Aufgrund einer Nachfrage in der Sitzung des Sportausschusses am 11.10.2017 erläutert Herr Schweinsberg kurz das Verfahren der internen Leistungsverrechnung des FB 2:

 

Die Aufgabe der Bereitstellung und Bewirtschaftung der bebauten Grundstücke über das Produkt 01.01.13 (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten) erbringt der Fachbereich 2 als sog. Querschnittsamt im Wege der Dienstleistung für die übrigen Fachbereiche der Verwaltung. Im Zuge der internen Leistungsverrechnung werden daher die in diesem Produkt des FB 2 anfallenden Erträge und Aufwendungen über die betriebswirtschaftlichen Methoden der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung den im städtischen Etat dargestellten Produkten zugeordnet. Zu den in diesem Produkt verbuchten Zahlungsvorgängen gehören im Wesentlichen die sog. Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Beispielhaft seien hierzu genannt:

 

-    Mieten und Pachten

-    Wasser- und Energieversorgung

-    Versicherungen

-    Grundsteuer

-    Grundbesitzabgaben

     (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerungsgebühren)

-    Gebäudereinigung

 

Bei der Zuordnung der Kosten gilt primär das Verursacherprinzip, d. h. Erträge bzw. Aufwendungen werden - sofern aufgrund des Sachzusammenhangs erkennbar - unmittelbar einzelnen Kostenstellen (Gebäuden oder Gebäudeteilen) zugeordnet. Zahlungsvorgänge, bei denen eine solche direkte Zuordnung nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist (z. B. Schulungskosten der Mitarbeiter), werden unter Verwendung eines geeigneten Schlüssels (in der Regel nach Flächenanteilen) auf alle bewirtschafteten Grundstücke verteilt.