Sitzung: 21.09.2017 Finanzausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 133/2017
Frau Mollenkott stellt kurz die überarbeiteten Werte des Jahresüberschusses für die Zuführung zur Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2016 vor. Diese seien anhand der aktuellen NKF-Handreichung ermittelt worden. Zur Verwendung der Ausgleichsrücklage im Zusammenhang mit dem Stärkungspaktgesetz gebe es klare Vorgaben, so dass der Haushaltsausgleich nur unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe ohne Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage zu erfolgen habe.
Beschluss:
- Das vom Rechnungsprüfungsausschuss zusammengefasste Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2016 nebst Anhang und Lagebericht wird zur Kenntnis
genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2016
wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von
174.662.599,41 € und einem Jahresüberschuss
in Höhe von 2.826.795,87 € festgestellt.
- Der Bürgermeisterin wird für den Jahresabschluss 2016 die
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 2.826.795,87 wird mit einem
Teilbetrag in Höhe von 2.307.957,41 € der Ausgleichsrücklage und mit einem
weiteren Teilbetrag in Höhe von 518.838,46 € der Allgemeinen Rücklage
zugeführt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |