Aktualisierung der Klimaanalyse

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) mit der Aktualisierung der Klimaanalyse aus dem Jahre 1998 beauftragt werden soll. Die Verwaltung hatte in Vorbereitung der Sitzung in Erfahrung gebracht, dass der RVR für die Aktualisierung eine Verwaltungsgebühr von 5.000 € erhebt.

Das konkrete Angebot, das die Verwaltung beim RVR angefordert hat und das hier mit Datum vom 14.12.2017 einging, bestätigte diesen Kostenaufwand. Das Angebot beinhaltete außerdem optional zusätzliche Untersuchungen und Planungsempfehlungen auf Stadteilebene, die einen zusätzlichen Kostenaufwand von 2.000 € bedeuten.

Die Verwaltung beabsichtigt die Aktualisierung und die zusätzlichen Untersuchungen zu einem Gesamtpreis von 7.000 € zeitnah in Auftrag zu geben.

 

Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

(korrigierte Fassung)

 

Von der Radwegekommission Schwelm sind Vorschläge zur Öffnung verschiedener Straßen für den Radverkehr gemacht worden.

 

Daraufhin hat die Verwaltung gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde EN die Öffnung von mehreren Einbahnstraßen bzw. Straßen mit Durchfahrtsverbot geprüft.

 

Im Ergebnis sind die Einbahnstraßen/Straßen mit Durchfahrtsverbot

 

·         August-Bendler-Straße (Einbahnstraße),

·         Schützenstraße („Durchfahrt verboten“),

·         In der Graslake (fehlendes Verkehrsschild für die Blücherstraße auf Höhe der Straße „In der Graslake“),

·         Kastanienstraße („Durchfahrt verboten“), 

·         Lindenbergstraße  („Durchfahrt verboten“),

 

positiv bewertet worden.

Die Ergebnisse wurden der Radwegekommission vorgestellt. Diese befürwortet die Öffnung der aufgeführten Straßen für den Radverkehr. Deshalb beabsichtigt die Verwaltung, die Öffnung dieser fünf genannten Straßen vorzunehmen.

Der Kreuzungsbereich Am Ochsenkamp/Blücherstraße kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht geöffnet werden.

 

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Schwelm 

Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 8 Abs. 3) müssen bis zum Jahr 2022 alle öffentlichen Nahverkehrshaltestellen barrierefrei ausgebaut sein. In dem Infrastrukturkonzept des Nahverkehrsplanes des Ennepe-Ruhr-Kreises (NVP EN) ist EN-kreisweit die Haltestellensituation bezüglich ihrer Eignung für sensorisch eingeschränkte Menschen untersucht und ein Prioritätenkatalog erstellt worden.

Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf für den barrierefreien Umbau der Haltestellen im Stadtgebiet. Für Schwelm besitzen diese folgenden sechs Haltestellen, jeweils in beide Fahrtrichtungen die höchste Priorität:

·         „Schwelm Markt“,

·         „Kreishaus“ ,

·         „Möllenkotten“,

·         „Potthoffstraße“,

·         „Nordstraße“,

·         „Friedhof“.

 

In der Zwischenzeit sind von dem beauftragten Fachbüro Stadtverkehr aus Hilden für alle zwölf Richtungshaltestellen Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen erstellt worden. Die Planentwürfe sind mit dem BBR der Stadt Schwelm, den TBS, der Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER) sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt worden.

Die Baukosten für die zwölf Richtungshaltestellen werden auf etwa 630.000,- € brutto geschätzt.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Zuschussgeber hat am 04.01.2018 schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn erteilt.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant für das Jahr 2018 die Sanierung der Fahrbahndecke der L 527 (KVA Winterberger Straße – Frankfurter Straße – Möllenkotter Straße – Hauptstraße bis zur Einmündung Freiherr-von-Hövel-Weg). Deshalb beabsichtigt die Stadt Schwelm die Haltestellen „Nordstraße“ (beide Fahrtrichtungen) sowie „Möllenkotten“ (nur Fahrrichtung Innenstadt) in Abstimmung mit dem Landesbetrieb im laufenden Jahr umzubauen. Die Ausbaupläne hierfür werden derzeit erstellt. 

Parallel werden für die übrigen neun Richtungshaltestellen die Planungen weiter konkretisiert und es ist beabsichtigt, die Ausbauarbeiten in den Jahren 2018 und 2019 durchzuführen. Im städtischen Haushalt sind zunächst sowohl für dieses als auch für nächstes Jahr Mittel zum Ausbau der Haltestellen vorgesehen.

 

"Projekte im Bereich Planung_Stadtentwicklung"

 

Auf entsprechende Anfrage wird zum Arbeitsprogramm  im Bereich 'Planung_Stadtentwicklung'  folgendes mitgeteilt:

 

1.      Der Fachbereich beabsichtigt, die Erörterungen im 'Arbeitskreis Zentralisierung' und die Aufträge aus der Arbeitssitzung der Fraktionen am 23.01.2018  in der Weise umzusetzen, dass die Erarbeitung des "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (vgl. VwV 203/2016/1, Rat vom 02.02.2017) nunmehr vordringlich   auf die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Innenstadt ausgerichtet  wird.

Aus den in der Vorlage genannten Gründen soll ein geeignetes Fachbüro beauftragt werden - und wurde im Stellenplan 2018 eine (Teilzeit-)stelle zur Koordination der anstehenden Aufgaben im Fachbereich geschaffen. Das Stellenbesetzungsverfahren kann  nunmehr begonnen werden.

 

2.      Der Fachbereich wird in der nächsten Sitzung des 'Arbeitskreises Zentralisierung'  mehrere Entwürfe zur Errichtung von Stellplätzen in unmittelbarer Umgebung des Grundstücks der ehemaligen Brauerei vorlegen. Nach Einschätzung  der Verwaltung soll die Diskussion um Zahl und Standort der für das Bauvorhaben "Rathaus_Neue-Mitte" vorzuhaltenden Stellplätze zunächst in diesem Gremium ("vom Bauherrn und Grundstückseigentümer") geführt werden, die Beteiligung des AUS als Fachgremium würde im Anschluß erfolgen.

 

3.      Demgegenüber sollte es  vorrangige Aufgabe des AUS sein, die Gestaltungsmöglichkeiten  der neuen Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Stellplatz- und Ablösesatzung für die Innenstadt wahrzunehmen. Auf die diesbezügliche Mitteilung der Verwaltung im öffentlichen Sitzungsteil wird Bezug genommen. Das Einverständnis des AUS unterstellend, wird die Verwaltung den Entwurf dieser Mitteilung auch in der nächsten Sitzung des AK Zentralisierung vorlegen.

 

4.      Der Fachbereich wird parallel zum Projekt 'ISEK/Verkehrskonzept Innenstadt'  die bestehenden Arbeitsaufträge aus den (beschlossenen) Fraktionsanträgen

 

 

 


=> Radwegekonzept / Regionale Radwegeverbindung,
=> Konzept Bahnhofsumfeld,

=> Aufhebung der Diagonalsperre Saarstraße,

=> Umgestaltung der Lindenstraße,

=> Anregung der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation in der Fußgängerzone,

=> Klimaanalyse für das Schwelmer Stadtgebiet (vgl. auch weitere Mitteilung in
      heutiger Sitzung),

=> Weitere Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch Überplanung
      verschiedener Grundstücksflächen im Stadtgebiet,

=> B-Planverfahren Nr. 103, "Rathaus_Neue-Mitte"

umsetzen.

 

Die mit Hinweis auf diese Vorhaben im Stellenplan 2018 eingerichtete Stelle soll demnächst besetzt werden. Es ist beabsichtigt, in der  Sitzung des AUS  weitere Ausführungen  zur Organisation des Fachbereichs zu machen.

 

 

5.      Nachrichtlich ist noch mitzuteilen, dass der Fachbereich kurzfristig  ( zusammen mit FB 2) den weiteren Arbeitsauftrag aus der Sitzung des HA vom 19.01.2018  aufgegriffen hat, die Machbarkeitsstudie zum Projekt "Bäderlandschaft"  im eigenen Hause zu erstellen. Als "Zielvorgabe" ist nunmehr die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 13.03.2018 vorgemerkt.

 

 

Einziehung Ibach-Steg

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Einziehung des „Ibach-Steg“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 7 (4) StrWG NW als Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Nach Ablauf von mehr als 3 Monaten war festzustellen, dass Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Ein Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. vom 20.07.2017 - Neuerrichtung des Ibach-Steg – wurde vom Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung in seiner Sitzung am 07.11.2017 abgelehnt.

 

Damit lagen die Voraussetzungen vor, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte am 27.11.2017.

Rechtmittel wurden gegen die Allgemeinverfügung nicht eingelegt, sodass der Ibach-Steg rechtskräftig dem öffentlichen Verkehr entzogen ist.

 

 

Mitteilung über die vorliegenden Bauantragsverfahren im Baugebiet Bahnhof Loh

 

Es liegen der Bauaufsicht zur Zeit 54 Bauanträge für Einfamilienhäuser in Reihenhausgruppen und Doppelhäusern vor, wovon für den ersten Bauabschnitt 26 Baugenehmigungen erteilt wurden.

Des Weiteren liegt der Bauantrag des Ennepe-Ruhr-Kreises für ein Verwaltungsgebäude vor.

 

Für Teile der übrigen, unbebauten Grundstücksflächen im Baugebiet sind weitere Bauanträge angekündigt.

 

In diesem Zusammenhang ergänzt Herr Schweinsberg, dass das Einreichen des Bauantrages für die Kindertagesstätte unmittelbar bevorstehe.

 

 

 

Mitteilung über die weitere Flächenentwicklung auf dem "Zassenhausgrundstück"

 

Der Bevollmächtigte des Flächeneigentümers hat gegenüber der Verwaltung in einem Arbeitsgespräch mitgeteilt, dass er beabsichtigt, die auf dem Grundstück aufstehenden Gebäude in den nächsten Monaten abzureißen. Hierfür wurde ihm bereits am 29.09.2017  die bauaufsichtliche Abbruchgenehmigung erteilt.

 

Die Fläche soll dann entsprechend den Vorschlägen des Einzelhandelskonzepts zum Standort für zwei Lebensmitteldiscounter entwickelt werden. Nach der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept ist hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplans (bzw. die Fortschreibung des geltenden B-Plans Nr. 80, 'Viktoriastraße') erforderlich.

 

Die Verwaltung hat vorgesehen, mit dem Flächeneigentümer eine städtebauliche Planungs- und Entwicklungsvereinbarung abzuschließen - mit dem Ziel, einen B-Planaufstellungsbeschluss in der Sitzung des AUS im Mai diesen Jahres vorzulegen.

 

Die städtebauliche Vereinbarung wäre ähnlich aufgebaut wie der Vertrag, der zur weiteren Flächenentwicklung im 'Neuen Wohnbaugebiet Brunnen' abgeschlossen wurde (vgl. VwV 090/2017)

 

 

Mitteilung über die Änderung des § 50 der Bauordnung für das Land NRW (Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder)

 

Am 14.12.2016 beschloss der Landtag die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in wesentlichen Punkten zu novellieren und mehr an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz anzugleichen.

 

Im Rahmen der Novellierung vom 14.12.2016 wurde aus dem § 51 der BauO NRW 2000 der § 50 der BauO NRW 2016.

In § 50 BauO NRW 2016 werden Regelungen getroffen, welcher Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen oder Fahrräder bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen zu erwarten ist.

 

Wesentliche Änderung des § 50 BauO NRW 2016 ist, dass grundsätzlich nur noch geeignete Stellplätze für Menschen mit Behinderung in ausreichender Zahl und Größe, gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW 2016 hergestellt werden müssen.

Im Übrigen können die Gemeinden gem. § 50 Abs. 1 BauO NRW 2016 durch Satzung regeln, dass bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden müssen.

 

Die Regelungen des § 50 BauO NRW 2016 treten, entsprechend dem Moratorium vom 21.12.2017 zum 01. Januar 2020 in Kraft.

Bis dahin gelten die Regelungen des § 51 BauO NRW 2000 einschließlich der Empfehlungen des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Anlage A1 zur Satzung der Stadt Schwelm über die Schaffung von Stellplätzen und Garagen vom 21.08.1998.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher in einer der nächsten Sitzungen des AUS den Entwurf einer Stellplatz- /Stellplatzablösesatzung vorzulegen, die die Besonderheiten der Schwelmer Altstadt berücksichtigt, sowie die bisherigen Regelungen unter Berücksichtigung der zeitgemäßen Entwicklungen des Individual- und des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgreift und neu bewertet.