Sitzung: 19.02.2018 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Aktualisierung der Klimaanalyse
Der Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen,
dass der Regionalverband Ruhr (RVR) mit der Aktualisierung der Klimaanalyse aus
dem Jahre 1998 beauftragt werden soll. Die Verwaltung hatte in Vorbereitung der
Sitzung in Erfahrung gebracht, dass der RVR für die Aktualisierung eine
Verwaltungsgebühr von 5.000 € erhebt.
Das konkrete
Angebot, das die Verwaltung beim RVR angefordert hat und das hier mit Datum vom
14.12.2017 einging, bestätigte diesen Kostenaufwand. Das Angebot beinhaltete
außerdem optional zusätzliche Untersuchungen und Planungsempfehlungen auf
Stadteilebene, die einen zusätzlichen Kostenaufwand von 2.000 € bedeuten.
Die Verwaltung
beabsichtigt die Aktualisierung und die zusätzlichen Untersuchungen zu einem
Gesamtpreis von 7.000 € zeitnah in Auftrag zu geben.
Öffnung von
Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
(korrigierte
Fassung)
Von der Radwegekommission Schwelm sind Vorschläge zur Öffnung
verschiedener Straßen für den Radverkehr gemacht worden.
Daraufhin hat die Verwaltung gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde EN
die Öffnung von mehreren Einbahnstraßen bzw. Straßen mit Durchfahrtsverbot
geprüft.
Im Ergebnis sind die Einbahnstraßen/Straßen mit Durchfahrtsverbot
·
August-Bendler-Straße (Einbahnstraße),
·
Schützenstraße („Durchfahrt verboten“),
·
In der Graslake (fehlendes Verkehrsschild für die
Blücherstraße auf Höhe der Straße „In der Graslake“),
·
Kastanienstraße („Durchfahrt verboten“),
·
Lindenbergstraße
(„Durchfahrt verboten“),
positiv bewertet
worden.
Die Ergebnisse
wurden der Radwegekommission vorgestellt. Diese befürwortet die Öffnung der
aufgeführten Straßen für den Radverkehr. Deshalb beabsichtigt die Verwaltung,
die Öffnung dieser fünf genannten Straßen vorzunehmen.
Der
Kreuzungsbereich Am Ochsenkamp/Blücherstraße kann aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht geöffnet werden.
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in
Schwelm
Gemäß dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 8 Abs. 3) müssen bis zum Jahr 2022 alle öffentlichen
Nahverkehrshaltestellen barrierefrei ausgebaut sein. In dem
Infrastrukturkonzept des Nahverkehrsplanes des Ennepe-Ruhr-Kreises (NVP EN) ist
EN-kreisweit die Haltestellensituation bezüglich ihrer Eignung für sensorisch
eingeschränkte Menschen untersucht und ein Prioritätenkatalog erstellt worden.
Daraus ergibt
sich ein Handlungsbedarf für den barrierefreien Umbau der Haltestellen im
Stadtgebiet. Für Schwelm besitzen diese folgenden sechs Haltestellen, jeweils
in beide Fahrtrichtungen die höchste Priorität:
·
„Schwelm Markt“,
·
„Kreishaus“ ,
·
„Möllenkotten“,
·
„Potthoffstraße“,
·
„Nordstraße“,
·
„Friedhof“.
In
der Zwischenzeit sind von dem beauftragten Fachbüro Stadtverkehr aus Hilden für
alle zwölf Richtungshaltestellen Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen
erstellt worden. Die Planentwürfe sind mit dem BBR der Stadt Schwelm, den TBS,
der Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER) sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW
abgestimmt worden.
Die Baukosten für
die zwölf Richtungshaltestellen werden auf etwa 630.000,- € brutto geschätzt.
Der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Zuschussgeber hat am 04.01.2018
schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen
Maßnahmenbeginn erteilt.
Der Landesbetrieb
Straßen.NRW plant für das Jahr 2018 die Sanierung der Fahrbahndecke der L 527
(KVA Winterberger Straße – Frankfurter Straße – Möllenkotter Straße –
Hauptstraße bis zur Einmündung Freiherr-von-Hövel-Weg). Deshalb beabsichtigt
die Stadt Schwelm die Haltestellen „Nordstraße“ (beide Fahrtrichtungen) sowie
„Möllenkotten“ (nur Fahrrichtung Innenstadt) in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb im laufenden Jahr umzubauen. Die Ausbaupläne hierfür werden
derzeit erstellt.
Parallel werden
für die übrigen neun Richtungshaltestellen die Planungen weiter konkretisiert
und es ist beabsichtigt, die Ausbauarbeiten in den Jahren 2018 und 2019
durchzuführen. Im städtischen Haushalt sind zunächst sowohl für dieses als auch
für nächstes Jahr Mittel zum Ausbau der Haltestellen vorgesehen.
"Projekte
im Bereich Planung_Stadtentwicklung"
Auf entsprechende
Anfrage wird zum Arbeitsprogramm im Bereich
'Planung_Stadtentwicklung' folgendes mitgeteilt:
1.
Der
Fachbereich beabsichtigt, die Erörterungen im 'Arbeitskreis Zentralisierung'
und die Aufträge aus der Arbeitssitzung der Fraktionen am 23.01.2018 in der Weise umzusetzen, dass die Erarbeitung
des "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (vgl. VwV
203/2016/1, Rat vom 02.02.2017) nunmehr vordringlich auf die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes
für die Innenstadt ausgerichtet wird.
Aus den in der Vorlage genannten Gründen
soll ein geeignetes Fachbüro beauftragt werden - und wurde im Stellenplan 2018
eine (Teilzeit-)stelle zur Koordination der anstehenden Aufgaben im Fachbereich
geschaffen. Das Stellenbesetzungsverfahren kann
nunmehr begonnen werden.
2.
Der
Fachbereich wird in der nächsten Sitzung des 'Arbeitskreises
Zentralisierung' mehrere Entwürfe zur Errichtung von Stellplätzen in
unmittelbarer Umgebung des Grundstücks der ehemaligen Brauerei vorlegen. Nach
Einschätzung der Verwaltung soll die Diskussion um Zahl und Standort der
für das Bauvorhaben "Rathaus_Neue-Mitte" vorzuhaltenden Stellplätze
zunächst in diesem Gremium ("vom Bauherrn und Grundstückseigentümer")
geführt werden, die Beteiligung des AUS als Fachgremium würde im Anschluß
erfolgen.
3.
Demgegenüber
sollte es vorrangige Aufgabe des AUS sein, die
Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen mit einer Stellplatz- und Ablösesatzung für die Innenstadt
wahrzunehmen. Auf die diesbezügliche Mitteilung der Verwaltung im öffentlichen
Sitzungsteil wird Bezug genommen. Das Einverständnis des AUS unterstellend,
wird die Verwaltung den Entwurf dieser Mitteilung auch in der nächsten Sitzung des
AK Zentralisierung vorlegen.
4.
Der
Fachbereich wird parallel zum Projekt 'ISEK/Verkehrskonzept Innenstadt'
die bestehenden Arbeitsaufträge aus den (beschlossenen) Fraktionsanträgen
=> Radwegekonzept / Regionale Radwegeverbindung,
=> Konzept Bahnhofsumfeld,
=> Aufhebung der Diagonalsperre Saarstraße,
=> Umgestaltung der Lindenstraße,
=> Anregung der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation in der
Fußgängerzone,
=> Klimaanalyse für das Schwelmer Stadtgebiet (vgl. auch weitere
Mitteilung in
heutiger Sitzung),
=> Weitere Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch Überplanung
verschiedener Grundstücksflächen im
Stadtgebiet,
=> B-Planverfahren Nr. 103, "Rathaus_Neue-Mitte"
umsetzen.
Die mit Hinweis auf diese Vorhaben im Stellenplan 2018 eingerichtete
Stelle soll demnächst besetzt werden. Es ist beabsichtigt, in der Sitzung
des AUS weitere Ausführungen zur Organisation des Fachbereichs zu machen.
5.
Nachrichtlich
ist noch mitzuteilen, dass der Fachbereich kurzfristig ( zusammen mit FB
2) den weiteren Arbeitsauftrag aus der Sitzung des HA vom 19.01.2018
aufgegriffen hat, die Machbarkeitsstudie zum Projekt
"Bäderlandschaft" im eigenen Hause zu erstellen. Als
"Zielvorgabe" ist nunmehr die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am
13.03.2018 vorgemerkt.
Einziehung Ibach-Steg
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner
Sitzung am 06.07.2017 die Einziehung des „Ibach-Steg“ beschlossen. Dieser
Beschluss wurde gemäß § 7 (4) StrWG NW als Absicht der Einziehung ortsüblich
bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Nach Ablauf von mehr
als 3 Monaten war festzustellen, dass Einwendungen nicht erhoben wurden.
Ein Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. vom
20.07.2017 - Neuerrichtung des Ibach-Steg – wurde vom Ausschuss für Umwelt und
Stadtplanung in seiner Sitzung am 07.11.2017 abgelehnt.
Damit lagen die Voraussetzungen vor, die
Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte am
27.11.2017.
Rechtmittel wurden gegen die
Allgemeinverfügung nicht eingelegt, sodass der Ibach-Steg rechtskräftig dem
öffentlichen Verkehr entzogen ist.
Mitteilung über die vorliegenden Bauantragsverfahren im Baugebiet
Bahnhof Loh
Es liegen der Bauaufsicht zur Zeit 54
Bauanträge für Einfamilienhäuser in Reihenhausgruppen und Doppelhäusern vor,
wovon für den ersten Bauabschnitt 26 Baugenehmigungen erteilt wurden.
Des Weiteren liegt der Bauantrag des
Ennepe-Ruhr-Kreises für ein Verwaltungsgebäude vor.
Für Teile der übrigen, unbebauten
Grundstücksflächen im Baugebiet sind weitere Bauanträge angekündigt.
In diesem Zusammenhang ergänzt Herr Schweinsberg, dass das Einreichen
des Bauantrages für die Kindertagesstätte unmittelbar bevorstehe.
Mitteilung über die weitere Flächenentwicklung auf dem "Zassenhausgrundstück"
Der Bevollmächtigte des Flächeneigentümers hat gegenüber der
Verwaltung in einem Arbeitsgespräch mitgeteilt, dass er beabsichtigt, die auf
dem Grundstück aufstehenden Gebäude in den nächsten Monaten abzureißen. Hierfür
wurde ihm bereits am 29.09.2017 die
bauaufsichtliche Abbruchgenehmigung erteilt.
Die Fläche soll dann entsprechend den Vorschlägen des
Einzelhandelskonzepts zum Standort für zwei Lebensmitteldiscounter entwickelt
werden. Nach der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept ist hierfür die
Aufstellung eines Bebauungsplans (bzw. die Fortschreibung des geltenden B-Plans
Nr. 80, 'Viktoriastraße') erforderlich.
Die Verwaltung hat vorgesehen, mit dem Flächeneigentümer eine
städtebauliche Planungs- und Entwicklungsvereinbarung abzuschließen - mit dem
Ziel, einen B-Planaufstellungsbeschluss in der Sitzung des AUS im Mai diesen
Jahres vorzulegen.
Die städtebauliche Vereinbarung wäre ähnlich aufgebaut wie der
Vertrag, der zur weiteren Flächenentwicklung im 'Neuen Wohnbaugebiet Brunnen'
abgeschlossen wurde (vgl. VwV 090/2017)
Mitteilung über die Änderung des § 50 der Bauordnung für das Land NRW
(Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder)
Am 14.12.2016 beschloss der Landtag die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in wesentlichen Punkten zu
novellieren und mehr an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz
anzugleichen.
Im Rahmen der Novellierung vom 14.12.2016
wurde aus dem § 51 der BauO NRW 2000 der § 50 der BauO NRW 2016.
In § 50 BauO NRW 2016 werden Regelungen
getroffen, welcher Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen oder
Fahrräder bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen zu
erwarten ist.
Wesentliche Änderung des § 50 BauO NRW 2016
ist, dass grundsätzlich nur noch geeignete Stellplätze für Menschen mit
Behinderung in ausreichender Zahl und Größe, gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW 2016
hergestellt werden müssen.
Im Übrigen können die Gemeinden gem. § 50 Abs.
1 BauO NRW 2016 durch Satzung regeln, dass bei Errichtung, Änderung oder
Nutzungsänderung baulicher Anlagen Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze
für Fahrräder hergestellt werden müssen.
Die Regelungen des § 50 BauO NRW 2016 treten,
entsprechend dem Moratorium vom 21.12.2017 zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Bis dahin gelten die Regelungen des § 51 BauO
NRW 2000 einschließlich der Empfehlungen des Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die
Anlage A1 zur Satzung der Stadt Schwelm über die Schaffung von Stellplätzen und
Garagen vom 21.08.1998.
Die Verwaltung beabsichtigt daher in einer der
nächsten Sitzungen des AUS den Entwurf einer Stellplatz-
/Stellplatzablösesatzung vorzulegen, die die Besonderheiten der Schwelmer
Altstadt berücksichtigt, sowie die bisherigen Regelungen unter Berücksichtigung
der zeitgemäßen Entwicklungen des Individual- und des Öffentlichen
Personennahverkehrs aufgreift und neu bewertet.