Auf Nachfrage von Herrn Zeilert gibt Frau Bolte den Hinweis, dass für die Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2018 der Bescheid 2017 des Wupperverbandes zugrunde gelegt wird, da die Planwerte 2018 des Wupperverbandes noch nicht vorliegen.

 

Herr Flocke erläutert auf Frage von Herrn Zachow die auf Grund der kleinen Bezugsmengen entstehenden Gebührenveränderungen im Bereich der Kleinkläranlagen und Abwassergruben.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2018 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig