Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Eingangs der Etatberatung erläutert Herr Schweinsberg, dass es sich bei Sozialleistungen um Pflichtleistungen handelt; Sparpotenzial ist aus diesem Grund kaum gegeben. Insbesondere verweist er auf die nicht auskömmliche Finanzierung im Rahmen der  Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz  NRW (FlüAG) für geduldete Flüchtlinge. Hier wird auch von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW eine ausreichende Kostenerstattung für geduldete Flüchtlinge und vollziehbar Ausreisepflichtige durch das Land gefordert. Seit Anfang 2017 wird eine landesweite Erhebung der tatsächlichen Kosten im Asylbereich für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 durchgeführt. Jede Kommune in Nordrhein-Westfalen hat vierteljährlich die entstandenen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu melden. Aufwendungen für z.B. KiTa-Plätze und Schulplätze finden bei dieser Ist-Kosten-Erhebung keine Berücksichtigung. 

Anschließend werden die Produktgruppen erläutert und die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2018 gemäß der Vorberatung in der heutigen Sitzung.