Eingangs der
Etatberatung erläutert Herr Schweinsberg, dass es sich bei Sozialleistungen um
Pflichtleistungen handelt; Sparpotenzial ist aus diesem Grund kaum gegeben.
Insbesondere verweist er auf die nicht auskömmliche Finanzierung im Rahmen
der Landeserstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG)
für geduldete Flüchtlinge. Hier wird auch von der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände NRW eine ausreichende Kostenerstattung für geduldete
Flüchtlinge und vollziehbar Ausreisepflichtige durch das Land gefordert. Seit
Anfang 2017 wird eine landesweite Erhebung der tatsächlichen Kosten im
Asylbereich für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 durchgeführt. Jede
Kommune in Nordrhein-Westfalen hat vierteljährlich die entstandenen
Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu melden.
Aufwendungen für z.B. KiTa-Plätze und Schulplätze finden bei dieser
Ist-Kosten-Erhebung keine Berücksichtigung.
Anschließend werden die Produktgruppen erläutert und die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsansätze 2018 gemäß der Vorberatung in der heutigen
Sitzung.