Sitzung: 04.06.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
a)
Ausbau der Linderhauser Straße im Bereich des
Überführungsbauwerkes
Einen Zeitpunkt zur Freigabe der Linderhauser Straße für den Fußgänger-
und Kraftfahrzeugverkehr kann nicht genau bestimmt werden. Sollten keine
unvorhersehbaren Probleme auftreten, kann die Freigabe bis zum Ende dieser
Woche erfolgen.
Das Überführungsbauwerk wurde bereits im letzten Jahr abgerissen. Der
Ausbau der Kreuzung hatte sich aufgrund unvorhersehbarer Unwägbarkeiten
verzögert und ist abgeschlossen. Die neue Ampelanlage wurde installiert und die
erforderlichen Markierungsarbeiten durchgeführt. Die abgestimmte Beschilderung
ist ebenfalls aufgestellt und bis zur Freigabe verdeckt.
Fahrbahn und Gehwege sind hergestellt und werden noch durch die TBS
abgenommen. Vor Freigabe der Kreuzung für den Fußgänger- und
Kraftfahrzeugverkehr ist die Ampelanlage durch den Landesbetrieb Straßen-NRW in
Betrieb zu nehmen.
Termine für die Abnahme der Arbeiten und die Inbetriebnahme der
Ampelanlage sind für die laufende Woche vorgesehen.
Herr Lusebrink beklagt die längst überfällige und augenscheinlich auch
mögliche Öffnung und Inbetriebnahme der Kreuzung und beschreibt die Probleme
der Anlieger durch die Umleitungsstrecke. Er wirft der Verwaltung fehlenden
Willen vor. Herr Sieker bestreitet die Befahrbarkeit der Kreuzung für Busse
ohne Mittelgelenk. Die Verwaltung beruft sich daraufhin auf ihr Prinzip des
„Rechtmäßigen Handelns“ und auf das „Qualifizierte Planen“ der beteiligten
Fachbüros.
b) Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes
Ruhrgebiet durch den RVR
Der Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet derzeit
gemeinsam mit den Verbandskommunen einen Entwurf für ein regionales Radwegenetz
für den Alltagsradverkehr in der Region. Dieser Entwurf ist am 14.05.2018 den
Fachvertretern der Verwaltungen, in diesem Fall konkret der „Verkehrsplanung“,
in Essen vorgestellt worden. Der Entwurf berücksichtigt die angestrebte
Radwegeverbindung zwischen Gevelsberg und Wuppertal auf Schwelmer Stadtgebiet.
Der RVR beabsichtigte, bis zum 25.05.2018 den Entwurf an die Kommunen zu
versenden. Danach verbleibt den Kommunen eine Beteiligungsfrist von 6 Monaten
für die politischen Beratungen. Bis zum 28.05.2018 sind bei der Stadt Schwelm
keine Unterlagen eingegangen. Daher konnte eine Einbringung und Behandlung des
Entwurfs im AUS am 04.06.2018 nicht vorbereitet werden. Nächstmöglicher
AUS-Termin wäre der 12.09.2018. Zu der Konferenz am 14.05.2018 sind außer den
fachlich Beteiligten der Institutionen und der Verwaltungen auch Politikerinnen
und Politiker aus den vertretenen Ratsfraktionen eingeladen gewesen. Für
Schwelm hat der Vorsitzende der Radwegekommission teilgenommen. Ein Vertreter
des ADFC EN hat ebenfalls teilgenommen. Das gesamte Radwegnetz will der RVR in
seiner aktuellen Fassung in Kürze als GIS Datensatz und zusätzlich als
pdf-Dokument zur Verfügung stellen.
c) Änderungsverfahren für den LEP NRW - Beteiligung
der Träger der öffentlichen Belange
Mit Schreiben vom 26.04.2018, hier eingegangen am
04.05.2018, wurde die Stadt Schwelm im o.g. Verfahren als Träger öffentlicher
Belange beteiligt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endet am
15.07.2018. Der Entwurf der Änderung des
LEP basiert in der Hauptsache auf den veränderten Zielvorstellungen der
jetzigen Landesregierung und auf den Änderungen des Raumordnungsgesetzes. Die geplanten Änderungen, die den ländlichen
Raum, die Neuerrichtung von Windkraftanlagen, die Bedeutsamkeit von Flughäfen
und die Erleichterung des Abbaus von Rohstoffen betreffen, tangieren die
Belange der Stadt Schwelm nicht. Außerdem sollen Investitionen zur Ansiedlung,
Erweiterung und Sicherung bestehender Unternehmen erleichtert, sowie die
Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten rechtssicherer gestaltet werden. Die
Begrenzung des täglichen Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsflächen wird
gestrichen und durch allgemeinere Planungsziele zum sparsamen Umgang mit
Flächen ersetzt. Die beiden letztgenannten geplanten Änderungen des LEP bieten
den Gemeinden wieder mehr Handlungsspielraum für die Stadtentwicklung. Dieser
zu erwartende Sachverhalt hat für die Stadt Schwelm keine negativen
Auswirkungen. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung, im anstehenden
LEP-Änderungs-Verfahren für die Stadt Schwelm keine Stellungnahme abzugeben.
Herr Weidenfeld erläutert daraufhin seine gegenteilige Meinung und kündigt eine
Antrag für die nächste Ratssitzung an, die eine anderslautende Einschätzung
ausdrücken soll. Dies solle an die Sitzungssachbearbeiterin gesendet werden.
Die anderen Fraktionen deuten Beratungsbedarf an.
d) Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr -
Beteiligungsverfahren
Der
RVR erarbeitet zurzeit als zuständige Planungsbehörde den
Regionalplan Ruhr für die gesamte Metropole Ruhr. Am 14.11.2017 wurde erstmals
ein aktueller Bearbeitungsstand des Regionalplans Ruhr der Fachöffentlichkeit
vorgestellt. Der nun vorliegende Entwurf des Regionalplans Ruhr soll am
13.06.2018 dem Planungsausschuss des RVR zur Vorberatung und zur Beschlussfassung
der Verbandsversammlung am 06.07.2018 vorgelegt werden, um das formelle
Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten. Damit wird einem breiten
Kreis von Behörden und Trägern öffentlicher Belange in der Gesamtregion (u.a.
den Kommunen in der Region) die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen und
Anregungen gegeben. Das Beteiligungsverfahren soll demnach ab Sommer dieses
Jahres durchgeführt werden und wird voraussichtlich eine Frist zur Beteiligung
von sechs Monaten beinhalten. Da die Stellungnahme seitens der Stadt Schwelm
vom Rat der Stadt beschlossen werden muss, wird die Verwaltung nach der
Sommerpause eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage vorbereiten.
e) Aufhebung der Diagonalsperre an Einmündung
Blücherstraße/Saarstraße in Fahrtrichtung Nord.
Gemäß dem AUS-Beschluss vom 07.11.2017 sind in der
14. Kalenderwoche 2018 alle betroffenen Anlieger in der Blücherstraße,
Saarstraße und Jesinghauser Straße bezüglich der Aufhebung der Diagonalsperre
Blücherstraße/Saarstraße von der Verwaltung angeschrieben und beteiligt worden.
Den Anliegern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.05.2018
eingeräumt. Bei der Verwaltung sind zwei Stellungnahmen eingegangen, welche
jeweils Aspekte der Verkehrssicherheit geltend machen (s. Anlagen). In den Anregungen
wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der schmalen Gehwege im Bereich des
Tunnelbauwerks durch die zu erwartende höhere Verkehrsfrequenz das
Gefährdungspotential für Fußgänger steigen würde. Dies gilt vorwiegend für
Personen mit Kinderwagen sowie ältere und geheingeschränkte Personen. Auf das
benachbarte Seniorenheim wird hingewiesen. Es wird diesbezüglich vorgeschlagen,
den Gehweg im Bereich des Tunnelbauwerks zu verbreitern, um auch eine
Entschleunigung des Verkehrs zu erzeugen. Zudem wird angeführt, dass durch die
zu erwartende steigende Verkehrsfrequenz Gefährdungssituationen bei der
Warenlieferung der an der Blücherstraße befindlichen Gewerbebetriebe entstehen
können. Die Gefahr würde durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse verstärkt
werden. Außerdem wird auf drohende Rückstausituationen durch den
wartepflichtigen Verkehr auf der Blücherstraße sowie auf potentielle
Falschfahrer hingewiesen, welche das geplante Einfahrverbot in Richtung Süden
missachten könnten. Ferner sei die Straße zwischen den beiden Tunneln bereits
rechtsseitig abgesackt.
Bewertung /
Weiteres Verfahren: Nach seinerzeitiger Beschlusslage vom 07.11.2017 hat die
Verwaltung die probeweise Öffnung der Sperrung nunmehr durchzuführen. Die
Verwaltung weist darauf hin, dass die Anregungen der Anwohner aus
verkehrsplanerischer Sicht zu bestätigen sind.
(Die beiden Stellungnahmen der Anlieger werden als
Anlage 1 und 2 zu dieser Niederschrift hinzugefügt.)
f)
Partielle Erneuerung der Fahrbahn im
Bandwirkerweg im Bereich der Bildungsstätte der Berufsgenossenschaft Holz und
Metall
Die BGHM wird ab dem 16.07.2018 vor Ihrem Grundstück einen Teilbereich
der Fahrbahn des Bandwirkerweges auf einer Länge von ca. 100 m erneuern. Die
Erneuerung erfolgt im Vollausbau.
Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung des betroffenen Bereiches des
Bandwirkerweges erfolgen. Geplant ist eine Bauzeit von 3 bis 4 Wochen. Die
Arbeiten sind mit der Verwaltung sowie den TBS abgestimmt.
Des Weiteren werden vor dem Gebäude zwei Aufpflasterungen zur
Verkehrsberuhigung eingebaut. Diese ist ebenfalls mit der Verwaltung abgestimmt
und entsprechen den Vorgaben der TBS.
Die Verwaltung wird sich pauschal mit 9.000 € an der gesamten Baumaßnahme
beteiligen. Dieses entspricht ca. 10 % der geschätzten Baukosten und wurde
zwischen Verwaltung und BGHM vertraglich vereinbart.