Die Verwaltung beantwortet verschiedene Fragen des Ausschusses zu einzelnen Baumaßnahmen und Vorkommnissen im Stadtgebiet.

Herr Stark fragt nach, wann die Baustelle von Straßen-NRW an der Hauptstraße beginnen würde.

Vorläufige Antwort der Verwaltung: Gem. unserer Einschätzung ist mit den Bauarbeiten erst nach Beendigung der Baustelle auf der Beyenburger Straße zu rechnen. Dann soll zuerst der Kreisverkehr Winterberg erneuert werden und von dort aus erfolgt die Deckenerneuerung bis hin zum Frhr.-von-Hövel-Weg. Eine genaue Terminierung konnte bisher von Straßen-NRW nicht in Erfahrung gebracht werden.

Die Fraktion der CDU fragt nach, warum die Parkbuchten südlich des Blücherplatzes nicht gefegt werden.

Antwort der TBS: In der August-Bendler-Straße ist von der Potthoffstraße bis zur Blumenstraße lediglich auf der Häuserseite ein Kehrbezirk - Montag von 8:00 bis 9:30 Uhr - vorhanden. Wenn jetzt auf der anderen Fahrbahnseite ebenfalls ein Kehrbezirk eingerichtet werden soll, dann müssen wir hier ein wechselseitiges Parken einrichten. Dies würde bedeuten: vom 01. bis 15. eines Monats darf Montags von 8:00 bis 9:30 Uhr auf der Häuserseite nicht geparkt werden und vom 16. bis zum 31. darf Montags von 8:00 bis 9:30 Uhr nicht auf der Seite des Parks geparkt werden. Der Kehrbezirk sollte dann zweckmäßigerweise von der Potthoffstraße bis zur Blumenstraße gelten.

Herr Feldmann fragt nach, warum an der Ecke „Tobienstraße 3,5,7“ und Lindenstraße kein Besenwagen fährt und kein Winterdienst gemacht wird.

Antwort der TBS: Im Bereich der Lindenstraße / Tobienstraße ist die Kehrmaschine immer Montags unterwegs. In der Lindenstraße sind ebenfalls wechselseitige Kehrbezirke eingerichtet. Vom 01. bis 15. ist das Parken vor den ungeraden Hausnummern verboten und vom 16. bis 31. vor den geraden Hausnummern. In der Tobienstraße ist es genauso, nur noch mit dem zeitlichen Zusatz: Montags von 9:30 bis 11:30 Uhr. Besser kann man den Bezirk nicht ausschildern. Im Winterdienst sind die Straßen natürlich auch eingeplant und werden wie alle Nebenstraßen nach Beendigung der Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken durch die Streufahrzeug nach Bedarf bedient.