Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde die buchhalterische Auswirkung der Sanierungsnotwendigkeiten einzelner Kanalhaltungen offensichtlich.

Haltungen, die erhebliche Schadensbilder aufweisen, werden – soweit möglich – im Reliningverfahren saniert. Bei diesem Verfahren wird in den vorhandenen Kanal ein Schlauchinliner eingezogen. Aufgrund der Voraussetzung, dass für diese Vorgehensweise ein Kanal vorhanden sein muss, sind wir davon ausgegangen, dass – bei noch nicht abgeschriebenen Kanälen – der Restbuchwert auf das neue Anlagegut übertragen und mit der neuen Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann.

Diese Sicht wird von der kaufmännischen Fachwelt nicht geteilt, da „mit dem Abschluss der Renovation das umhüllende Altrohr nicht mehr benötigt wird.“ Die kaufmännische Folge ist eine Sonderabschreibung des Restbuchwertes des Altrohrs.

Im Jahresabschluss 2016 kam dieser Sachverhalt zum ersten Mal zum Tragen. Die Sonderabschreibung betrug knapp 119 T€. Im Jahresabschluss 2017 liegt der voraussichtliche Wert bei etwa 270 T€.

Sonderabschreibungen wirken sich ergebnismindernd aus. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Jahresergebnis 2017 noch nicht ausreichend sicher prognostiziert werden. Wir gehen derzeit jedoch davon aus, dass das für die für 2018 geplante Gewinnausschüttung von gut 1,2 Mio. € notwendige Ergebnis erreicht wird.

Bezüglich der Sanierungsnotwendigkeit von Kanälen, die ihre Nutzungsdauer noch nicht erreicht haben, arbeiten wir an einer Analyse der Ursachen, um diesem Problem künftig (kaufmännisch) anders begegnen zu können.