Sitzung: 20.03.2018 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Im Zuge der
Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde die buchhalterische Auswirkung der
Sanierungsnotwendigkeiten einzelner Kanalhaltungen offensichtlich.
Haltungen, die
erhebliche Schadensbilder aufweisen, werden – soweit möglich – im
Reliningverfahren saniert. Bei diesem Verfahren wird in den vorhandenen Kanal
ein Schlauchinliner eingezogen. Aufgrund der Voraussetzung, dass für diese
Vorgehensweise ein Kanal vorhanden sein muss, sind wir davon ausgegangen, dass
– bei noch nicht abgeschriebenen Kanälen – der Restbuchwert auf das neue
Anlagegut übertragen und mit der neuen Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann.
Diese Sicht wird
von der kaufmännischen Fachwelt nicht geteilt, da „mit dem Abschluss der
Renovation das umhüllende Altrohr nicht mehr benötigt wird.“ Die kaufmännische
Folge ist eine Sonderabschreibung des Restbuchwertes des Altrohrs.
Im Jahresabschluss
2016 kam dieser Sachverhalt zum ersten Mal zum Tragen. Die Sonderabschreibung
betrug knapp 119 T€. Im Jahresabschluss 2017 liegt der voraussichtliche Wert
bei etwa 270 T€.
Sonderabschreibungen
wirken sich ergebnismindernd aus. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das
Jahresergebnis 2017 noch nicht ausreichend sicher prognostiziert werden. Wir
gehen derzeit jedoch davon aus, dass das für die für 2018 geplante
Gewinnausschüttung von gut 1,2 Mio. € notwendige Ergebnis erreicht wird.
Bezüglich der
Sanierungsnotwendigkeit von Kanälen, die ihre Nutzungsdauer noch nicht erreicht
haben, arbeiten wir an einer Analyse der Ursachen, um diesem Problem künftig
(kaufmännisch) anders begegnen zu können.