Die Verwaltung versteht diesen Tagesordnungspunkt als Einbringung mit dem Ziel, in der nächsten JHA-Sitzung einen Beschluss herbeizuführen und den Ausschussmitgliedern in der Zwischenzeit die Gelegenheit zu geben, die Inhalte intern zu beraten.

Herr Menke beschreibt die Inhalte der Vorlage: Teil 1 Satzung, Teil 2 Anlage zur Satzung (Elternbeitragstabelle)

In den Teil 1 sind insbesondere die gesetzlichen Änderungen und rechtlichen Voraussetzungen eingeflossen und der Text wurde aktualisiert.

Zum Teil 2 war bisher beschlossen worden, die Beiträge jährlich entsprechend der Steigerung der Kopfpauschalen um 1,5% anzuheben. Diese und andere Anpassungen haben sich unharmonisch auf die Beitragskurve ausgewirkt. Die Beitragsfreigrenze entspricht nicht mehr den realen Einkommensvoraussetzungen. Eine höhere Beitragsgerechtigkeit soll durch engere Einkommensstufen erreicht werden, durch eine dynamische Beitragskurve sollen die Beiträge sozial gerechter verteilt werden. Eine Modellrechnung ist durchgeführt worden, jedoch ist diese rein hypothetisch, da die Beitragszahlungen immer einkommensabhängig sind und die Kinderzahlen sich verändern.

Die Nachfrage, ob eine geänderte Beitragssatzung trotz der Bestrebungen des Landes das KiBiz erneut zu novellieren zum KiTa-Jahr 2018/19 noch zum Tragen kommen wird, stellt Herr Nockemann. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese gesetzlichen Veränderungen nicht so schnell umgesetzt werden.

Herr Menke bietet den Ausschussmitgliedern an, bei internen Beratungen zur Satzungsänderung hinzuzukommen, um Verständnisfragen zu beantworten. 
Frau Kollodziej bemerkt, dass sie insbesondere die Entlastung der unteren Einkommensgruppen als sehr positiv empfindet.

Herr Gießwein stellt den Antrag, die Entscheidung in den nächsten JHA zu vertagen.


Der Beschluss soll zum nächsten JHA vertagt werden.

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

9

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0