Sitzung: 16.11.2017 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6
Vorlage: 201/2017
Herr Stutzenberger erläutert den Verfeinerungsvorschlag der Fraktion DIE BÜRGER, der sich an die Variante 1 der Verwaltungsvorlage anlehne und aufzeige, wie die Umsetzung konkret aussehen könne. Hier seien auch die während der Sommerzeit bei den Bürgerinnen und Bürgern erfragten Vorstellungen eingeflossen.
Herr Schwunk stimmt
im Prinzip zu. Es habe eine Reduzierung auf wenige Varianten stattgefunden.
Mehrheitlich werde eine Schwelmer Lösung gewollt. Doch das, was die Firma Ernst & Young (E&Y) geliefert
habe, werde der Situation nicht gerecht. Es müsse zunächst eine konkrete
Abstimmung mit E&Y erfolgen, bevor die nächsten Schritte unternommen
werden. Die FDP-Fraktion tendiere zur Aufrechterhaltung des Freibades mit
notwendiger Sanierung. Inwieweit ein Hallenbad dort integriert werden könne,
müssten die Kosten zeigen.
Herr Schweinsberg
stellt klar, dass E&Y den Auftrag hatte, eine Machbarkeitsstudie „vom
Schreibtisch aus“ anzustellen. Sie sei nicht für die technischen Fragen
zuständig.
Herr Flüshöh teilt
mit, dass sich die CDU-Fraktion heute enthalten werde.
Schwelm sei im
Moment mit Platz 3 eine der besten Stärkungspaktkommunen. Man habe es erneut
geschafft, die 742 Hebesatzpunkte zu halten. Im nächsten Jahr stehe die
Entscheidung über das neue Rathaus an und es komme die Diskussion über die
Offenen Ganztagsschulen auf die Politik zu. Zu all diesen Themen kenne noch
keiner die finanziellen Auswirkungen. Daher empfehle er, nicht heute weiter
Entscheidungen zur Zukunft der Bäderlandschaft zu treffen, sondern bis Ende des
HSP-Zeitraums abzuwarten, bis dahin notwendige Mittel in das Hallenbad zu
investieren und den Vertrag mit dem Trägerverein Schwelmebad bis zu seinem
Ablauf bestehen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden einige andere Projekte dann
abgearbeitet und Schwelm aus den Landesmitteln heraus sein, so dass sich die Politik dann in Ruhe diesem freiwilligen
Projekt widmen könne. Andernfalls sehe er die Gefahr, dass sie von der Vielzahl
der Entscheidungen, die zukünftig zu treffen seien, zerrissen werde.
Herr Gießwein
stimmt zu, dass zurzeit die Haushaltsproblematik bestehe. Daher müssen an
dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden. In das „Alte“ Geld
investieren, halte er für falsch. Außerdem müsse zu diesem viel späteren
Zeitpunkt wieder erneut in den Prozess eingestiegen werden. Was bis dahin mit
den Bädern geschehe, könne keiner sagen. Die Angelegenheit könne nicht
aufgeschoben werden. Die Ausfallzeiten im Hallenbad seien nicht mehr
hinnehmbar.
Im Übrigen habe er
sich über die Verwaltungsvorlage gewundert, die die Variante der Fraktion
B‘90/Die Grünen nicht beinhalte. Dieser könne er so nicht zustimmen. Es müsse
zunächst genau überlegt werden, was dort umsetzbar sei. Anschließend könne das
Modell ausgewählt werden, das dort verwirklicht werden solle. Daran müsse sich
aber dann auch sofort die Entscheidungsfindung anschließen.
Herr Striebeck
erläutert, dass die Vorlage die Schnittmenge der Rückmeldungen wiedergebe. In
der Vorlage stehe „ganzheitliche Bäderlösung“. Es werde lediglich über das
Grundstück ausgeführt, so dass die Idee der Fraktion B‘90/Die Grünen damit
nicht ausgeschlossen werde.
Für Herrn Gießwein
gibt der Sachverhalt anderes wieder. Wenn es so sei, wie Herr Striebeck dies
erläutert habe, ist für ihn fraglich, warum der Sachverhalt dann nur einzelne
Punkte enthalte.
Herr Striebeck
weist darauf hin, dass die Verwaltung Beschlüsse umsetze, nicht Sachverhalte
und sichert ihm zu, das der Wortlaut des Beschlussvorschlages ausgeführt werde.
Frau Burbulla kann
Herrn Flüshöhs Ausführungen nachvollziehen. Sie schließe daraus aber genau
anderes. Um zu erfahren, was an finanzieller Belastung und Entscheidungen auf
alle zukomme, müsse zunächst klar festgestellt werden, was gewollt sei und dann
von einer Fachkraft für relativ wenig finanzieller Aufwendung ermittelt werden,
was die Vorstellung kosten werde. Sie wünsche eine echte Bürgerbeteiligung.
Schwimmen sei eine freiwillige Leistung, die – sofern sie gewünscht wird – von
den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen und bezahlt werden müsse.
Um dies entscheiden
zu können, müssen sie genau erfahren, was an zusätzlicher Belastung auf sie
zukomme. Und jedem müsse klar sein, dass Schwimmen im Freibad immer ein
Zuschussgeschäft sein werde und die Umsetzung – gleich welches Beschlusses –
richtig viel Geld kosten werde.
Herr Feldmann gibt
zu bedenken, dass eine Überprüfung der Möglichkeiten nicht bedeute, sofort
anzufangen zu bauen. Klar sei auf jeden Fall, dass im Hallenbad etwas
unternommen werden müsse. Bevor also alles zusammenbreche, halte er es für notwendig, die Untersuchung vorzunehmen
zu lassen.
Herr Kick teilt
mit, dass sich die SPD-Fraktion am ehesten in dem Vorschlag Nummer zwei
wiederfinde. Sie sei der Auffassung, den Prozess so weit fortzuführen, dass
Fakten vorliegen, um Entscheidungen treffen zu können und werde der Vorlage
zustimmen. Er bittet Herrn Striebeck, im nichtöffentlichen Teil die finanzielle
Größenordnung der hierfür erforderlichen Kosten mitzuteilen.
Herr Schwunk
erklärt, dass sich die FDP-Fraktion für die Varianten 1 und 3 ausspreche.
Frau Garn teilt mit,
dass die Fraktion SWG/BfS überwiegend die Variante 3 favorisiere.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung
am Standort des Freibades an der Schwelmestraße.
Für die Prüfung
wird die externe Unterstützung eines Fachplanungsbüros in Anspruch genommen.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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Enthaltungen: |
6 |