Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Frau Heringhaus (FBL 1) erläutert die Darstellung der Personalkostenplanung, die bereits im Arbeitskreis Controlling und im Hauptausschuss vorgestellt wurde. Im Controllingbericht werden nur die veränderlichen Konten betrachtet. Die Jahresabschlussbuchungen (Rückstellungen) können im Controllingbericht nicht laufend berechnet werden. Die Rückstellungen werden vom finanzmathematischen Institut Heubeck in der Planung und im Jahresabschluss mit einem Rechnungs-zinssatz von 5 % verzinst (§ 36 GemHVO).

 

Aus dem 5-Jahresrückblick wurde erkennbar, dass die geplanten Personalkosten um durchschnittlich rd. 350.000 € reduziert werden können. Die Reduzierung beruht auf Minderausgaben für unbesetzte Stellen und dem Wegfall der Lohnfortzahlung und ist bereits in den Planungen für die Haushaltsjahre 2018ff berücksichtigt worden. Pauschale Kürzungen sollten dagegen nicht mehr vorgenommen werden, um zukünftig über LOGA das Controlling der Personalaufwendungen automatisiert durchführen zu können. Bei pauschalen Kürzungen der Personalaufwendungen ist eine Anwendung des Programms mit einem Soll/Ist-Vergleich nach Personen, Produkten oder Fachbereichen nicht möglich.

 

Herr Kirschner fragt nach, in welchem Verhältnis das Personalbudget zum Stellenplan stehe und ob es eine Quote für nichtbesetzte Stellen wie bei der Landesregierung oder der freien Wirtschaft gebe.

 

Frau Heringhaus erläutert, dass bei der Planung der Personalaufwendungen von der Annahme ausgegangen werde, dass alle Stellen besetzt seien und kein Mitarbeiter krank sei. Für Stellen, die mit Zeitverzug oder nicht besetzt werden, sowie für Minderausgaben aufgrund Wegfall von Lohnfortzahlungen wurden die neu geplanten Stellen nicht mit Personalaufwendungen im Programm hinterlegt.

Eine durchschnittliche Quote für nichtbesetzte Stellen kann für die Zukunft ermittelt werden.

Eine Krankenquote könne über das Zeiterfassungsprogramm „aida“ dargestellt werden und liege momentan bei ca. 6%.

 

Herr Schwunk (FDP-Fraktion) bescheinigt der Verwaltung, auf einem guten Weg zu sein. Die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Controlling seien transparent und nachvollziehbar.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) verweist auf die großen Abweichungen bei den Versorgungsaufwendungen, die aus den Heubeck-Gutachten resultieren und erkundigt sich, ob bereits Ergebnisse aus einem kreis- oder landesweiten Vergleich vorlägen.

 

Frau Heringhaus verweist nach bisherigen Erkenntnissen darauf, dass manche Städte die Daten der Gutachten übernehmen und andere sich am Rechnungsergebnis im Jahresabschluss orientieren.

 

Abschließend stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme zu diesem Tagesordnungspunkt fest.