Beschluss vom 07.11.2017 sind in der 14. Kalenderwoche 2018 alle betroffenen Anlieger in der Blücherstraße, Saarstraße und Jesinghauser Straße bezüglich der Aufhebung der Diagonalsperre Blücherstraße/Saarstraße von der Verwaltung angeschrieben und beteiligt worden. Den Anliegern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.05.2018 eingeräumt. Bei der Verwaltung sind zwei Stellungnahmen eingegangen, welche jeweils Aspekte der Verkehrssicherheit geltend machen (s. Anlagen). In den Anregungen wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der schmalen Gehwege im Bereich des Tunnelbauwerks durch die zu erwartende höhere Verkehrsfrequenz das Gefährdungspotential für Fußgänger steigen würde. Dies gilt vorwiegend für Personen mit Kinderwagen sowie ältere und geheingeschränkte Personen. Auf das benachbarte Seniorenheim wird hingewiesen. Es wird diesbezüglich vorgeschlagen, den Gehweg im Bereich des Tunnelbauwerks zu verbreitern, um auch eine Entschleunigung des Verkehrs zu erzeugen. Zudem wird angeführt, dass durch die zu erwartende steigende Verkehrsfrequenz Gefährdungssituationen bei der Warenlieferung der an der Blücherstraße befindlichen Gewerbebetriebe entstehen können. Die Gefahr würde durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse verstärkt werden. Außerdem wird auf drohende Rückstausituationen durch den wartepflichtigen Verkehr auf der Blücherstraße sowie auf potentielle Falschfahrer hingewiesen, welche das geplante Einfahrverbot in Richtung Süden missachten könnten. Ferner sei die Straße zwischen den beiden Tunneln bereits rechtsseitig abgesackt.

Bewertung / Weiteres Verfahren: Nach seinerzeitiger Beschlusslage vom 07.11.2017 hat die Verwaltung die probeweise Öffnung der Sperrung nunmehr durchzuführen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anregungen der Anwohner aus verkehrsplanerischer Sicht zu bestätigen sind.

(Die beiden Stellungnahmen der Anlieger werden als Anlage 1 und 2 zu dieser Niederschrift hinzugefügt.)

f)       Partielle Erneuerung der Fahrbahn im Bandwirkerweg im Bereich der Bildungsstätte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

 

Die BGHM wird ab dem 16.07.2018 vor Ihrem Grundstück einen Teilbereich der Fahrbahn des Bandwirkerweges auf einer Länge von ca. 100 m erneuern. Die Erneuerung erfolgt im Vollausbau.

Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung des betroffenen Bereiches des Bandwirkerweges erfolgen. Geplant ist eine Bauzeit von 3 bis 4 Wochen. Die Arbeiten sind mit der Verwaltung sowie den TBS abgestimmt.

Des Weiteren werden vor dem Gebäude zwei Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung eingebaut. Diese ist ebenfalls mit der Verwaltung abgestimmt und entsprechen den Vorgaben der TBS.

Die Verwaltung wird sich pauschal mit 9.000 € an der gesamten Baumaßnahme beteiligen. Dieses entspricht ca. 10 % der geschätzten Baukosten und wurde zwischen Verwaltung und BGHM vertraglich vereinbart.