Herr Behle (Mitglied der Vertreterversammlung der Schwelmer & Sozialen Wohnungsbaugenossenschaft) stellt Fragen und Behauptungen in den Raum zum Thema Identität der Asylbewerber und deren Unterbringung in den Wohnungen der Schwelmer & Sozialen Wohnungsgenossenschaft. Er bittet um Auskünfte zu Mietkautionen, -zahlungen und Schadenregulierungen. Seitens der Verwaltung wurde dazu ausgeführt, dass die Identitätsprüfung nicht in die Zuständigkeit der Stadt Schwelm fällt. Die Städte sind gesetzlich dazu verpflichtet die zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen, ungeachtet  ihrer Nationalität oder ihres Bildungsstandes. Hinsichtlich bestehender Verträge wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Allgemein wird erläutert, dass bei den von der Stadt angemieteten Wohnungen die Kautionen/Genossenschaftsanteile durch die Stadt gezahlt werden und die Mietzahlungen abhängig vom Aufenthalts- und Erwerbsstatus durch das  Jobcenter, die Stadt oder den Mieter erfolgen.

Seitens der Politik wird Herr Behle schließlich aufgefordert, diese Fragen schriftlich einzureichen, dieses lehnt er jedoch vehement ab. Außerdem wird ihm empfohlen, sich mit diesen Fragen an die Genossenschaft und an das Ausländeramt beim EN-Kreis zu wenden.