Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Nach Feststellung der Europäischen Kommission haben LKW-Hersteller seit 1997 unzulässige Absprachen getroffen. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweise ist es möglich, dass den Abnehmern finanzielle Schäden z. B. durch überhöhte Einkaufspreise entstanden sind.
Der Städte- und Gemeindebund NW hat eine gemeinsame Schadensbegutachtung durch eine auf Kartellrecht spezialisierte Anwaltskanzlei initiiert, der sich die TBS angeschlossen haben. Die Kanzlei ermittelt zentral die Ansprüche der angeschlossenen Kommunen / Kommunalunternehmen und vertritt die Interessen im weiteren Verfahren.