Zur Entwicklung der Möglichkeiten eines Zielfindungsprozesses für die zukünftige Arbeit in den Gremien wird ein Arbeitskreis „Zielfindung“ gebildet.
Dieser Arbeitskreis soll aus den Mitgliedern des Hauptausschusses und der Verwaltungsleitung bestehen und eine Sitzung am 23.11.07 durchführen. Zur Festlegung des weiteren Verfahrens wird in dieser Sitzung eine Empfehlung für den Hauptausschuss und den Rat entwickelt.
Dieser Beschluss gilt als Dringlichkeitsentscheidung im
Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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