Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Vorstand berichtet, dass der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Statistik die Abfallgebühren für einen Vierpersonenhaushalt in Schwelm mit 387,60 ausweist. Tatsächlich beträgt die Gebühr in Schwelm für einen Vierpersonenhaushalt aber nur 193,80 – also exakt die Hälfte.
Im Zahlenwerk auf der Internetseite des Steuerzahlerbundes wird Schwelm als siebtteuerste Stadt des Landes aufgeführt - in der regionalen Berichterstattung (Westf. Rundschau vom 11.08.2017) gar als teuerste Stadt.
Faktisch gehört Schwelm aber zu den 20 günstigsten Kommunen in NRW.

Die Ursache für die fehlerhafte Darstellung liegt in der Methodik. Im Vergleich werden lediglich die Gebühren für 120-Liter-Abfallbehälter gegenübergestellt. Eine Berücksichtigung des per Satzung vorgegebenen Mindestvolumens pro Person erfolgt nicht. Da in Schwelm ein vierköpfiger Haushalt nur 60 Liter Volumen bekommt, betragen die Kosten nur die Hälfte der im Vergleich angegebenen Werte.
Wie in den vergangenen Jahren wurde der Steuerzahlerbund schriftlich auf die methodischen Fehler hingewiesen – in diesem Jahr insoweit erfolgreich, dass die Problematik nachvollzogen und eine Änderung der Methodik in der nächsten Statistik angekündigt wurde.

 

Herr Flocke verneint die Frage von Herrn Rindermann, ob in der Statistik die Topografie berücksichtigt wird.