Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Mollenkott stellt kurz die überarbeiteten Werte des Jahresüberschusses für die Zuführung zur Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2016 vor. Diese seien anhand der aktuellen NKF-Handreichung ermittelt worden. Zur Verwendung der Ausgleichsrücklage im Zusammenhang mit dem Stärkungspaktgesetz gebe es klare Vorgaben, so dass der Haushaltsausgleich nur unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe ohne Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage zu erfolgen habe.  


Beschluss:

 

  1. Das vom Rechnungsprüfungsausschuss zusammengefasste Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 nebst Anhang und Lagebericht wird zur Kenntnis genommen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2016  wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 174.662.599,41 € und einem Jahresüberschuss  in Höhe von 2.826.795,87 € festgestellt.

 

  1. Der Bürgermeisterin wird für den Jahresabschluss 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 2.826.795,87 wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 2.307.957,41 € der Ausgleichsrücklage und mit einem weiteren Teilbetrag in Höhe von 518.838,46 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x