Frau Mollenkott (Kämmerin und FBL 3) führt in den 1. Controllingbericht 2018 ein und stellt die Erweiterung um den Finanzplan dar. Danach informiert sie, dass der Tarifabschluss noch nicht eingearbeitet worden sei.

 

Das hohe Niveau der Gewerbesteuererträge setze sich auch für den April 2018 fort, sodass darüber die Tariferhöhung fast abgefangen werden könnte. Der Überschuss bleibe damit für April 2018 nahezu gleich.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den nächsten Controllingbericht erst zum 31.05.2018 - für den Finanzausschuss am 21.06.2018 - zu erstellen.

 

Da keine Bedenken vorgetragen werden, wird der nächste Controllingbericht per 31.05.2018 erstellt.            

 

Herr Schwunk (FDP-Fraktion) bedankt sich für die Aufnahme des Finanzplans in den Controllingbericht. Er bittet um Informationen, wie die Verwaltung mit dem beschlossenen Stellenplan und dem Budget umgehe und wie aktuell bei Stellenbesetzung verfahren werde.

 

Frau Heringhaus (FBL 1) führt aus, dass es momentan eine ganze Reihe an offenen Stellen im Hause gebe, jedoch am Markt kaum Möglichkeiten zur Rekrutierung vorhanden seien.

 

Bei einigen Stellen müsse eventuell über eine Neustrukturierung der Stelle oder eine Neubewertung nachgedacht werden. Im Vergleich zu anderen Städten seien die Gehälter beispielsweise bei der Feuerwehr sehr niedrig. Hier laufe bereits eine Neubewertung.

 

Herr Lenz bittet um Informationen zur Befristung von Stellen und fragt, wie Bewirtschaftungsdifferenzen transparenter gemacht werden könnten. Seiner Meinung nach spiegele der Controllingbericht die Darstellung und die Auswirkungen von „Schließtagen“, die in der Presse bekanntgegeben werde, nicht ausreichend wider.

 

Frau Heringhaus erklärt, dass befristete Stellen nur noch in wenigen Fällen mit einer Laufzeit von einem Jahr existieren; die meisten Stellen seien inzwischen unbefristet.

 

Es sei nicht erlaubt, außerhalb des Stellenplans weitere Stellen einzurichten.

 

Herr Kick erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Einstellung, sofern im Stellenplan eine freie Stelle existiere und ein Bewerber mit einer ähnlichen Qualifikation sich auf solch eine Stelle bewerbe.

 

Frau Heringhaus erläutert, wenn im Stellenplan eine freie Stelle existiere, der Bedarf im Hause bestehe und ein Bewerber sich mit ähnlichen Qualifikationen darauf bewerbe, dann sei eine befristete Einstellung bis zur Erstellung des nächsten Stellenplans erlaubt. Darüber werde die Politik dann auch informiert.

 

Bei den Personalkosten im Controllingbericht handele es sich um Schätzwerte, die im Laufe der Zeit durch Erfahrungswerte untermauert werden. Im Stellenplan 2019 seien nur wenige Änderungen zum Vorjahr enthalten.

 

Bei den Rückstellungen habe es Verschiebungen zwischen den Urlaubs- und den Überstunden-Rückstellungen gegeben. Für den Controllingbericht seien erstmalig die Prognosen zu den Überstunden- und Urlaubs-Rückstellungen abgegeben worden.

 

Durch die Schließzeiten würden Überstunden-Rückstellungen abgebaut, dafür steigen bei den Mitarbeitern die Urlaubs-Rückstellungen.

 

Herr Kirschner ergänzt, Urlaubs-Rückstellungen seien erforderlich, solange der Urlaubsanspruch nicht verfallen sei. Gerade bei Beamten sehe das Gesetz das Recht vor, Urlaub noch bis zu 15 Monate nach Ablauf eines Jahres in Anspruch zu nehmen. Wenn und soweit ein Beamter von diesem Recht Gebrauch mache und Urlaub anspare, sei dies gesetzlich zulässig und daher aus Sicht der Verwaltung unvermeidbar.

 

Herr Kirschner bittet um Aufnahme eines Vorschlages zur Tagesordnung für den kommenden Finanz- oder Hauptausschuss:

 

Darstellung der Entwicklung und Strömungsprozesse der Überstunden- und Urlaubs-Konten der Mitarbeiter sowie der finanziellen Auswirkungen.

 

Welche Abbaumöglichkeiten bestehen und welche Gegensteuerungsmaßnahmen können ergriffen werden?

 

Herr Kranz (SWG/BfS-Fraktion) weist auf die Verschlechterung im Bereich „Asyl“ hin.

Danach bittet er um eine Erläuterung der Schwankungen in der Graphik „Liquiditätskredite“ und um Angabe, wann bei Umschuldungen Gespräche mit den Banken aufgenommen würden.

 

Frau Mollenkott informiert, dass ungefähr 4 Wochen vor Fälligkeit die Gespräche mit den Banken aufgenommen werden.

 

Danach bittet Herr Lenz kurz um Klarstellung der Zinssätze für die Liquiditätskredite in der Darstellung.

 

Anschließend stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme der Vorlage fest.