Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Herr Guthier und Herr Lippki tragen die folgenden
Mitteilungen vor:
FOC
Wuppertal
Mit
Schreiben vom 17.07.2017 hat die Stadtverwaltung
Wuppertal die Nachbargemeinden darüber informiert, dass ein
Bebauungsplanverfahren zur Realisierung des Factory-Outlet-Centers (FOC) im
Umfeld des Wuppertaler Bahnhofs eingeleitet wurde. Auf die Möglichkeit einer
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen.
Die Stadtverwaltung Schwelm hat daraufhin mit Schreiben von 21.08.17
eine Stellungnahme an die Stadtverwaltung Wuppertal versandt, bei welcher
erhebliche Bedenken gegen das in Rede stehende Projekt geäußert wurden. In der
Stellungnahme wurde unter anderem auf die Auswirkungsanalyse des Fachbüros
„Junker + Kruse“ verwiesen, welche negative
Umsatzverteilungen für Hauptgeschäftszentren, sonstige zentrale
Versorgungsbereiche und weitere Sonderstandorte außerhalb Wuppertals bei einer
Realisierung des Projekts prognostiziert. Für die Warengruppe Sport und
Freizeit in den Hauptgeschäftszentren des Umlands werden negative
Umsatzverteilungen von bis zu 15 % erwartet. Die Stadtverwaltung Schwelm hat
auf die damit verbundenen negativen Auswirkungen für den zentralen
Versorgungsbereich Schwelms hingewiesen.
In einem nächsten Verfahrensschritt wird die Stadt Wuppertal eine
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführen. In
diesem Rahmen wird die Stadt Schwelm nochmals eine Stellungnahme abgeben.
Ausbaumaßnahme
Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
Der
AUS wurde hinsichtlich des Ausbaues der vorgenannten Straßen fortlaufend in
seinen Sitzungen informiert.
Die
Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung hat am 31.05.2017
und ein darauf aufbauendes „Techniker-Gespräch“ bzgl. der angedachten
Ausbaustandards hat am 22.06.2017 stattgefunden. In einem weiteren
Gesprächstermin wurde der endgültige Planungsstand Mitgliedern der
Siedlergemeinschaft „Am Martfeld“ am 21.08.17 durch die Verwaltung vorgestellt.
Hierbei wurden die kontroversen Diskussionen um die angestrebten
Ausbaustandards abgeschlossen. Die Stadt Schwelm wird, wie auch bei
vorangegangenen Ausbaumaßnahmen, die betroffenen Straßen gemäß des „Schwelmer
Standards“ ausbauen.
Der
gewählte Ausbaustandard dient als wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung.
In Anbetracht der Schwelmer Boden- und Untergrundverhältnisse gewährleistet er
eine ausreichende Lebensdauer der Straßen und berücksichtigt die Erschwernisse
bei der Bauausführung „im Bestand“ und das Vorhandensein von Ver- und
Entsorgungsleitungen mit Einbauten, wie z.B. Schieber, Schächte, Abläufe. Darüber
hinaus wird sichergestellt, dass während der Frost- und Auftauperioden keine
schädlichen Verformungen entstehen. Bei der Dimensionierung des Oberbaus für
die Erneuerung der betroffenen Straßen wurden langjährige Erfahrungen und
Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Auf
Basis des gewählten Ausbaustandards wird nun eine Ausführungsplanung
erarbeitet. Die Verwaltung hat die TBS mit dem Ausbau beauftragt. Das
Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Die Straßenbaumaßnahmen sollen dann in
den Folgejahren 2018/2019 erfolgen.
Knotenpunkt Prinzenstraße / Rheinische Straße in Schwelm -
Fußgängerführung -
Entsprechend
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 66 (Bahnhof Loh) ist die Rheinische
Straße im Abschnitt zwischen der Loher Straße bis zur Prinzenstraße dem
öffentlichen Verkehr entzogen und in privaten Verkehrsraum umgewandelt worden.
Dieser Straßenabschnitt dient nun der internen verkehrlichen Erschließung der
dort ansässigen Firmen.
Die
dort bisher bestehende Fußgängerquerung mit Mittelinsel über die Rheinische
Straße befindet sich somit nunmehr auf Privatfläche. Dies hat zur Konsequenz,
dass im Einmündungsbereich der Rheinischen Straße in die Prinzenstraße eine
neue Fußgängerführung im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden muss.
Da
ein zwischenzeitlich angedachter Bau eines Kreisverkehrs im betreffenden
Bereich nicht realisiert werden konnte, ist für die verkehrssichere Führung der
Fußgänger auf der Westseite der Prinzenstraße in Höhe der Einmündung Rheinische
Straße eine neue Lösung erarbeitet worden:
Der
Einmündungsbereich der Rheinischen Straße wird baulich von derzeit ca. 20 m auf
zukünftig 15 m Fahrbahnbreite reduziert. Die ohnehin schon beschädigte Mittelinsel
wird ersatzlos entfernt. Der 3 m breite Fußweg entlang der Prinzenstraße wird
baulich mit einem 12 cm Hochbord hergestellt. Im Einmündungsbereich selbst
wird der Gehweg rollstuhlgerecht abgesenkt. Die Fußgängerführung wird nur
öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen. Die grobe Kostenschätzung
beträgt ca. 42.000,- € für die Stadt
Schwelm.
Die
Planung ist mit der Kreispolizeibehörde, der Feuerwehr, den TBS sowie der Firma
Schmidt-Gevelsberg als benachbarten Flächeneigentümer abgestimmt worden. Auch
die weitere Bauausführung wird eng mit der Firma Schmidt-Gevelsberg abgestimmt
werden.
Antrag der CDU,
B'90/Die Grünen, FDP und SWG/BfS vom 16.11.2016 zum Bahnhof Schwelm - Sachstand
Gemäß des o.a. Antrages zur Gestaltung des
Bahnhofsumfeldes haben erste Prüfergebnisse gezeigt, dass eine Erweiterung der
bestehenden P+R Plätze im Bahnhofsumfeld nur durch bauliche Maßnahmen oder
Grundstücksankäufe realisiert werden kann.
Sowohl auf der Südseite (Markgrafenstraße etc.) des
Bahnhof als auch auf den westlich (ehemaliger Güterbahnhof) und nördlich
(ehemaliges Eisenwerk) gelegenen Flächen sind die Möglichkeiten für zusätzliche
P+R Parkplätze ausgereizt.
Hinsichtlich weiterer Mobilitätsangebote, wie
Car-Sharing, Bike-Sharing und Fahrradstationen, hat die Verwaltung erste
Sondierungsgespräche mit entsprechenden Anbietern geführt. Insbesondere im
Bereich „Fahrradverleihstation“ konnten bereits positive Gespräche über
potentielle Konzepte geführt werden. Allerdings haben die Gespräche auch
verdeutlicht, dass auf Seiten der anbietenden Dienstleister für die
aufgeführten Mobilitätsangebote die großen Kernstädte einen deutlich
attraktiveren Standort darstellen als Ballungsrandstädte wie die Stadt Schwelm.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der
weiteren Entwicklung des Konzeptes zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes sowohl
die Entwicklung der Bäderlandschaft in Schwelm (hier Hallenbad) als auch die
beschlossene Spielplatzplanung für einen Spielplatz auf der Grünfläche südlich
des ZOB zu berücksichtigen sind. Ebenso wird die Umgestaltung des
Bahnhofumfeldes in das angedachte Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) einfließen.
Die Verwaltung führt die Gespräche mit den
geeigneten Akteuren weiter und wird hierüber dem AUS im Frühjahr 2018
berichten.
Verkehrssituation
Ibach-Gebäude
In der Ratssitzung am 06.07.2017 hat Herr Wapenhans auf schlechte
Querungs-möglichkeiten im Bereich des Ibach-Hauses - insbesondere für
Mobilitätseingeschränkte - hingewiesen.
Die Situation vor Ort stellt sich aus Sicht der Verwaltung so dar, dass
im Bereich des Ausganges des Ibach-Hauses Wilhelmstraße 41 ein Haltverbot (VZ
283) besteht. Der Bordstein in diesem Bereich ist durchgängig auf einer Länge
von 50 m abgesenkt. Die zwischenzeitlich verstärkten Kontrollen der
Parkraumüberwachung haben bis heute lediglich ein ordnungswidrig parkendes
Fahrzeug in diesem Bereich festgestellt.
Die Verwaltung steht darüber hinaus im Kontakt mit dem
Behindertenbeirat, der Kreispolizeibehörde und den TBS, um weitere Maßnahmen zu
prüfen. Evtl. erforderliche bauliche Umbaumaßnahmen sollen einer
Prioritätenliste hinzugefügt werden.
Verkehrssituation
Fußgängerzone - Schreiben der SPD-Fraktion vom 17.10.2017
Mit Schreiben vom 17.10.2017 (s. unten) schildert die SPD-Fraktion zur
Fußgängerzone mehrere Problemlagen und Lösungsvorschläge. Darüber hinaus wird
die Verwaltung gebeten, alle anderen Fraktionen zu unterrichten, was hiermit
geschieht:
„An die
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm
Frau Gabriele Grollmann
Hauptstr.14
58332 Schwelm
Schwelm, 17.Oktober 2017
Sehr geehrte Frau Grollmann,
immer wieder ist in der Fußgängerzone vermeidbarer Fahrzeugverkehr
festzustellen. Eigene Beobachtungen bestätigen Äußerungen von Bürgern, die
hierdurch die Aufenthaltsqualität beeinträchtigt sehen. Die SPD Schwelm regt
deshalb an, zu prüfen, ob hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen und
eine größere Akzeptanz der bereits gegenwärtig festgelegten Verkehrslenkung erzielt
werden kann.
Derzeit gültige Regelung des Lieferverkehrs: Durch Zeichen 242 (Beginn
einer Fußgängerzone) ist bereits gegenwärtig eine Zufahrt zur Fußgängerzone für
Fahrzeuge aller Art von a) der Einmündung Drosselstraße und b) der Einmündung
Bahnhofstraße/Altmarkt untersagt. Lediglich an den Einmündungen Kirchstraße und
Neumarkt/Römerstraße ist in den für den Lieferverkehr freigegebenen Zeiten eine
legale Zufahrt zur Fußgängerzone erlaubt. Gegenwärtiger Zustand: Obwohl gem.
StVO für die Ein- und Ausfahrt immer der kürzeste Weg zu wählen ist, wird die
Fußgängerzone häufig vollständig durchfahren (z.B. Werttransporter: Von der
Einmündung Drosselstraße zur Deutschen Bank).
Denkbare Maßnahme: Die Fußgängerzone zwischen Altmarkt und Drosselstraße
wird vom Bürgerplatz aus in beide Richtungen zusätzlich zur Einbahnstraße
erklärt (wg. Grundstückszufahrten in Richtung Osten bis Hausnummer 74, in
Richtung Westen bis Hausnummer 40).
Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass eine Einbahnstraßenregelung eine
größere Akzeptanz erfährt, als „nur“ eine Fußgängerzone. Weitere vorstellbare
Ausgestaltungen zur Zielerreichung verbesserter Aufenthalts-qualität in der
Fußgängerzone:
• a) Sicherstellung, dass der Bürgerplatz nicht als
Durchfahrt zwischen Kirchstraße und Römerstraße/Neumarkt missbraucht wird
(meist durch PKWs).
• b) Änderung der genehmigten „Lieferzeiten“:
Verlängerung der Lieferzeiten werktags bis 11.00 Uhr; dafür Wegfall der
Lieferzeit werktags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr(Regelung stammt aus der Zeit, als
die Geschäfte mittags noch Schließungszeiten hatten).
• c) Paketdiensten werden angrenzend an die Fußgängerzone
exklusive Parkflächen eingerichtet, von denen aus die Zustellung erfolgt (damit
keine Bindung mehr an feste Anlieferungszeiten). Die SPD-Fraktion bittet Sie,
die anderen Fraktionen von dieser Anfrage/Anregung zu unterrichten sowie um
Beantwortung der Anfrage nach Abschluss der Prüfung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
im Namen der SPD-Fraktion
Ralf Bosselmann
stellv. Fraktionsgeschäftsführer
Kopie: Lokalpresse“
Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren auf die Anregungen eingehen.
Der AUS nimmt von allen Mitteilungen
Kenntnis!