Frau Grollmann weist darauf hin, dass von den Ratsmitgliedern nach rechtzeitiger Zuleitung der Niederschrift keine Einwände gegen diese vorgetragen worden seien.

 


Die Niederschriften zur Sitzung vom 28.09.2017 und 30.11.2017 werden zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass Einwände gegen sie nicht erhoben werden.