Sitzung: 06.07.2017 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 2
Vorlage: 064/2017
Die Vorsitzende erteilt das Wort Herrn Schweinsberg. Das erforderliche Gespräch mit der Schwelmer und Sozialen hat stattgefunden und es wurde eine Einigung erzielt. Auf Nachfrage von Herrn Schwunk teilt Herr Schweinsberg mit, dass der zuletzt besprochene Betrag annähernd vereinbart wurde.
Beschluss:
Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den
Rat
- Gemäß § 2
(1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet
Brunnen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung
gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3
(2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB
wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs
(Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs
(Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis |
einstimmig |
x |
|
Enthaltungen |
2 |