Frau Grollmann stellt ihre aktuellen Tätigkeiten nach § 16 des Korruptions-bekämpfungsgesetzes vor. Sie führt weiter aus, dass die Aufstellung auch dauerhaft im Internet einsehbar sei. Hinsichtlich der Auskünfte über ihre Nebentätigkeiten verweist  Frau Grollmann auf ihre Ausführungen unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt TOP B 1 Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.