Herr Guthier und Herr Lippki tragen die folgenden Mitteilungen vor:

 

FOC Wuppertal

 

Mit Schreiben vom 17.07.2017 hat die Stadtverwaltung Wuppertal die Nachbargemeinden darüber informiert, dass ein Bebauungsplanverfahren zur Realisierung des Factory-Outlet-Centers (FOC) im Umfeld des Wuppertaler Bahnhofs eingeleitet wurde. Auf die Möglichkeit einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen.

Die Stadtverwaltung Schwelm hat daraufhin mit Schreiben von 21.08.17 eine Stellungnahme an die Stadtverwaltung Wuppertal versandt, bei welcher erhebliche Bedenken gegen das in Rede stehende Projekt geäußert wurden. In der Stellungnahme wurde unter anderem auf die Auswirkungsanalyse des Fachbüros „Junker + Kruse“ verwiesen, welche negative Umsatzverteilungen für Hauptgeschäftszentren, sonstige zentrale Versorgungsbereiche und weitere Sonderstandorte außerhalb Wuppertals bei einer Realisierung des Projekts prognostiziert. Für die Warengruppe Sport und Freizeit in den Hauptgeschäftszentren des Umlands werden negative Umsatzverteilungen von bis zu 15 % erwartet. Die Stadtverwaltung Schwelm hat auf die damit verbundenen negativen Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich Schwelms hingewiesen.

In einem nächsten Verfahrensschritt wird die Stadt Wuppertal eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführen. In diesem Rahmen wird die Stadt Schwelm nochmals eine Stellungnahme abgeben.

Ausbaumaßnahme Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg

 

Der AUS wurde hinsichtlich des Ausbaues der vorgenannten Straßen fortlaufend in seinen Sitzungen informiert.

Die Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung hat am 31.05.2017 und ein darauf aufbauendes „Techniker-Gespräch“ bzgl. der angedachten Ausbaustandards hat am 22.06.2017 stattgefunden. In einem weiteren Gesprächstermin wurde der endgültige Planungsstand Mitgliedern der Siedlergemeinschaft „Am Martfeld“ am 21.08.17 durch die Verwaltung vorgestellt. Hierbei wurden die kontroversen Diskussionen um die angestrebten Ausbaustandards abgeschlossen. Die Stadt Schwelm wird, wie auch bei vorangegangenen Ausbaumaßnahmen, die betroffenen Straßen gemäß des „Schwelmer Standards“ ausbauen.

Der gewählte Ausbaustandard dient als wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung. In Anbetracht der Schwelmer Boden- und Untergrundverhältnisse gewährleistet er eine ausreichende Lebensdauer der Straßen und berücksichtigt die Erschwernisse bei der Bauausführung „im Bestand“ und das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen mit Einbauten, wie z.B. Schieber, Schächte, Abläufe. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen Verformungen entstehen. Bei der Dimensionierung des Oberbaus für die Erneuerung der betroffenen Straßen wurden langjährige Erfahrungen und Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Auf Basis des gewählten Ausbaustandards wird nun eine Ausführungsplanung erarbeitet. Die Verwaltung hat die TBS mit dem Ausbau beauftragt. Das Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Die Straßenbaumaßnahmen sollen dann in den Folgejahren 2018/2019 erfolgen.

Knotenpunkt Prinzenstraße / Rheinische Straße in Schwelm - Fußgängerführung -

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 66 (Bahnhof Loh) ist die Rheinische Straße im Abschnitt zwischen der Loher Straße bis zur Prinzenstraße dem öffentlichen Verkehr entzogen und in privaten Verkehrsraum umgewandelt worden. Dieser Straßenabschnitt dient nun der internen verkehrlichen Erschließung der dort ansässigen Firmen.

Die dort bisher bestehende Fußgängerquerung mit Mittelinsel über die Rheinische Straße befindet sich somit nunmehr auf Privatfläche. Dies hat zur Konsequenz, dass im Einmündungsbereich der Rheinischen Straße in die Prinzenstraße eine neue Fußgängerführung im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden muss.

Da ein zwischenzeitlich angedachter Bau eines Kreisverkehrs im betreffenden Bereich nicht realisiert werden konnte, ist für die verkehrssichere Führung der Fußgänger auf der Westseite der Prinzenstraße in Höhe der Einmündung Rheinische Straße eine neue Lösung erarbeitet worden:

Der Einmündungsbereich der Rheinischen Straße wird baulich von derzeit ca. 20 m auf zukünftig 15 m Fahrbahnbreite reduziert. Die ohnehin schon beschädigte Mittelinsel wird ersatzlos entfernt. Der 3 m breite Fußweg entlang der Prinzenstraße wird baulich mit einem 12 cm Hochbord hergestellt. Im Einmündungsbereich selbst wird der Gehweg rollstuhlgerecht abgesenkt. Die Fußgängerführung wird nur öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen. Die grobe Kostenschätzung beträgt ca. 42.000,-  € für die Stadt Schwelm.

Die Planung ist mit der Kreispolizeibehörde, der Feuerwehr, den TBS sowie der Firma Schmidt-Gevelsberg als benachbarten Flächeneigentümer abgestimmt worden. Auch die weitere Bauausführung wird eng mit der Firma Schmidt-Gevelsberg abgestimmt werden.

Antrag der CDU, B'90/Die Grünen, FDP und SWG/BfS vom 16.11.2016 zum Bahnhof Schwelm - Sachstand

Gemäß des o.a. Antrages zur Gestaltung des Bahnhofsumfeldes haben erste Prüfergebnisse gezeigt, dass eine Erweiterung der bestehenden P+R Plätze im Bahnhofsumfeld nur durch bauliche Maßnahmen oder Grundstücksankäufe realisiert werden kann.

Sowohl auf der Südseite (Markgrafenstraße etc.) des Bahnhof als auch auf den westlich (ehemaliger Güterbahnhof) und nördlich (ehemaliges Eisenwerk) gelegenen Flächen sind die Möglichkeiten für zusätzliche P+R Parkplätze ausgereizt.

Hinsichtlich weiterer Mobilitätsangebote, wie Car-Sharing, Bike-Sharing und Fahrradstationen, hat die Verwaltung erste Sondierungsgespräche mit entsprechenden Anbietern geführt. Insbesondere im Bereich „Fahrradverleihstation“ konnten bereits positive Gespräche über potentielle Konzepte geführt werden. Allerdings haben die Gespräche auch verdeutlicht, dass auf Seiten der anbietenden Dienstleister für die aufgeführten Mobilitätsangebote die großen Kernstädte einen deutlich attraktiveren Standort darstellen als Ballungsrandstädte wie die Stadt Schwelm.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes sowohl die Entwicklung der Bäderlandschaft in Schwelm (hier Hallenbad) als auch die beschlossene Spielplatzplanung für einen Spielplatz auf der Grünfläche südlich des ZOB zu berücksichtigen sind. Ebenso wird die Umgestaltung des Bahnhofumfeldes in das angedachte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) einfließen.

Die Verwaltung führt die Gespräche mit den geeigneten Akteuren weiter und wird hierüber dem AUS im Frühjahr 2018 berichten.

Verkehrssituation Ibach-Gebäude

In der Ratssitzung am 06.07.2017 hat Herr Wapenhans auf schlechte Querungs-möglichkeiten im Bereich des Ibach-Hauses - insbesondere für Mobilitätseingeschränkte - hingewiesen.

Die Situation vor Ort stellt sich aus Sicht der Verwaltung so dar, dass im Bereich des Ausganges des Ibach-Hauses Wilhelmstraße 41 ein Haltverbot (VZ 283) besteht. Der Bordstein in diesem Bereich ist durchgängig auf einer Länge von 50 m abgesenkt. Die zwischenzeitlich verstärkten Kontrollen der Parkraumüberwachung haben bis heute lediglich ein ordnungswidrig parkendes Fahrzeug in diesem Bereich festgestellt.

Die Verwaltung steht darüber hinaus im Kontakt mit dem Behindertenbeirat, der Kreispolizeibehörde und den TBS, um weitere Maßnahmen zu prüfen. Evtl. erforderliche bauliche Umbaumaßnahmen sollen einer Prioritätenliste hinzugefügt werden.

Verkehrssituation Fußgängerzone - Schreiben der SPD-Fraktion vom 17.10.2017

 

Mit Schreiben vom 17.10.2017 (s. unten) schildert die SPD-Fraktion zur Fußgängerzone mehrere Problemlagen und Lösungsvorschläge. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, alle anderen Fraktionen zu unterrichten, was hiermit geschieht:

 „An die

Bürgermeisterin der Stadt Schwelm

Frau Gabriele Grollmann

Hauptstr.14

58332 Schwelm                                                  Schwelm, 17.Oktober 2017

 

Sehr geehrte Frau Grollmann,

immer wieder ist in der Fußgängerzone vermeidbarer Fahrzeugverkehr festzustellen. Eigene Beobachtungen bestätigen Äußerungen von Bürgern, die hierdurch die Aufenthaltsqualität beeinträchtigt sehen. Die SPD Schwelm regt deshalb an, zu prüfen, ob hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen und eine größere Akzeptanz der bereits gegenwärtig festgelegten Verkehrslenkung erzielt werden kann.

Derzeit gültige Regelung des Lieferverkehrs: Durch Zeichen 242 (Beginn einer Fußgängerzone) ist bereits gegenwärtig eine Zufahrt zur Fußgängerzone für Fahrzeuge aller Art von a) der Einmündung Drosselstraße und b) der Einmündung Bahnhofstraße/Altmarkt untersagt. Lediglich an den Einmündungen Kirchstraße und Neumarkt/Römerstraße ist in den für den Lieferverkehr freigegebenen Zeiten eine legale Zufahrt zur Fußgängerzone erlaubt. Gegenwärtiger Zustand: Obwohl gem. StVO für die Ein- und Ausfahrt immer der kürzeste Weg zu wählen ist, wird die Fußgängerzone häufig vollständig durchfahren (z.B. Werttransporter: Von der Einmündung Drosselstraße zur Deutschen Bank).

Denkbare Maßnahme: Die Fußgängerzone zwischen Altmarkt und Drosselstraße wird vom Bürgerplatz aus in beide Richtungen zusätzlich zur Einbahnstraße erklärt (wg. Grundstückszufahrten in Richtung Osten bis Hausnummer 74, in Richtung Westen bis Hausnummer 40).

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass eine Einbahnstraßenregelung eine größere Akzeptanz erfährt, als „nur“ eine Fußgängerzone. Weitere vorstellbare Ausgestaltungen zur Zielerreichung verbesserter Aufenthalts-qualität in der Fußgängerzone:

a) Sicherstellung, dass der Bürgerplatz nicht als Durchfahrt zwischen Kirchstraße und Römerstraße/Neumarkt missbraucht wird (meist durch PKWs).

b) Änderung der genehmigten „Lieferzeiten“: Verlängerung der Lieferzeiten werktags bis 11.00 Uhr; dafür Wegfall der Lieferzeit werktags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr(Regelung stammt aus der Zeit, als die Geschäfte mittags noch Schließungszeiten hatten).

c) Paketdiensten werden angrenzend an die Fußgängerzone exklusive Parkflächen eingerichtet, von denen aus die Zustellung erfolgt (damit keine Bindung mehr an feste Anlieferungszeiten). Die SPD-Fraktion bittet Sie, die anderen Fraktionen von dieser Anfrage/Anregung zu unterrichten sowie um Beantwortung der Anfrage nach Abschluss der Prüfung.

Vielen Dank und freundliche Grüße

im Namen der SPD-Fraktion

 

Ralf Bosselmann

stellv. Fraktionsgeschäftsführer

 

Kopie: Lokalpresse“

 

Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren auf die Anregungen eingehen.

 

Der AUS nimmt von allen Mitteilungen Kenntnis!