Sitzung: 29.11.2007 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 191/2007
Die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege sollen durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW in die Straßengruppe „Gemeindestraßen“ in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm. Die jeweilige Straßenuntergruppe gemäß § 3 Abs. 4 ist nachfol-gend angegeben.
1. Lothringer Straße
a) Abschnitt von der Blücherstraße bis einschließlich Grundstück Nr. 17 als
„Anliegerstraße“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW
b) Abschnitt von Grundstück Nr. 19 bis einschließlich Nr. 25 als „ Mischfläche mit
Gehrecht für Öffentlichkeit und Fahrrecht für Anlieger“ gemäß § 3 Abs. 4
Ziffer 2 StrWG NRW
2. Elsässer Straße
a) als „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW
b) Verbindungsweg zwischen Elsässer Straße und Lothringer Straße als „Selbständiger Geh- und Radweg“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW
3. Boellingweg
Abschnitt zwischen den Grundstücken Nr. 3 a und Nr. 22 als „Anliegerstraße“
gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW
4. Herdstraße
a) als „Anliegerstraße“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW
b) Verbindungsweg zwischen Herdstraße und Heinrichstraße (südlicher Abschnitt)
als „Selbständiger Fußweg“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW
5. Gustavstraße
als „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |