Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Feldmann fragt zur Sicherheit nach, dass der heutige Beschluss aber nicht bedeutet, dass nach Einziehung  kein neuer Steg mehr gebaut werden kann. Herr Guthier (Fachbereichsleiter Planen und Bauen) antwortet, dass mit der heutigen Sitzung der Einstieg in das Verfahren erfolge und erst im September endgültig abgestimmt werde.

 

Herr Wapenhans (SPD-Fraktion) äußert die Bitte, die Kette am IBACH Haus zu entfernen um die Barrierefreiheit zu verbessern.

 

Herr Guthier wird diese Anregung mit ins Verfahren nehmen.

 

Frau Lubitz (Fraktion DIE LINKE) greift den Aspekt auf und erweitert ihn um die parkenden LKW die aus ihrer Sicht so dort nicht stehen sollten.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis.

 

 


Beschluss:

 

Die öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche „Fußgängerverbindung Ibach-Steg“ zwischen Nordstraße und Märkische Straße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Wegeverbindung führt über ein Brückenbauwerk und befindet sich gänzlich auf den Grundstücken der DB Netz AG. Die Wegeverbindung/Brückenbauwerk ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.

 

 


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1