Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Herr Schweinsberg führt kurz in das Thema ein. Für Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II (Hartz IV) übernimmt das Jobcenter die Mietaufwendungen. Für diejenigen Personen in der Kaiserstraße 69 müsse aus diesem Grund eine Berechnungsbasis gefunden werden und eine Gebührensatzung erlassen werden.

 

Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) fragt nach den Hintergründen und der Begründung für den Absatz 2 in § 1 der Gebührensatzung.

 

Herr Schweinsberg gibt an, dass es sich dabei um eine Öffnungsklausel für den Fall handele, dass weitere Gebäude als Sammelunterkunft gebraucht werden.

 

Dagegen wendet Herr Kirschner ein, dass bei neuen Gebäuden auch eine neue Gebührenkalkulation notwendig sei, da Gebühren im Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erheben seien (Kostendeckungsprinzip) und eine Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen solle (Äquivalenzprinzip).

 

Herr Schweinsberg erklärt, der Absatz 2 werde aus der Satzung herausgenommen. Die Verwaltung werde zur Ratssitzung am 28.09.2017 eine geänderte Vorlage einbringen.

 

Frau Lubitz (Fraktion – DIE LINKE) fragt, warum die Abrechnung nicht über die Quadratmeter anstatt über die Personenzahl vorgenommen werden könne.

 

Herr Kirschner verweist darauf, dass die Leistung (Zurverfügungstellung von Wohnraum) gegenüber dem Jobcenter personenscharf und eindeutig bestimmbar abrechenbar sein soll.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass die Räume in der Kaiserstraße 69 nicht alle identisch groß seien und somit eine Abrechnung nach Quadratmetern hier nur schwer möglich und nicht bestimmt genug sei. Aus diesem Grund würden die Gesamtaufwendungen durch die maximale Anzahl der Unterbringungen geteilt und dieser Anteil für jede Person dem Jobcenter in Rechnung gestellt.

 

Herr Schulz (Fraktion – Die Bürger) weist darauf hin, dass in der Kalkulationstabelle die Grundsteuer mit einem Wert von Null angesetzt sei und fragt nach der Begründung.

 

Herr Schweinsberg sichert die Klärung dieser Frage für die kommende Ratssitzung zu.

 

Anschließend lässt Herr Kirschner über die Vorlage abstimmen.

 

 


Geänderter Beschluss:

Die als Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Schwelm zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen im Gebäude Kaiserstr. 69 wird ohne § 1 Absatz 2 beschlossen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0