Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an den Rat:

 

1.       Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB“ (Anlage 3) abgewogen.       

2.       Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB“ (Anlage 4) abgewogen.     

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfes des Rechtsplanes (Anlage 5) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 7) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.   

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten überarbeiteten Entwurfes des Rechtsplanes (Anlage 5) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 7) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

1