Frau Grollmann weist darauf hin, dass von den Mitgliedern des Hauptausschusses nach rechtzeitiger Zuleitung der Niederschrift keine Einwände gegen diese  vorgetragen worden seien.

 

In rechtskonformer Auslegung und Anwendung der bestehenden Vorschriften zu Niederschriften schlägt sie vor, entsprechend der praktizierten geänderten Vorgehensweise auch hier wieder die Kenntnisnahme der Niederschrift zu beschließen sowie dass Einwände gegen sie nicht erhoben werden und erkundigt sich, ob dies so festgestellt werden könne.

 

Nachdem kein Widerspruch vorgetragen wird, stellt sie die Kenntnisnahme und das Nichtvorliegen von Einwänden gegen sie fest und teilt mit, dass dies entsprechend  protokolliert werde.

 

 


Die Niederschrift wurde zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass Einwände gegen sie nicht erhoben werden.