Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Nach einzelnen Rückfragen kommt der Ausschuss wiederum zur Abstimmung.  


Beschluss:

 

Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. S. 1298) geändert worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Gewerbegebiet Milsper Straße“ beschlossen.                   
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 9, Flurstück 175, 258 tlw., 373, 374 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt gem. (§ 9 Abs. 7) BauGB der Bebauungsplan fest.  

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2