Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Herr Guthier weist
darauf hin, dass in der
Ratssitzung am 28.9.17 festgestellt wurde, dass § 24 unserer GeschO des Rates
(welche entsprechend auch für die Ausschüsse anzuwendend ist) zwar eine Genehmigung
der Sitzungsniederschrift vorsieht, die Gemeindeordnung aber eine solche
"Genehmigung" nicht kennt ( § 52 GO NW).
Insbesondere gilt, dass das Protokoll
nicht durch eine Beschlussfassung des Gremiums rechtswirksam wird, sondern
durch die zweifache Unterzeichnung (durch den Vorsitzenden und den
Schriftführer), sodass eine Genehmigungserfordernis zumindest missverständlich
erscheint.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Vorschrift "rechtskonform auszulegen und anzuwenden" und zum
Protokoll lediglich Kenntnisnahme zu beschließen - sowie die Feststellung, dass
Einwendungen gegen die Niederschrift nicht erhoben werden.
Auf Nachfrage wird nochmals betont, dass
das Protokoll selber nicht geändert werden kann und dass Änderungswünsche nur
zur Diskussion gestellt und sodann ins nächste Protokoll aufgenommen werden
können.
Gegen
diese Vorgehensweise wurden keine Einsprüche erhoben