Sitzung: 27.06.2017 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Nach Feststellung
der Europäischen Kommission haben LKW-Hersteller seit 1997 unzulässige
Absprachen getroffen. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweise ist
es möglich, dass den Abnehmern finanzielle Schäden z. B. durch überhöhte
Einkaufspreise entstanden sind.
Der Städte- und Gemeindebund NW hat eine gemeinsame Schadensbegutachtung durch
eine auf Kartellrecht spezialisierte Anwaltskanzlei initiiert, der sich die TBS
angeschlossen haben. Die Kanzlei ermittelt zentral die Ansprüche der
angeschlossenen Kommunen / Kommunalunternehmen und vertritt die Interessen im
weiteren Verfahren.